Научная статья на тему 'Self-regulation of business and professional activities (SrO)'

Self-regulation of business and professional activities (SrO) Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
САМОРЕГУЛИРОВАНИЕ / САМОРЕГУЛИРУЕМЫЕ ОРГАНИЗАЦИИ / СРО / ПРЕДПРИНИМАТЕЛЬСКАЯ И ПРОФЕССИОНАЛЬНАЯ ДЕЯТЕЛЬНОСТЬ / SELF-REGULATION / SELF-REGULATORY ORGANIZATIONS / SRO / BUSINESS AND PROFESSIONAL ACTIVITIES

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Ершова И.В.

В статье освещена современная правовая основа саморегулирования предпринимательской и профессиональной деятельности, обращено внимание на последние изменения законодательства в данной сфере. Сделан вывод о дифференциации правового режима саморегулирования на общий и специальный. Дана характеристика понятия, видов саморегулирования; правового статуса, функций саморегулируемых организаций. Обращено внимание на общие минимальные требования, предъявляемые к саморегулиру-емым организациям, и возможность их повышения отдельными отраслевыми законами. Обозначена авторская позиция относительно соотношения государственного регулирования и саморегулирования предпринимательской деятельности. В заключение сделан вывод о том, что появление и развитие правового института саморегулирования направлено на обеспечение баланса частных и публичных интересов государства и предпринимателей, чему будет способствовать совершенствование законодательства в данной сфере общественных отношений.

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Саморегулирование предпринимательской и профессиональной деятельности (СРО)

The article considers the modern legal framework of self-regulation of business and professional activities, draws attention to recent amendments in legislation in this area. The author concludes that the legal regime of self-regulation is to be differentiated into general and special. The author defines concepts, types of self-regulation; legal status, functions of self-regulatory organizations. The paper draws attention to the general minimum requirements for self-regulatory organizations that they must meet, and the possibility to enhance them by laws enacted in separate branches of law. The author identifies her position regarding the interrelation between state regulation and self-regulation of business activity. To sum up, the author concludes that the emergence and development of the legal institution of self-regulation is being aimed at balancing private and public interests of the state and entrepreneurs that is encouraged by the improvement of legislation in this field of public relations.

Текст научной работы на тему «Self-regulation of business and professional activities (SrO)»

Ершова И. В.

Саморегулирование предпринимательской и профессиональной деятельности (СРО) (Selbstregulierung von Unternehmen (SRO))

И. В. Ершова*

Саморегулирование предпринимательской и профессиональной деятельности (СРО)

Аннотация. В статье освещена современная правовая основа саморегулирования предпринимательской и профессиональной деятельности, обращено внимание на последние изменения законодательства в данной сфере. Сделан вывод о дифференциации правового режима саморегулирования на общий и специальный. Дана характеристика понятия, видов саморегулирования; правового статуса, функций саморегулируемых организаций. Обращено внимание на общие минимальные требования, предъявляемые к саморегулируемым организациям, и возможность их повышения отдельными отраслевыми законами. Обозначена авторская позиция относительно соотношения государственного регулирования и саморегулирования предпринимательской деятельности. В заключение сделан вывод о том, что появление и развитие правового института саморегулирования направлено на обеспечение баланса частных и публичных интересов государства и предпринимателей, чему будет способствовать совершенствование законодательства в данной сфере общественных отношений.

Ключевые слова: саморегулирование, саморегулируемые организации, СРО, предпринимательская и профессиональная деятельность.

DOI: 10.17803/1994-1471.2016.68.7.203-206

Prof. Inna ERSCHOVA, Doktor der Rechtswissenschaften, Leiterin des Lehrstuhls für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Moskauer Staatlichen Juristischen O.E. Kutafin Universität (MGYuA)

Selbstregulierung von Unternehmen (SRO)1

Der grundlegende Gesetzgebungsakt, der die Rechtsnormen für die Selbstregulierung von Unternehmen bestimmt, ist das Föderale Gesetz vom 1. Dezember 2007 № 315-FZ „bber SRO" (im Folgenden SRO-Gesetz). Der zivilrechtliche Status selbstregulierender Organisationen (SRO) wurde von den Regelungen des russischen Zivilgesetzbuches (ZGB RF) und vom Fuderalen Gesetz vom 12. Januar 1996 № 7-FZ „Über nichtkommerzielle Organisationen" bestimmt.

Die Besonderheiten der Selbstregulierung einzelner Unternehmensformen sind den jeweiligen Spezialgesetzen festgelegt, zu nennen sind das Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation, die Föderalen Gesetze vom 26. Oktober 2002 № 127-FZ „Über die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz)", vom 30. Dezember 2008 № 307-FZ „Über die Wirtschaftsprüfung", vom 29. Juli 1998 № 135-FZ „Über die Bewertungstätigkeit", vom 27. Juli 2010 № 190-FZ „Über die Wärmeversorgung", vom

1 Vergleichbar in Deutschland sind die berufsständischen Körperschaften.

© Ершова И. В., 2016

* Ершова Инна Владимировна, доктор юридических наук, профессор, заведующий кафедрой предпринимательского и корпоративного права Московского государственного юридического университета имени О.Е. Кутафина (МГЮА) inna . ershova@mail . ru

123995, Россия, г. Москва, ул. Садовая-Кудринская, д. 9

8. Dezember 1995 № 193-FZ „Über die Landwirtschaftskooperation" vom 18. Juli 2009 № 190-FZ „Über die Kreditgenossenschaften", vom 13. März 2006 № 38-FZ „Über die Werbung" u. a.

Das Gesetz über SRO hat einen begrenzten Geltungsbereich. Es gilt nicht für SRO professioneller Teilnehmer des Marktes der wertvollen Papiere, börsennotierter Investmentfonds, der Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds spezialisierter Depositäre, der nvestmentfonds und Pensionsfonds, der Wohnungs-Genossenschaften, der Pensionsfonds, der Kreditinstitute, Auskunfteien.

Diese Lücke des Allgemeinen Gesetzes vom 11. Januar 2016 ergänzt das Bundesgesetz vom 13. Juli 2015 № 223-FZ «Über die selbstregulierende Organisationen im Bereich der Finanzmarkt...» (Gesetz über SRO auf dem Finanzmarkt). Somit ist im Rahmen der rechtlichen Regelung der Selbstregulierung eine Differenzierung auf:

A) allgemeines Regime der Selbstregulierung (durch das Gesetz über SRO);

B) das spezielle Regime der Selbstregulierung, in dessen Rahmen die rechtliche Absicherung der Selbstregulierung erfolgt:

— durch das Gesetz über SRO mit den Spezifikationen, die durch besondere Gesetzgebung installiert worden sind oder — durch das Gesetz über SRO auf dem Finanzmarkt und durch besondere Gesetzgebung . Von der Russischen Regierung im Dezember 2015 wurde das Konzept der Verbesserung der Mechanismen der Selbstregulierung zugelassen, dessen primäres Ziel ist die Umsetzung der Bildung eines einheitlichen effizienten gesamtstaatlichen Modelle der Selbstregulierung.

Unter Selbstregulierung versteht man die eigenständige und initiative Tätigkeit von Unternehmen, die die Entwicklung und Etablierung von Standards und Regeln der genannten Aktivität beinhaltet sowie die Überwachung über die Einhaltung dieser Normen und Vorschriften umfasst. Deshalb sind Standardisierung und Kontrolle die grundlegenden Komponenten der Selbstregulierung.

Die Selbstregulierung erfolgt durch Vereinigung von Unternehmen in einer selbstregulierenden Organisation. Der Sinn der Selbstregulierung besteht darin, dass die Regierung einige Aufgaben der staatlichen Kontrolle hinsichtlich der genannten Tätigkeiten auf SRO überträgt. Die Rechtmäßigkeit (Legitimität) dieser Übertragung wurde vom Verfassungsgericht der Russischen Föderation bestätigt.

In der Theorie werden drei Modelle der Selbstregulierung unterschieden: freiwillige, delegierte und gemischte Selbstregulierung. In Russland ist sowohl die delegierte als auch die freiwillige Selbstregulierung anzutreffen.

Als SRO gelten nichtkommerzielle Organisationen, die mit dem im SRO-Gesetz und anderen Bundesgesetzen vorgesehenen Ziel gegründet wurden, auf Mitgliedschaft basieren und Subjekte mit Ursprung in einem gemeinsamen Produktionsgewerbe von Waren (auch Erbringung von Arbeiten und Dienstleistungen) oder einer gemeinsamen Handelsbranche von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie einer gemeinsamen Berufstätigkeit vereinen. Die SRO ist eine nicht kommerzielle Korporationsorganisation, die in Form einer Vereinigung (Verbandes) geschaffen wird und ausschließliche Rechtsfähigkeit hat.

Die SRO hat einen besonderen öffentlich-rechtlichen Status, der einer nichtkommerziellen Organisation bei Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verliehen wird, indem die Informationen über diese in ein spezielles Register eingetragen werden. Eine nichtkommerzielle Organisation erlangt den Status einer selbstregulierenden Organisation mit Eintragung der sie betreffenden Informationen in das staatliche Register, das bei der von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten Föderalen Behörde geführt wird. Den besonderen Status der selbstregulierenden Organisation hat das Verfassungsgericht der Russischen Föderation unterstrichen.

Die SRO besitzt einige Merkmale der juristischen Person des öffentlichen Rechts. Die Eigenart der Rechtsnatur der selbstregulierenden Organisation, deren Tätigkeit die Kombination von privaten und öffentlichen Rechtsgrundsätzen aufweist, ist dabei offensichtlich.

Das Gesetz über SRO stellt obligatorische Anforderungen an SRO:

1. Es müssen in der selbstregulierenden Organisation mindesten 25 unternehmerische Subjekte oder zumindest 100 im gleichen Beruf tätigen Personen vereint sein, wenn durch Föderalgesetz nichts anderes vorgesehen ist .

2. Es müssen für alle Mitglieder geltende Standards und Normen hinsichtlich ihrer Tätigkeit vorliegen.

3. Die SRO müssen eine zusätzliche vermögensrechtliche Haftung jedes ihrer Mitglieder gegenüber Verbrauchern (von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) und anderen Personen gewährleisten.

Ершова И. В.

Саморегулирование предпринимательской и профессиональной деятельности (СРО) (Selbstregulierung von Unternehmen (SRO))

Durch Föderales Gesetz können auch andere (höhere) Anforderungen an nichtkommerzielle Organisationen festgelegt werden, um sie als SRO anzuerkennen. So verpflichtet zum Beispiel das Föderale Gesetz vom 30. Dezember 2008 № 307-FZ „Über die Wirtschaftsprüfung" eine Vereinigung, in der selbstregulierenden Organisation für Wirtschaftsprüfer mindestens 10 000 Personen oder mindestens 2000 den Anforderungen entsprechende kommerzielle Organisationen zu vereinen.

Die Mitgliedschaft eines kommerziellen Unternehmens oder eines Berufsträgers in einer selbstregulierenden Organisation ist freiwillig. Die freiwillige Mitgliedschaft in einer selbstregulierenden Organisation wurde für die Teilnehmer des Wertpapiermarktes, Patentanwälte, Mediatoren, in der Werbung tätige Unternehmen und Unternehmer sowie andere Akteure festgelegt. Jedoch regeln einige Föderale Gesetze bestimmte Fälle der Pflichtmitgliedschaft in einer selbstregulierenden Organisation für unternehmerisches Handeln in einer bestimmten Form. Dazu gehören die SRO der Prüfer, Gutachter, Insolvenzverwalter, Revisionsverbände der landwirtschaftlichen Genossenschaften, SRO in technischen Studien, Architektur, Bau, Rekonstruktion, Reparatur von Bauprojekten, im Bereich der Heizung, in der Energieuntersuchung usw. Als obligatorisch wird die Mitgliedschaft in der SRO auf dem Finanzmarkt definiert.

Gemäß Art. 49 Abs. 2 ZGB RF darf eine juristische Person in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aktivitäten betreiben, die ausschließlich auf Grund der Mitgliedschaft in einer selbstregulierenden Organisation oder auf Grund einer von der selbstregulierenden Organisation ausgestellten Bescheinigung zulässig sind. Gemäß Art. 49 Abs. 3 ZGB RF hat eine juristische Person das Recht, eine nur durch Mitgliedschaft in der SRO erlaubte Tätigkeit auszuüben, mit Eintritt der Mitgliedschaft in die SRO. Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Zwangsmitgliedschaft in einer selbstregulierenden Organisation wurde durch das Verfassungsgericht der Russischen Föderation bestätigt.

Eine SRO darf selbst keine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Dabei zählt die Wirtschaftsund Rechtswissenschaft die SRO zu den Unternehmensrechtssubjekten.

Das SRO-Gesetz (Gesetz über die selbstregulierenden Organisationen) regelt grundlegende Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Organi-

sationen. Zu nennen sind folgende Funktionen selbstregulierender Organisation: Regelungs-(normgebende), Kontroll-, Sicherungs- und Informationsfunktion sowie zusätzliche Funktionen wie Vertretungsfunktion hinsichtlich der Organisation beruflicher Entwicklung und in Streitbeilegungsverfahren (Konfliktlösung).

Die SRO erarbeitet und genehmigt Normen und Regeln der Unternehmenstätigkeit, die für alle Mitglieder der selbstregulierenden Organisation obligatorischen Anforderungen an die Durchführung der Geschäftstätigkeit darstellen.

Die Kontrolle über die von den Mitgliedern der SRO ausgeübte Unternehmenstätigkeit üben Angestellte entsprechender Struktureinheiten der SRO durch planmäßige und außerplanmäßige Inspektionen aus.

Die SRO haben außerdem die Aufgabe, die zusätzliche vermögensrechtliche (materielle) Haftung der Mitglieder vor Verbrauchern (ihrer Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) und anderen Personen zu gewährleisten. Die SRO können sich dabei verschiedener Methoden bedienen, wie z. B. die Schaffung eines Systems der persönlichen und (oder) kollektiven Sicherheit oder der Bildung eines Ausgleichsfonds.

Zu den Organen einer SRO gehören die Hauptversammlung der Mitglieder der selbstregulierenden Organisation sowie ein dauerhaft handelndes Kollegialverwaltungsorgan. Zu den besonderen Organen mit Spezialfunktion, die obligatorisch sind, zählen eine Einrichtung, die für die Kontrolle über die Einhaltung der Normen und Vorschriften durch die Mitglieder verantwortlich ist sowie eine Einrichtung, die bei Nichteinhaltung der Normen und Vorschriften entsprechende Disziplinarmaßnahmen trifft. Die Föderalen Gesetze können die Bildung von anderen Sonderorganen zulassen. Zum Beispiel wird in der SRO der Gutachter ein Beirat gebildet, dessen Mitglieder die Prüfung der Begutachtungsberichte durchführen.

Vorgesehen ist, dass die für Disziplinarmaßnahmen zuständige Einrichtung sich des folgenden Instrumentariums bedienen kann:

1. Vorschriften zu erlassen, welche die Mitglieder der SRO verpflichten, Verletzungen zu beseitigen, und Fristen für die Beseitigung von entsprechenden Rechtsverletzungen festzulegen;

2. Verwarnungen gegenüber einem Mitglied der SRO auszusprechen;

3. Geldbußen einem Mitglied der SRO aufzuerlegen;

4. den Ausschluss eines Mitglieds zu empfehlen, der von dem dauerhaft handelnden Kollegialverwaltungsorgan der SRO genehmigt werden muss;

5. andere in internen Dokumenten der SRO vorgesehenen Maßnahmen zu treffen.

In Bezug auf die Diskussion über das Verhältnis zwischen der staatlichen Regulierung und der Selbstregulierung, äußern wir die Meinung, dass es die beiden Glieder einer einzigen Kette von Auswirkungen auf die Subjekte der unternehmerischen und beruflichen Aktivitäten. Nicht Gegensatz, sondern das Gleichgewicht dieser

Verfahren der Regulierung des Geschäfts, ihre Kombination und die korrekte Anwendung in der Praxis — darin sieht man das Ziel der Einführung in die Gesetzgebung des analysierten rechtlichen Institutes.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass das Rechtsinstitut der Selbstregulierung auf die Wahrung und den Ausgleich privater Interessen und öffentlicher Belange des Staates und der Unternehmer ausgerichtet ist. Ich möchte die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass die derzeite Verbesserung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich dazu beitragen wird.

Материал поступил в редакцию 30 мая 2016 г.

SELF-REGULATION OF BUSINESS AND PROFESSIONAL ACTIVITIES (SRO)

ERSHOVA Inna Vladimirovna — Doctor of Law, Professor, Head of the Department of Business and Corporate Law at the Kutafin Moscow State Law University (MSAL) inna . ershova@mail . ru

123995, Russia, Moscow, ul. Sadovaya-Kudrinskaya, 9

Review. The article considers the modern legal framework of self-regulation of business and professional activities, draws attention to recent amendments in legislation in this area. The author concludes that the legal regime of self-regulation is to be differentiated into general and special. The author defines concepts, types of self-regulation; legal status, functions of self-regulatory organizations. The paper draws attention to the general minimum requirements for self-regulatory organizations that they must meet, and the possibility to enhance them by laws enacted in separate branches of law. The author identifies her position regarding the interrelation between state regulation and self-regulation of business activity. To sum up, the author concludes that the emergence and development of the legal institution of self-regulation is being aimed at balancing private and public interests of the state and entrepreneurs that is encouraged by the improvement of legislation in this field of public relations.

Keywords: self-regulation, self-regulatory organizations, SRO, business and professional activities.

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