УДК 336.22
G. Arians
STEUERARTEN IN DEUTSCHLAND UND RUSSLAND:
EINE SYNOPTISCHE ANALYSE ZUR STANDORTWAHL VON UNTERNEHMUNGEN*
Steuern sind ein nicht unwesentlicher Faktor für Standortentscheidungen von Unternehmungen. Das gilt insbesondere auf der internationalen Ebene. So erfolgt zunächst eine Erläuterung des deutschen und russischen Steuersystems (insbesondere der Steuerarten). Auf der Grundlage einer synoptischen Analyse (Vergleich) können positive und negative Aspekte der beiden Steuersysteme aufgezeigt werden. Die internationale Kooperation ist geeignet, Erfahrungen auszutauschen und ggf. einen positiven Einfluss auf die Gesetzgebung zu generieren.
Schlüsselwörter: Steuern, Faktor für Standortentscheidungen, Steuerarten deutsches Steuerrecht, russisches Steuerrecht, Analyse der Steuersysteme.
Steuem (oder andere Abgaben) können grundsätzlich von jedem Staatsgebilde erhoben werden. Sie sind in der Regel auch Gegenstand des Lehrangebotes der Hochschulen (Universitäten). Insoweit ist die Materie gut geeignet im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Erfahrungen auszutauschen.
Für die Studiengänge Ökonomie und (Wirtschafts-) Recht sind die Fächer Steuerrecht und Betriebliche (Betriebswirtschaftliche) Steuerlehre in unterschiedlichem Umfang integriert. Ein Studium ohne diese Fächer erscheint unvorstellbar. Hinzu kommt, dass insoweit die beruflichen Perspektiven sich als günstig darstellen [1].
Zur deutsch-russischen Projektwoche zwischen der Hochschule Anhalt (FH) und der TU Perm wurde im Jahr 2010 das Thema: Steuern und Buchführung in Ausbildung und Praxis gewählt. Das Ziel bestand darin, dass die Studierenden sich mit den Problemen, Lösungswegen und Vorgehensweisen in dem jeweiligen Partnerland vertraut machen und so Anregungen und Hilfestellungen für die Bewältigung der dabei auftretenden Aufgaben im eigenen Land gewinnen. In fünf studentischen Vorträgen wurde das Steuerrecht Russlands (der Russischen Föderation) fachkundig erläutert. Sie hatten ein gutes Niveau und waren inhaltlich sehr interessant. Nicht zuletzt diese Beiträge dienen dem Verfasser als Anregung, die nachfolgende Thematik aufzu-nehmen und zu bearbeiten [2].
© Арианс Г., 2012
Арианс Георг - проф. факультета экономики и управления предприятием Университета прикладных наук Анхальт (Германия), налоговый консультант.
* Статья представлена в авторской редакции.
1. Das deutsche und russische Steuersystem im grundlegenden Vergleich. Ca. 70 % der weltweiten steuerlichen Literatur (einschließlich rechtliche Regelungen) betreffen das deutsche Steuerrecht [3]. Grundlegend hierfür sind 31 Steuerarten (variiert nach der jeweiligen Aufteilung) und die Zölle [4] in ca. 120 Steuergesetzen, welche zu ihrer Anwendung Durchführungsverordnungen neben umfangreichen Richtlinien und jährlich rund 2.000 Verwaltungsanordnungen benötigen. Insgesamt existieren etwa 40.000 Verwaltungsvorschriften [5]. Hinzu kommt eine ausgiebige Steuerrechtsprechung [6]. Für die Veranlagung hat die Finanzverwaltung ca. 200 Steuerformulare entwickelt; rund 200 EDV-Programme [7] und 90.000 Steuerberater [8] sind notwendig, um das Steuerrecht in der Praxis umzusetzen. Insgesamt charakterisieren Schrifttum und Praxis das deutsche Steuersystem mit Begriffen wie Steuerchaos [9], Steuerdschungel [10] und Steuerwirrwarr [11].
Es wurden aber auch Gegenmodelle entwickelt. So fordert etwa der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, eine radikale Vereinfachung des Steuerrechtes in Deutschland. Sein durchgerechneter Entwurf für ein „Bundes-steuergesetzbuch“ sieht vor, sämtliche Einkommen einheitlich mit einem Satz von 25 % zu besteuern (nach Abzug pauschalierter Freibeträge). 534 Regelungen zur Steuerbegünstigung werden gestrichen [12]. Es soll nur noch vier Einkunftsarten geben: neben der Einkommensteuer die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Steuersatz 10 %), die Steuer auf den Umsatz sowie auf den Verbrauch [13]. Die deutsche Politik äußert sich mehrheitlich skeptisch bis ablehnend zu diesem Konzept [14].
Demgegenüber wird konstatiert, dass Russland ein „gutes Steuersystem“ hat [15]. Es sei von der Struktur und den Steuersätzen dem deutschen als überlegen zu beurteilen. Allerdings muss die Verwaltung und Administration deutlich verbessert werden. Unternehmen aus dem Bereich innovative Technologien werden besonders gefördert; als Residenten von gesondert ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen genießen sie diverse steuerliche Vorteile [16].
Es gibt aber auch andere Einschätzungen; diesen entsprechend weicht das Steuersystem von den internationalen Standards und Vorstellungen über Besteuerung ab. Nicht selten ist eine Inkompetenz der Steuerbeamten anzumerken, hinzu kommt eine erhöhte Bürokratisierung; insoweit ergeht eine nicht überschaubare Anzahl von Rechtsakten, die auch unterschiedlich angewendet werden können oder sich monatlich ändern. Die Nichtbeachtung der Regelungen führt zu erheblichen Bußgeldern oder Zwangsstillegung der unternehmerischen Tätigkeit [17].
Seit 2007 hat die staatliche Politik im Steuerwesen ein deutliches Konzept. Zum ersten Mal wurde ein Dokument ausgearbeitet: „Hauptrichtungen der Steuerpolitik in den Jahren 2008-2010“, das die Tätigkeit der Beamten und die weitere Entwicklung für eine mittelfristige Perspektive koordiniert hat.
Insgesamt ist zu beobachten, dass die Steuer- und Abgabenlast in Russland seit 2011 deutlich ansteigt. Die niedrigen Abgabensätze könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Löcher im Staatshaushalt zwingen die Regierung zum Anziehen der Steuerschraube. Jahrelang galt Russland als Musterstaat für niedrige Abgabensätze; diese wurden problematisch mit dem Wirtschaftseinbruch 2009.
Entsprechend ist die Anhebung bei den Akzisen (Verbrauchsteuern) ab 2011 zu konstatieren; u.a. werden die Autofahrer höher belastet. Im Kontext hierzu erfolgen eine bessere Ausbildung der Steuerfahnder (18) und Investitionen zur Modernisierung der Finanzämter. Mehr als die Hälfte der Steuererklärungen werden bereits elektronisch eingereicht [19].
2. Einfluss des Steuersystems auf unternehmerische Standortentscheidungen. Unternehmerische Standortentscheidungen werden auch beeinflusst vom Steuer-system des jeweiligen Staates [20]. Insoweit haben steuerliche Kenntnisse praktische Bedeutung im Rahmen der einschlägigen Studiengänge an Hochschulen (vornehmlich Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht).
Ein Gefälle auf nationaler (lokaler) und internationaler Ebene macht Steuern und Subventionen zum Standortfaktor [21]. Folgende Einflussfaktoren können grundsätzlich relevant sein:
• unterschiedliche Steuerarten;
• unterschiedliche Steuerbemessungsgrundlagen:
• unterschiedliche Steuersätze;
• unterschiedliche Steuerpolitik;
• unterschiedliche Positionierung der Finanzverwaltung.
„Mit diesen Maßnahmen lässt sich die Ansiedlung von Unternehmen in einer Region fördern bzw. die Abwanderung verhindern.“ [22]. Eine hervorgehobene Rolle spielt der Gewinn der Unternehmung. Wird am deutschen und an einem ausländischen Standort ein gleich hoher Gewinn vor Steuern erwartet, „gibt es eine klare Tendenz, Produktionsstandorte in Niedrigsteuerländer zu verlagern“ [23].
3. Das deutsche und russische Steuersystem im einzelnen. Im Rahmen dieses Beitrages können die beiden Steuersysteme nicht umfassend erläutert werden. Es erfolgt insoweit eine synoptische Darstellung der wesentlichen Steuerarten und deren Belastungswirkung. In beiden Staaten ist ein „Steuerarten-,, bzw. „Vielsteuersystem“ etabliert. Die Unternehmen müssen die Steuergesetze auf Relevanz für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auswerten. Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist die Zuteilung der einzelnen Steuerarten auf die jeweiligen staatlichen Strukturebenen. Für Deutschland legt Artikel 106 GG fest, „wem die Ertragshoheit zusteht, d.h. wie der Ertrag der Steuern auf Bund, Ländern und Gemeinden zu verteilen ist“ [24]. Danach ist einerseits zu unterscheiden zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern und andererseits Gemeinschaftssteuern, die nach einem Verteilungsschlüssel den genannten Gebietskörperschaften gemeinschaftlich zu-
fließen. Das russische Steuerrecht unterteilt in föderale, regionale und lokale Steuern [25].
3.1. Zu den Steuerarten nach deutschem Steuerrecht [26]. Entsprechend den genannten Ebenen lassen sich die Steuern in Deutschland wie folgt darstellen:
1. Bundessteuern: Energiesteuern, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Branntweinsteuer, Versicherungssteuer (19%), Zölle, Solidaritätszuschlag, sonstige Bundessteuern;
2. Landessteuern: Biersteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer (Steuersatz 3,5 % - 5,0 %), sonstige Landessteuern;
3. Gemeindesteuern: Gewerbesteuer, Grundsteuer (unterschiedliche
Hebesätze), sonstige Gemeindesteuern;
4. Gemeinschaftssteuern: Einkommensteuer (incl. Lohnsteuer) (unter-
schiedliche progressive Steuersätze bis 45 %); Kapitalertragsteuer (incl. Abgeltungssteuer, Steuersatz pauschal 25 %); Körperschaftsteuer (Steuersatz bei Gewinnthesaurierung 15 %); zusätzliche Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschafter bei Ausschüttung; zu beachten: Verdeckte Gewinnausschüttung. Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Steuersatz 7 %).
Als sonstige Steuern sind insbesondere zu nennen: Feuerschutzsteuer; Rennwett- und Lotteriesteuer; Spielbankenabgabe; Alkopopsteuer; Schaumweinsteuer; Zwischen-erzeugnissteuer; Kaffeesteuer; Getränkesteuer; Vergnügungssteuer; Hundesteuer; Schankerlaubnissteuer; Jagd- und Fischereisteuer; Zweitwohnungssteuer [27].
Das gesamte Steueraufkommen für die Jahre 2008 und 2009 stellt sich wie folgt dar: Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2008 insgesamt Steuereinnahmen i.H. von 561,2 Mrd. EUR erzielt; 2009 erfolgte eine Senkung auf
524.0 Mrd. EUR [28]. Das Steueraufkommen für 2011 ist (amtlich abschließend) noch nicht veröffentlicht; es beträgt lt. Monatsbericht 04/2012 des BMF
555.0 Mrd. EUR.
3.2. Zu den Steuerarten nach russischem Steuerrecht. Das Fundament des russischen Steuerrechts bildet der Steuerkodex der Russischen Föderation, in Kraft getreten zum 01.01.1999 und 01.01.2001 (Vorgängergesetz u.a. „Steuergrundlagengesetz“); wichtige Überarbeitungen traten in Kraft zum 01.01.2002, 01.01.2004 und zum 01.01.2005. Zum 01.01.2009 wurde die Gewinnsteuer von 24 % auf 20 % gesenkt; die sofort realisierbare steuerliche Abschreibung für gewisse Kapitalinvestitionen wurde von 10 % auf 30 % erhöht [29].
Die Steuerarten nach russischem Steuerrecht zeigen folgende Übersichten [30].
(a) Steuersystem mit den wichtigsten Steuern, die erläutert werden.
Die Kategorisierung der Steuern als föderal, regional und lokal erfolgt auf Basis der niedrigsten Instanz, die Entscheidungen bezüglich des Steuersatzes vornehmen kann. Unabhängig hiervon ist die Aufteilung der Einnahmen.
Föderale Steuern
Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer auf die meisten Waren beträgt 18 %. Für ausgewählte Warengruppen (insbesondere diverse Kategorien von Lebensmitteln sowie Kinder-bedarf) gilt ein reduzierter Satz von 10 %. Ganz aus-genommen von der Mehrwertsteuer ist eine Reihe von Produktgruppen von sozialer Bedeutung, darunter Pharmaprodukte. Der Export von Waren unterliegt dem Null-Steuersatz.
(Umsatzsteuer)
Akzisen Akzisen werden erhoben auf Alkohol- und Tabakprodukte sowie Benzin, Diesel und PKW mit einer Motorisierung von über 90 PS. Insgesamt gibt es 22 verschiedene Steuersätze. So werden auf Filterzigaretten mindestens 150 Rubel plus 6% des Marktwertes pro 1000 Stück erhoben, auf PKW mit mehr als 150 PS, 214 Rubel pro PS. Auf Benzin mit mehr als 80 Oktan 3629 Rubel pro Tonne. Auf Bier mit maximal 8,6 % Alkoholgehalt fallen 3 Rubel pro Liter an.
(Verbrauchsteuern)
Einkommensteuer Die Einkommenssteuer auf Gehalt beträgt für Steuerresidenten pauschal 13 % und für Nicht-Residenten 30 %. Die Steuer auf Gehälter und Löhne ist vom Arbeitgeber einzubehalten und am Tag der Gehaltsauszahlung an die Steuerbehörden zu entrichten. Die Steuern werden am Ort der Registrierung des Arbeitgebers und nicht am Wohnort des Arbeitnehmers entrichtet. Selbstständige, Unternehmer, Bezieher weiterer Einkommensformen und Verkäufer von Vermögenswerten müssen eine eigene Steuererklärung einreichen.
Sozialversicherungsteuer (Sozialabeaben) Das neue Gesetz zur Sozialabgabe in der Russischen Föderation schafft die bisherige regressive Staffelung der Besteuerung der Gehälter ab und führt eine Flatrate ein. Demnach sind Unternehmen dazu verpflichtet, Sozialabgaben bei Löhnen bis 415.000 Rubel zu entrichten; alle Gehälter die über dieser Summe liegen sind von der Sozialabgabe befreit. Die Regierung Russlands war ermächtigt, diese Gehaltsstufe ab dem 1. Januar 2011 im Falle steigender Durchschnittslöhne anpassen. Der einheitliche Prozentsatz liegt ab dem 1. Januar 2010 bei 26 %, ab 2011 bei 34 %. Die Sozialabgaben werden folgendermaßen aufgeteilt:
Übergangsraten für das Jahr 2010: 20 % in den Rentenfonds, 2,9 % in den Sozialversicherungsfonds, 1,1 % in den Föderationsfonds für Krankenversicherung und 2 % in den Regionalfonds für Krankenversicherung. Prozentsätze ab 2011: 26 % in den Rentenfonds, 2,9 % in den Sozialversicherungsfonds, 2,1 % in den Föderationsfonds für Krankenversicherung und 3 % in den Regionalfonds für Krankenversicherung.
Gewinnsteuer Die Gewinnsteuer beträgt einheitlich 20 %. Sie gilt für alle russischen und ausländischen Unternehmen, die als Steuerinländer zählen, und wird auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben berechnet.
Steuer auf Rohstoffgewinnung Für die meisten Rohstoffe werden die Steuern als Prozentsatz auf den Marktwert der extrahierten Menge erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Rohstoff zwischen 0 und 17,5 %. Andere Regelungen gelten für Öl und Gas. Der Steuersatz für Gas beträgt pauschal 147 Rubel pro Tausend Kubikmeter. Die Steuer auf Ölgewinnung variiert in Abhängigkeit vom Marktpreis und den Charakteristika der jeweiligen Ölfelder. Sie kann zwischen 1000 und 13800 Rubel pro Tonne betragen.
Wassersteuer Die Wassersteuer betrifft alle Nutzer von öffentlichen Gewässern zur Wasserentnahme, als Transportweg oder zur Erzeugung von Wasserkraft. Die Gebühren variieren sehr stark. Beispielhaft betragen sie für die Wasserentnahme aus Flüssen je nach Fluss und Region zwischen 246 und 654 Rubel, für Meerwasser zwischen 4,44 und 14,88 Rubel pro Tausend Kubikmeter.
Steuer auf die Nutzung von Tier- und Wasserressourcen Inhaber einer staatlichen Lizenz zum Jagen oder Fischen entrichten pauschale Gebühren pro Tier bzw. pro Kilogramm Fisch. Beispielsweise fallen für einen Bären 3000, für einen Fasan 20 Rubel Gebühren an, für Krabben 20 Rubel pro Tonne.
Staatliche Gebühren Die Staatliche Gebührenordnung regeln alle Gebühren für Anliegen in Bezug auf staatliche Organe, insbesondere gerichtliche und Meldeangelegenheiten.
Regionale Steuern
Transportsteuer Die Transportsteuer fällt auf Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge an. Die Steuer richtet sich in der Regel nach Motorkraft, für die meisten Fahrzeuge steigt auch der Steuersatz selber stufenweise mit zunehmender Motorkraft.
Vermögensteuer für Unternehmen Die Vermögensteuer wird auf das NettoAnlagevermögen (d.h. abzüglich Abschreibungen) erhoben. Laut Kodex kann die Steuer maximal 2,2% betragen. Der Steuersatz variiert, da er regional festgelegt wird.
Steuer auf Glücksspielgeschäfte Die Steuer auf Glücksspielgeschäfte wird als Pauschale je Spielautomat bzw. Spieltisch erhoben. Der Steuerkodex gibt sowohl ein Maximum als auch ein Minimum. Geschäfte mit Glücksspielen wurden in Russland zum 1. Juni 2009 bis auf vier speziell ausgewiesene Spielzonen verboten.
Lokale Steuern
Grundsteuer Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und von den lokalen Behörden festgesetzt. Allerdings darf der lokale Steuersatz maximal 1,5 % (für besondere Ausnahmen 0,3 %) des Wertes betragen.
(b) Steuersystem mit (allen) erhobenen Steuern/ Steuerkodex Föderale Steuern
Gesetz „Über die Grundlagen des Steuersystems der RF“ Steuerkodex Anmerkungen
1) Mehrwertsteuer 1) Mehrwertsteuer
2) Verbrauchsteuern für einzelne Warengruppen 2) Verbrauchsteuern für einzelne Waren (Dienstleistungen) und Mineralrohstoffe Änderung der Bezeichnung
3) Gewinnsteuer der Banken
4) Steuer auf Einkünfte der Versicherungen
5) Börsenumsatzsteuer
6) Wertpapiersteuer
Gesetz „Über die Grundlagen des Steuersystems der RF“ Steuerkodex Anmerkungen
7) Zoll 3) Zölle und Gebühren
8) Abgabe für die Reproduktion von Mineral-Rohstoffbasen 4) Abgabe für Reproduktion von Mineral- und Rohstoffressourcen
9) Gebühr auf die Nutzung von Naturschätzen s. 13-16
10) Gewinnsteuer von Unternehmen 5) Gewinnsteuer von Organisationen
11) Einkommensteuer von natürlichen Personen 6) Einkommensteuer von natürlichen Personen
12) Steuern für die Straßenfonds zwei regionale Steuern
13) Stempelgebühr
14) staatliche Gebühren 7) staatliche Gebühren
15) Erbschaft- und Schenkungsteuer kommunale Abgabe
16) Gebühr für die Verwendung des Namens "Russland"
17) Steuer auf Erwerb ausländischer Sorten
18) Steuer auf Spielgeschäfte regionale Abgabe
8) Kapitalertragsteuer
9) Beiträge für die außerbudgetären Sozialfonds
10) Steuer auf Zusatz-gewinne aus der Förderung von Kohle
11) Ökosteuer
12) föderale Lizenzierungsgebühren
13) Steuer auf die Nutzung von Bodenschätzen
14) Gebühr für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und von wasserbiologischen Ressourcen
15) Forststeuer
16) Wassersteuer
Regionale Steuern
Gesetz „Über die Grundlagen des Steuersystems der RF“ Steuerkodex Anmerkungen
1) Vermögensteuer der Unternehmen 1) Vermögensteuer der Organisationen
2) Forstzinsen föderale Steuer
3) Wasserabnahmegebühren von Industrieunternehmen föderale Steuer
4) Abgabe zur Unterstützung von Ausbildungsanstalten
5) Verkaufssteuer 2) Verkaufssteuer
6) Einheitliche Steuer auf pauschalierte Gewinne
3) Immobiliensteuer ersetzt beide VermSt u. GrundSt
4) Straßensteuer ehem. Steuer für die Straßenfonds
5) Transportsteuer ehem. Steuer für die Straßenfonds
6) Spielbankensteuer ehem. föderale Steuer
7) regionale Lizenzierungsgebühren
Lokale Steuern
Gesetz „Über die Grundlagen des Steuersystems der RF“ Steuerkodex Anmerkungen
1) Vermögensteuer für natürliche Personen 1) Vermögensteuer für natürliche Personen
2) Grundsteuer 2) Grundsteuer
3) Reklamesteuer 3) Reklamesteuer
4) Erbschaft- und Schenkungsteuer ehem. föderale Steuer
5) örtliche Lizenzierungsgebühren
3.3. Synoptische Analyse des deutschen und russischen Steuerrechts.
Hervorgehoben werden im Vergleich zum deutschen Steuersystem nachfolgende
Regelungen (nicht umfassend; keine explizite Auswertung der Bemessungsgrundlagen):
• Keine Gewerbesteuer [31];
• Erhebung Vermögensteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen/ Steuerbefreiungen; Unternehmensvermögen max. 2,2 % [32];
• Gewinnsteuer (entspricht deutscher Körperschaftsteuer [33], allgemein für alle Unternehmen einheitlich 20 % (Basis steuerliche Buchführung und Bilanzierung [34];
• Dividendensteuern (Quellensteuer) grundsätzlich 15%; Reduzierung möglich;
• Sozialversicherungssteuer (entspricht deutschen Sozialabgaben [35] werden (nur) von den Unternehmen abgeführt; Beitragsbemessungsgrenze Rubel 415.000; regressiv 26 %-2 %; Reformen ab 2010, u.a. Sparbeitragssätze von 26 %-34 %; ab 2015 geplant einheitlicher Satz von 34 %.
• Einkommensteuer als Einheitssteuer; Reduzierung und Vereinfachung der Steuerdeklaration und der (teuren) Kontakte zu den Finanzbehörden. (Nicht umfassende) Liste der begünstigten Tätigkeiten: Haushalts- und Tierarztdienstleistungen; Dienstleistungen bei Fahrzeugen; Beförderungsdienst-leistungen; Einzelhandel; Gaststätten u.a.
• Einkommensteuer keine Progression, keine Ausnahmen [36]. Es werden etwa 20 Einkommensarten erfasst. Bei bestimmten Personen sind die Steuerabzüge standardisiert, z.B. betragen sie 500 Rubel für Helden der Russischen Föderation, für Militärangehörige; 400 Rubel für Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Rubel. Folgende Steuersätze sind relevant: 35 %, 30 %, 13 % (= Steuersatz der natürlichen Personen („Lohnsteuer“).
Diskutierte Problembereiche der Kritiker des Systems: (a) Keine Steuerbefreiung i.H. des Existenzminimums; Steuersätze entsprechen nicht der sozialen Gerechtigkeit; (b) Der staatliche Haushalt wird nicht auf Kosten der hohen Einkommensbezieher, sondern durch Herabsetzung der Vergütung der Staatsangestellten saniert. Hinzu kommt eine Umstrukturierung der Steuerlast durch Anhebung der indirekten Steuern (u.a. Akzisen). Es wird alternativ eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gefordert.
• Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Regelungen grundsätzlich wie in der EU [37]; es bestehen aber einige (wesentliche) Unterschiede. Hinweis auf Vorsteuerüberhang; er wird i.d.R. nicht erstattet, auch wenn das gesetzlich nicht untermauert ist. Vor Gericht gewinnt meistens der Steuerpflichtige, er muss jedoch häufig durch drei Instanzen gehen, bevor die Steuerverwaltung tatsächlich eine Auszahlung tätigt [38].
• Vereinfachtes Steuersystem für kleine Unternehmen (VSS): nur eine Steuer, alternativ Bemessungsgrundlage Einnahmen (Cash Methode), davon 6%; Einnahmenüberschüsse, davon 15% [39]; Parameter: (a) durchschnittliche Zahl der
Mitarbeiter für die Steuerperiode nicht mehr als 100; (b) für die ersten 9 Monate des (Steuer-) Jahres Einnahmen nicht mehr als 60 Mill. Rubel (ohne USt).
• Betriebsprüfung (Außenprüfung [40]: (a) Kameralprüfung (in den Räumen der Steuerbehörden); (b) Außenprüfung im Unternehmen;
• (Steuer-) Gericht, grundsätzlich Einzelrichter [41].
Durch die Struktur der Steuergesetzgebung zeigt Russland in einigen gesetzlichen Regelungen, wie einfach und verständlich das Steuersystem gestaltet und funktionsfähig sein kann. Die Schwierigkeiten bei einzelnen deutschen Steuergesetzen könnten durch Novellierung mit Orientierung an russischen Regelungen ggf. beseitigt werden [42]. Im Hinblick auf den administrativen Vollzug der Steueransprüche und auf die Regelungen, die den Steuerbürgern einen Schutz gegen das staatliche Handeln ermöglichen (außergerichtliches/gerichtliches Verfahren; Finanzgericht (FG), Bundesfinanzhof (BFH) [43], Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof (EuGH), ist das deutsche (Steuer-) Rechtssystem grundsätzlich im Vergleich zum russischen positiver und attraktiver zu beurteilen.
Literatur
1. Siehe Scheffler, Besteuerung von Unternehmen, Bd.1, 7.A. 2004; Bd.2, 3.A.2004; Schneeloch, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Bd.1: Besteuerung;
6.A.2011; Bd.2: Betriebliche Steuerpolitik; 3.A.2009; Tipke / Lang, Steuerrecht,
19.A.2008.
Siehe www.Steuerberater-Beruf.de; aktuell Hinweis Internationale
Steuerkonferenz in Moskau. Steuerberatung in Russland ist ein relativ junger Berufsstand; die Russische Steuerberaterkammer feierte in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum. Steuer-berater/innen sehen sich als unabhängig und stark; ihr Leitbild ist der deutsche Berufsträger (Berufsordnung nach deutschem Vorbild wird angestrebt). Die Kooperation zwischen den Behörden und den Steuerberatern hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Kritisch wird betrachtet die Tendenz der Duma, Abgaben in branchenspezifischen Gesetzen zu regeln und nicht in den Steuergesetzen. Die internationale Orientierung der russischen Steuerberater zeigt sich auch darin, dass sie in 2011 Vollmitglied der CFE (Confederation Fiscale Europeenne) geworden sind (Hinweis Internationale Steuerkonferenz in Moskau, Stbg 2012, S. 188-189).
2. Vgl. Skript: Internationales studentisches Kolloquium: Steuern und Buchführung in Ausbildung und Praxis (Vorwort Schmidt), Bernburg-Strenzfeld 2010.
3. Siehe u.a. Steuerberater Verband Niedersachsen / Sachsen Anhalt, intern Ausgabe 2/2003, S. 92; Kölnische Rundschau vom 25.10.2003.
4. Siehe BMF: Steuerspirale 2010:
5. Siehe Tipke/Lang, Steuerrecht, 19.A.2008, S. 141-144; insbes. S. 143; so auch Grefe, Unternehmenssteuern, 14.A.2011, S. 40-41, insbes. S. 41; von ca.
96.000 Verwaltungsvorschriften berichtet die Kölnische Rundschau vom
25.10.2003.
6. Hinweis Tipke/Lang, S.144 - 145; Grefe, S. 41-43.
7. Siehe hierzu u.a. Elster (Angebot der Finanzverwaltung); DATEV (EDV der steuerberatenden Berufe).
8. Auch andere Berufsgruppen sind zur Steuerberatung staatlich zugelas-
sen, so vornehmlich Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte. Zum Beruf des Steuerberaters siehe www.Steuerberater-Beruf.de; Lauterbach / Brauner (Hrsg.): Berufsziel Steuerberater /
Wirtschaftsprüfer, 11.A.2012; zum Berufsstand siehe S. 28-30 (per Stichtag 01.01.2011 zählten die 21 deutschen Steuerberaterkammern insgesamt ca. 90.000 Mitglieder; siehe auch FN 1). Zu FN 5 - 7 siehe auch Kölnische Rundschau vom
25.10.2003.
9. Siehe u.a. Tipke/Lang, S. 69.
10. Siehe u.a. Kölnische Rundschau vom 23.03.2010, S. 37; vom
25.10.2003.
11. Siehe StuB 8/2007, Editorial (Patrick Zugehör).
12. Siehe Welt-Online vom 27.06.2011.
13. Siehe Spiegel-Online 27.06.2011 (Kirchhofs Steuerrevolution („Die Rückkehr des Bierdeckels“).
14. Siehe u.a. Welt-Online, Spiegel-Online, a.a.O.; zu Kirchhof und seinem Steuerkonzept siehe Wikipedia: Paul Kirchhof mit weiteren Literaturhinweisen („Werke“).
15. Siehe www.russlandjournal.de/ Wirtschaft; Nr.5 („Russland hat ein gutes Steuersystem“).
16. Siehe www.russlandjournal.de/ Wirtschaft; Nr.5.
17. Siehe www.jusprivatum.de; auch Russia Consulting: Aufwendige Fir-men-Steuererklärungen in Russland („Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Steuererklärungen sind vierteljährlich zu erstellen“); www.russia-consulting.de; auch www.russisches-recht.de: Die Steuerverwaltung in der Russischen Föderation.
18. Zur Steuerfahndung in Deutschland siehe u.a. Streck, Die Steuerfahndung, 4.A.1986; Tipke/Lang, S. 964-966 m.w.Lit.
19. Hinweis www.quadriga24.de („Steuer- und Abgabenlast in Russland steigt 2011 deutlich an“); siehe auch ausführlich www.rufil-consulting.com/ Steuern und Abgaben in Russland (Germany Trade & Invest).
20. Zu den Standortfaktoren als unternehmerisches Entscheidungskriterium allgemein siehe Wöhe/Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 23.A.2008, S. 273-278.
21. Siehe Wöhe/Döring, S.277; insoweit auch Beschorner/ Peemöller, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2.A.2006, S. 56; Olfert, Kompakt-Training. Ein-
führung in die Betriebswirtschaftslehre, 2.A.2008, S. 21; Olfert/Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 6.A.2008, Nr.850.
22. Olfert/Rahn, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 10.A.2010, S. 44.
23. Wöhe/Döring, S. 278.
24. Bornhofen, Steuerlehre 1. Rechtslage 2011, 32.A.2011, S. 13.
25. Hinweis Wikipedia.
26. Siehe ausführlich Tipke/ Lang, S. 202-222; Hinweis Stobbe, Steuern kompakt. Rechtslage 2012, 11.A. 2012 (umfassende Darstellung des deutschen Steuersystems).
27. Siehe ausführlich Tipke/ Lang, S. 691-701; weiterer Hinweis BMF, Steuern von A - Z, Ausgabe 2011.
28. Siehe ausführlich Bornhofen, S. 3.
29. Siehe Wikipedia.
30. Hinweis Wikipedia; www.russisches-recht.de.
31. Zur (Reform-) Diskussion im Hinblick auf die Gewerbesteuer in Deutschland siehe Tipke/ Lang, S. 219-220. Die Reformblockade durch die Kommunen vermag letztendlich nur das BVerfGericht aufzubrechen (S. 220).
32. In Deutschland wird die Vermögensteuer seit dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben. Zur Diskussion pro/ contra Vermögensteuer Hinweis Tipke/ Lang,
S. 95-97.
33. Zur deutschen Körperschaftsteuer siehe Tipke/ Lang, S. 417-458.
34. Zu den russischen Regelungen der steuerlichen Buchführung und Bilanzierung Hinweis FN 17.
35. Zum Begriff „Sozialversicherungssteuer“; es kann berechtigt gefragt werden, warum die Sozialabgaben als Steuern kodifiziert sind? (Hinweis Ravioli/Agafonowa).
36. Hinweis auf die Steuerkonzeption von Kirchhof (siehe FN 14).
37. Zur Umsatzsteuer in Deutschland siehe ausführlich Tipke/Lang, S.539-657.
38. Siehe IHK zu Düsseldorf: Merkblatt Buchhaltung und Steuern in Russland, Stand 07/2010 („Vorsteuerüberhang“).
39. Zu vergleichbaren Regelungen in Deutschland u.a. Hinweis § 4(3) EStG; § 141 AO; § 19 UStG.
40. Zur Betriebsprüfung in Deutschland Hinweis §§ 193-207 AO; Tipke/ Lang, S. 957-964.
41. Zur Steuergerichtsbarkeit in Deutschland („Rechtsschutz“) umfassende Ausführungen bei Tipke / Lang, S. 1031-1096. Rechtsgrundlage Finanzgerichtsordnung (FGO).
42. Alexandrow, S. 94.
43. Hinweis BFH (Hrsg.): 60 Jahre Bundesfinanzhof. Eine Chronik 19502010,2010.
Literaturverzeichnis (deutschsprachiges Schrifttum)
Alexandrow, Die Kodifikation des materiellen Steuerrechts in der russischen Föderation im Rechtsvergleich zur Bundesrepublik Deutschland, 2003;
Beschorner/ Peemöller; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2.A.2006; Bornhofen, Steuerlehre 1, Rechtslage 2011, 32.A. 2011;
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Steuern von A bis Z, Ausgabe
2011;
Fanger, Direktinvestitionen in Russland, 2002;
Frank/ Wedde (Hrsg.), Investmentguide Russland. Personal, Recht, Steuern und Kommunikation in der Praxis, 2009;
Grefe, Unternehmenssteuern, 14.A. 2011;
Lauterbach/ Brauner (Hrsg.), Berufsziel Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer,
11.A.2012;
Neuendorf, Der russische Fiskalföderalismus und dessen Auswirkungen auf das Verhältnis des föderalen Zentrums zu den Föderationssubjekten, 2006;
Olfert, Kompakt-Training. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre,
2.A.2008;
Olfert/ Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 6.A.2008;
Olfert/ Rahn, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 10.A.2010;
Ravioli/ Agafonowa, Buchhaltung und Steuern in Russland, 2008;
Scheffler, Besteuerung von Unternehmen, Bd.1, 7.A.2004; Bd.2, 3.A.2004; Schneeloch, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Bd.1, 5.A.2008; Bd.2,
3.A.2009;
Skript: Internationales studentisches Kolloquium: Steuern und Buchführung in Ausbildung und Praxis, Bernburg-Strenzfeld 2010;
Stobbe, Steuern kompakt, 11.A.2012;
Streck, Die Steuerfahndung, 4.A.1986;
Tipke/ Lang, Steuerrecht, 19.A.2008;
Wöhe/ Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
23.A.2008.
Internet-Links (deutschsprachig)
www.Binetzki/ Brand + Partner, Steuerleitfaden Russland (31 S., Stand 06/2011);
www.jusprivatum.de;
www.quadriga24.de;
www.rhein-neckar.ihk24.de;
www.rufil-consulting.com (Buchführung und Steuern in Russland (19 S., Stand 02/ 2012);
www.russia-consulting.de;
www.russisches-recht.de;
www.russlandjournal.de;
www.Steuerberater-Beruf.de;
Wikipedia
• Paul Kirchhof;
• Steuerrecht (Russland).
Получено 15.05.2012
Г. Арианс
ВИДЫ НАЛОГОВ В ГЕРМАНИИ И РОССИИ: СИНОПТИЧЕСКИЙ АНАЛИЗ ДЛЯ ВЫБОРА МЕСТА РАСПОЛОЖЕНИЯ ПРЕДПРИЯТИЯ
Налоги являются немаловажным фактором при выборе места расположения предприятия, особенно если речь идет о международном уровне. В статье описываются немецкая и русская налоговые системы (особенно виды налогов). На основании синоптического прогноза (сравнения) показываются положительные и отрицательные аспекты обеих налоговых систем. Международное сотрудничество способствует обмену опытом и может оказывать положительное влияние на законодательство.
Ключевые слова: налоги, фактор выбора месторасположения предприятия, виды налогов, немецкое налоговое право, анализ налоговых систем.