Уважаемые читатели!
В предыдущем номере журнала был опубликован обзор международного научного симпозиума «Предпринимательство и право. Немецкий язык как язык бизнес-общения Unternehmen und Recht. Deutsch als Fachsprache im Geschäftsverkehr»1, который состоялся 7 апреля 2016 года в Московском государственном юридическом университете имени О.Е. Кутафина (МГЮА). Предлагаем Вашему вниманию тезисы наиболее интересных докладов участников симпозиума.
Dear readers!
In the previous issue of the journal we published the overview of the International Scientific Symposium «Business and Law. The German Language as a Language of Business Communication (Unternehmen und Recht. Dutsch als Fachsprache Geschäftsverkehr)" that was held on April 7, 2016 at the Kutafin Moscow State Law University (MSAL) We offer you the scientific symposium theses of the most interesting reports of the Symposium participants.
О. А. Тарасенко*
Новая концепция санации банков
Аннотация. Тезисы настоящего доклада посвящены стремительному и всеохватывающему процессу распространения кипрского сценария санации банков. Примененный там механизм получил название «инструмент bail-in». Его уникальность заключается в том числе в необходимости гармонизации зарубежного и отечественного законодательства о санации банков. В связи с этим автор счел актуальным исследовать проблемы и перспективы внедрения данного инструмента в России, обозначить необходимые концептуальные изменения законодательства о системе страхования вкладов и санации банков.
Ключевые слова: bail-in, санация банков, конвертация кредиторских задолженностей, банковская система.
DOI: 10.17803/1994-1471.2016.68.7.200-202
Olga TARASENKO, Doktor der Rechtswissenschaften, Professor des Lehrstuhls für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Moskauer Staatlichen Juristischen O.E. Kutafin Universität (MGYuA)
Das neue Konzept zur Sanierung von Banken
Ende 2012 wurde in internationalen und supra- zur Sanierung von Banken, das Bail-In genannt nationalen Finanzinstituten das neue Konzept wurde, generell formuliert. Das Wesen dieses
1 Предпринимательство и право. Немецкий язык как язык бизнес-общения (Unternehmen und Recht. Deutsch als Fachsprache im Geschäftsverkehr) // Актуальные проблемы российского права. 2016. № 6.
© Тарасенко О. А., 2016
* Тарасенко Ольга Александровна, доктор юридических наук, профессор кафедры предпринимательского и корпоративного права Московского государственного юридического университета имени О.Е. Кутафина (МГЮА) KPIKP@msal.local
123995, Россия, г. Москва, ул. Садовая-Кудринская, д. 9
Тарасенко О. А.
Новая концепция санации банков (Das neue Konzept zur Sanierung von Banken)
Konzepts besteht in der Zwangsumwandlung ungesicherter Forderungen der Gläubiger dritter Ordnung in subordinierte Einlagen oder das Stammkapital der jeweiligen Bank.
Im März 2013 wurde das Bail-In-Modell in Zypern erprobt. Dann überstürzten sich die Ereignisse. 2015 erklärten sich die G20-Länder bereit, die Bankgesetzgebung an die einheitlichen Regeln für die Liquidation und Sanierung von Banken im Rahmen des globalen Projektes der Smart Money Geld- und Kreditreform anzupassen. Weiterhin stellte sich klar heraus, dass die Erfahrung von Zypern in nächster Zeit auch außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden konnte. Die Besprechungen zur Einführung dieses Modells begannen in Neuseeland, Kanada und den USA.
Auch Russland blieb nicht außer Acht. In diesem Land nahm die Idee, die Sanierungskosten durch die Zwangsumwandlung nicht versicherter Forderungen der Gläubiger dritter Ordnung in subordinierte Einlagen oder Stammkapital der Bank zu erstatten, allmählich rechtliche Gestaltung an. Die Initiative zur Einführung des Bail-In-Instruments in Russland stammt insbesondere auch von dem Rat für Finanzstabilität der G20 (Financial Stability Board). Im Rahmen der durchgeführten Übersicht über die Sanierung russischer Banken äußerten sie sich dazu, dass sich nicht nur der Staat und privatrechtliche Körperschaften sondern auch die Bürger an der Sanierung beteiligen könnten, indem sie ihre Einlagen vorläufig zu dem Teil verlieren sollten, welcher den versicherten Beitrag überschreitet (aktuell 1,4 Mio. Rubel).
Die Anpassung der russischen Gesetzgebung an die Empfehlungen des Rates für Finanzstabilität der G20 setzt folgende Neuerungen voraus:
1) Der Ausschluss der Möglichkeit, dass man seine Einlagen mehrmals erstattet bekommen kann.
Laut geltender Rechtslage wird in den Konstellationen, in denen ein Versicherungsfall bei mehreren Banken, bei denen der Anleger eine Einlage hat, eingetreten ist, die Höhe der Ersatzleistung der Versicherung in Bezug auf jede einzelne Bank separat errechnet, d. h. der zu erstattende Beitrag wird pro Anleger und pro Bank berechnet. Jedoch wird die Haftungsgrenze des Staates im Rahmen des Bail-In-Verfahrens pro Anleger für alle seine Konten bei sämtlichen Banken bestimmt. Somit ist
eine natürliche Person beim Eintreten eines Versicherungsfalls berechtigt, bis zu 1,4 Mio. Rubel für alle Bankkonten zu bekommen; darüber hinaus hat sie keinen Anspruch auf weitere Einlagenerstattungen bei Versicherungsfällen.
2) Eine Implementierung des sogenannten multiplen Ansatzes («multiple point of entry resolution») in das russische Recht, der voraussetzt, dass, wenn eine Bankengruppe in mehreren Regionen und in mehreren Gerichtsbezirken tätig ist, so werden die nationalen Regulierungsstellen ein paralleles Bail-In in verschiedenen Abteilungen der Bankengruppe koordinieren.
So tragen z. B. die Anleger bei der Citibank in Russland die Risiken, nicht versicherte Einlagen zu verlieren, falls das Bail-In-Instrument für diese Bank in anderen Ländern ausgelöst wird. Bei einer systemischen Bankenkrise in der EU, Großbritannien und den USA würde die Restrukturierung der ausländischen Banken Verluste für russische Kreditinstitute zur Folge haben. Im Rahmen der Sanierung russischer Banken wären die Verluste an den ausländischen Aktiva durch Anteilseigner und Gläubiger der Banken inklusive der Anleger zu begleichen .
3) Ausgehend von der in der EU deklarierten Notwendigkeit eines gerechten Gleichgewichts zwischen den Erfordernissen des öffentlichen Interesses der Gemeinschaft und dem Eigentumsschutz, ist es zulässig, dass natürliche Personen ca. 10 % von der Höhe ihrer reinen Aktiva verlieren können. In Hinblick auf die Bankeinlagen in Russland nimmt diese Idee die Form eines Selbstbehaltes an, wenn 90 % (des Einlagenbetrags) versichert sind und 10 % das persönliche Risiko des Anlegers betreffen2 .
Das Вail-In-System kann in Russland schon 2017starten. Eine solch kurzfristige Implementierung würde die Qualität von dessen Erarbeitung möglicherweise beeinträchtigen. Sollten die Medien die Informationen darüber nicht fachgemäß darlegen, würde dies das Vertrauen der Einleger untergraben und wieder zu einem Kapitalabfluss ins Ausland führen. Obwohl Russland in diesem Fall lediglich internationale Standards für die Verfahren zur Sanierung von Problembanken einhalten will, muss man hier einen im Vergleich zu ausländischen gesetzlichen Regelungen zu niedrigen Betrag der Einlagenerstattung beachten (ak-
2 Bail-in in Russland: URL: http://www.artc-derzhava.ru/4/5/bail-in-v-rossii/ ; Bail-in: Banken retten Kunden: URL: http://www.e-reading.club/chapter.php/1037001/165/Katasonov_-_Diktatura_bankokratii.html.
tuell beläuft er sich auf ca. 18 000 US-Dollar). Aus diesem Grund ist die Gruppe der Gläubiger dritter Ordnung, die von einem Bail-In potentiell betroffen sein können, wesentlich größer, als z. B. in der EU, wo die Erstattungshöhe 100 000 Euro beträgt, oder in den USA, wo es sich um 250 000 US-Dollar handelt. Um negative Auswirkungen bei der Auslösung des Bail-In-Instruments zu verhindern, muss man entweder den zu erstattenden Betrag für Einlagen erhöhen oder eine hohe Grenze zur Aussonderung der Einlagen setzen, die als Sanierungsmittel dienen dürfen. Es ist mittlerweile gar nicht klar, um welchen Höchsteinlagenbetrag es dabei gehen sollte, d. h. ob es 1 Mrd. oder 100 Mio. Rubel sein sollten. Es kann sein, dass die Einlagen über 50 oder auch 10 Mio. Rubel als den Höchstbetrag überschreitend anerkannt werden würden, was schon eine wesentlich höhere Anzahl der Anleger berühren würde.
Darüber hinaus ist noch die Rangfolge der Haftenden im Bankrott- bzw. Insolvenzfall zu konkreti-
sieren. Nach der hier vertretenen Ansicht müssen Anteilseigner als erste, dann Obligationeninhaber und einzahlende juristische Personen und zuallerletzt natürliche Personen in Höhe der Einlagen haften, die den jeweiligen Höchstbetrag überschreiten. Auch das Bail-In-Instrument bedarf noch einer detaillierteren Definition. Dabei ist zu klären, wer — und zwar die Russische Zentralbank oder die Agentur für Einlagensicherung bzw. auch beide Einrichtungen zugleich — über die Notwendigkeit der Auslösung dieses Verfahrens entscheiden darf bzw. muss; wer für die Aufsicht über das Bail-In-Instru-ment zuständig sein soll und welche Maßnahmen zu treffen sind, sollte eine Bank von der Durchführung des Sanierungsplans abweichen. Auch eine umfassende und kompetente Beleuchtung dieser Gesetzesvorlage in den Medien ist in diesem Fall als wichtig anzusehen, damit die Medien das Bail-In nicht als neues Komplott gegen die Anleger darstellen und das Vertrauen der Anleger in das russische Bankensystem dadurch wieder verletzt wird.
Материал поступил в редакцию 30 мая 2016 г.
TARASENKO Olga Aleksandrovna — Ph.D., Professor of the Department of Business and Corporate Law
at the Kutafin Moscow State Law University (MSAL)
KPIKP@msaUocal
123995, Russia, Moscow, ul. Sadovaya-Kudrinskaya, 9
Review. The report is devoted to a rapid and inclusive process of Cyprus banks resolutions. The mechanism applied is referred to as "bail-in". Its uniqueness lies, inter alia, in the necessity to harmonize foreign and domestic legislation on bank resolution. To that end, the author feels it urgent to explore the problems and perspectives of implementation of this instrument in Russia, and to determine necessary conceptual changes of legislation on bank deposit insurance system and banks resolutions.
Keywords: bail-ins, banks resolution, conversion of accounts payable, banking system.