Научная статья на тему 'DER ANORDNUNGSVORBEHALT DER POLIZEILICHEN MAßNAHMEN ALS VERMEIDUNG DER TATPROVOKATIONEN'

DER ANORDNUNGSVORBEHALT DER POLIZEILICHEN MAßNAHMEN ALS VERMEIDUNG DER TATPROVOKATIONEN Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
TATPROVOKATION / EINSATZ DER VERTRAUENSPERSONEN / EINSATZ DES LOCKSPITZELS / SCHEINKäUFE / SCHEINGESCHäFT / DIE HEIMLICHEN POLIZEILICHEN MAßNAHMEN / VERDECKTE ERMITTLUNG / RICHTERVORBEHALT / DER EUROPäISCHE GERICHTSHOF FüR MENSCHENRECHTE / DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF VON DER RUSSISCHEN FöDERATION / ENTRAPMENT / AUTHORISING TEST PURCHASES OF DRUGS AND OPERATIONAL EXPERIMENT / OPERATIONAL-INVESTIGATIVE ACTIVITY / OPERATIONAL-INVESTIGATIVE MEASURES / EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS / CONSTITUTIONAL COURT OF THE RUSSIAN FEDERATION

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Garanzha A.

In diesem Aufsatz werden die Frage von der Anordnung und der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen, die mit einem Einsatz des Lockspitzels verbunden sind, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, des Verfassungsgerichtshofs von der Russischen Föderation und die Auffassungen in der deutschen und russischen wissenschaftlichen Literatur behandelt. In dem Aufsatz ist eine mögliche Entscheidung vorgeschlagen.

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PROCEDURE FOR AUTHORISATION AND ADMINISTRATION OF TEST PURCHASES OF DRUGS AND OPERATIONAL EXPERIMENT AS PREVENTION OF ENTRAPMENTS

The article examines a problem of absence in the national legal system of a clear and foreseeable procedure for authorising test purchases of drugs and operational experiment, decisions of the European Court of Human Rights and the jurisprudence of the Constitutional Court of the Russian Federation, points of view in German and Russian scientific literature. Author formulates a proposal of preliminary coordination of operational experiment and test drugs purchase.

Текст научной работы на тему «DER ANORDNUNGSVORBEHALT DER POLIZEILICHEN MAßNAHMEN ALS VERMEIDUNG DER TATPROVOKATIONEN»

DER ANORDNUNGSVORBEHALT DER POLIZEILICHEN MAßNAHMEN ALS VERMEIDUNG

DER TATPROVOKATIONEN

Garanzha A.

Maisterstudent in dem Juristischen Institut, an der Sibirischen Föderalen Universität

PROCEDURE FOR AUTHORISATION AND ADMINISTRATION OF TEST PURCHASES OF DRUGS AND OPERATIONAL EXPERIMENT AS PREVENTION OF ENTRAPMENTS

Garanzha A.

student in the master's programme in Siberian Federal University

Kurzinhalt

In diesem Aufsatz werden die Frage von der Anordnung und der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen, die mit einem Einsatz des Lockspitzels verbunden sind, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, des Verfassungsgerichtshofs von der Russischen Föderation und die Auffassungen in der deutschen und russischen wissenschaftlichen Literatur behandelt. In dem Aufsatz ist eine mögliche Entscheidung vorgeschlagen.

Abstract

The article examines a problem of absence in the national legal system of a clear and foreseeable procedure for authorising test purchases of drugs and operational experiment, decisions of the European Court of Human Rights and the jurisprudence of the Constitutional Court of the Russian Federation, points of view in German and Russian scientific literature. Author formulates a proposal of preliminary coordination of operational experiment and test drugs purchase.

Keywords: Tatprovokation; Einsatz der Vertrauenspersonen; Einsatz des Lockspitzels; Scheinkäufe; Scheingeschäft; die heimlichen polizeilichen Maßnahmen; verdeckte Ermittlung; Richtervorbehalt; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte; der Verfassungsgerichtshof von der Russischen Föderation.

Keywords: entrapment; authorising test purchases of drugs and operational experiment; operational-investigative activity; operational-investigative measures; European Court of Human Rights; Constitutional Court of the Russian Federation.

In einer Entscheidung, die über eine Beschwerde gegen Russland im Rahmen des vereinfachten Verfahrens getroffen worden ist, schreibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Gesetzlichkeit eines Einsatzes der polizeilichen Vertrauenspersonen gegen den Beschwerdeführer von den nationalen Gerichten nicht geprüft worden ist und das Nichtbestehen eines ausdrücklichen und nachvollziehbaren Anordnungsverfahrens der Scheinkäufe in dem nationalen Rechtsystem ein strukturelles Problem ist, das den Beschwerdeführer einer polizeilichen Willkür unterwirft und keine Möglichkeiten einer effektiven Gerichtsprüfung einer Beschwerde gegen eine Provokation gibt [4]. Deswegen ist die Unmöglichkeit einer effektiven Gerichtsprüfung einer Beschwerde gegen eine Provokation in Russland mit dem Nichtbestehen eines ausdrücklichen und nachvollziehbaren Anordnungsverfahrens der Scheinkäufe gebunden.

In der Entscheidung vom 02.10.2012 - Beschwerde „Veselov und Anderen vs. Russland" -schreibt der EGMR, dass die Scheinkäufe einem Richtervorbehalt oder einem Anordnungsvorbehalt einer anderen neutralen und unabhängigen Instanz unterworfen werden sollen und mit dem Ziel der Gewährleistung einer unabhängigen Kontrolle belegt werden sollen [5].

Dazwischen fordert der EGMR unbedingt keinen Richtervorbehalt an und lässt eine Anordnung und eine Kontrolle über die Scheinkäufe durch die Staatsanwaltschaft zu, da das Hauptkriterium für die Wahl des Anordnungssubjekt die Unabhängigkeit von der vollziehenden Gewalt ist [5].

Der Verfassungsgerichtshof von Russland betont, dass keine Notwendigkeit einer Richteranordnung einer polizeilichen Maßnahme besteht, die keinen Eingriff in die Menschenrechte des Verfassungsranges wie Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung voraussieht [6].

Gleichzeitig ist in der russischen wissenschaftlichen Literatur eine Auffassung verbreitet, dass eine neutrale und unabhängige Instanz die Scheinkäufe anordnen soll. Zum Beispiel, A.E. Tschetschetin meint, dass die vorherige Kontrolle über die polizeilichen Maßnahmen durch die Staatsanwaltschaft erfüllt werden soll. Er ist zum Ergebnis gelangen, dass die nachträgliche Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft keine Effektivität hat und keine Widerherstellung der verletzten Rechtgüter lässt. Gleichzeitig könnte die vorherige Prüfung der Gesetzlichkeit der Anordnung der polizeilichen Maßnahmen die ihre ungerechtfertigte Durchführung, den Missbrauch und die Verletzung der Menschenrechte vermeiden [9].

In der deutschen wissenschaftlichen Literatur schreibt man über die Einführung der beschränkten Straftatenkatalog in die Strafprozessordnung als Voraussetzung für die Anordnung der Lockspitzeleinsätze [8]. Dabei meinen einige Autoren, dass nach dem Beispiel von der Maßnahme verdeckte Ermittler (§§ 110a ff. StPO der Bundesrepublik Deutschland) [2] ein Richtervorbehalt geregelt werden soll [7]. Die anderen bemerken, dass eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft als neutrale und unabhängige Instanz genügend ist, denn ein Einsatz des Lockspitzels greift in die

Grundrechte nicht ein, abgesehen von der Durchführung dieser Maßnahme in einer Wohnung, die einem Richtervorbehalt bedarf [8].

In der Republik Österreich regelt die Strafprozessordnung die heimlichen polizeilichen Maßnahmen wie Observation, verdeckte Ermittlung und Scheingeschäft (§§ 129 ff. StPO der Bundesrepublik Österreich). Observation und verdeckte Ermittlung sowie ein Scheingeschäft, das zur Sicherstellung von Suchtmitteln und Falschgeld dient, kann die Kriminalpolizei von sich aus durchführen. Der Abschluss eines anderen Scheingeschäfts, Observation, die durch den Einsatz technischer Mittel unterstützt wird, oder über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden, oder außerhalb des Bundesgebietes durchgeführt wird, und eine systematische, über längere Zeit durchgeführte verdeckte Ermittlung zu der Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, oder die Verhinderung einer im Rahmen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen Organisation geplanten Straftat von der Staatsanwaltschaft anzuordnen (§§133 Abs. 1, 130 Abs. 3, 131 Abs. 2 StPO der Republik Österreich) [3].

Im Hinblick darauf, dass ein Einsatz der Vertrauenspersonen kein Grundrechtseingriff darstellt [6], besteht die Notwendigkeit eines Richtervorbehalts dieser polizeilichen Maßnahme nicht. In diesem Fall könnte eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft als vorherige Kontrolle geregelt werden. Die Einführung dieses Anordnungsverfahren würde die Verletzung der Menschenrechte vermeiden und zu der Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 beitragen [1].

Literaturverzeichnis

1. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 4.11.1950 (zuletzt geändert durch 15. EMRK-Protokoll vom 24.6.2013), Stand:

22.10.2010. https://beck-online.beck.de/Doku-

ment?vpath=bib-

data%2Fges%2Femrk%2Fcont%2Femrk.htm&versi-onDate=20100601 (abgerufen am 05.06.2020)

2. Strafprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland, vom 01.02.1877 (zuletzt geändert vom 03.03.2020), Stand: 13.03.2020. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/ (abgerufen am 05.06.2020)

3. Strafprozessordnung der Republik Österreich, vom 31.12.1975 (zuletzt geändert vom 21.03.2020), Stand: 22.03.2020. https://www.jusline.at/gesetz/stpo (abgerufen am 05.06.2020)

4. EGMR Paramonov: Urt. v. 22.02.2018 - Beschwerde Nr. 74986/10 (Paramonov u.a. vs. Russland), Stand: 22.02.2018. http://www.consultant.ru (abgerufen am 05.06.2020)

5. EGMR Veselov: Urt. v. 2.10. 2012 - Beschwerde Nr. 23200/10; 24009/07 und 556/10 (Veselov u.a. vs. Russland), Stand: 2.10.2012. http://www.ga-rant.ru (abgerufen am 05.06.2020)

6. Определение Конституционного Суда РФ от 29.01.2019 N 75-О [Электронный ресурс] // Справочная правовая система «КонсультантПлюс». -Режим доступа: http://www.consultant.ru

7. Kinzig, Jörg, Bewegung in der Lockspitzelproblematik nach der Entscheidung des EGMR: Muß die Rechtsprechung ihre strikte Strafzumessungslösung verabschieden, StV 5/1999, S. 292

8. Tyszkiewicz, Goya, Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme: rechtliche Grenzen der Beweiserhebung und Beweisverwertung beim Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Strafverfahren, Strafrechtliche Abhandlungen - Neue Folge, Band 250, Duncker & Humbolt, Berlin, 2014, S. 201-204

9. Чечетин, А.Е. О совершенствовании прокурорского надзора за оперативно-розыскной деятельностью // Вестник Санкт-Петербургского университета МВД России. № 3 (79). 2018. С. 134 - 139

МЕЖ1 АДМ1Н1СТРАТИВНО-ПРАВОВОГО РЕГУЛЮВАННЯ У КОНТЕКСТ АДМ1Н1СТРАТИВНО-ПРАВОВОГО ЗАБЕЗПЕЧЕННЯ ЕКОНОМ1ЧНИХ 1НТЕРЕС1В УКРАШИ:

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Лавренюк Ю. Ф.

кандидат юридичних наук, докторант Нацюнального утверситету «Одеська юридична академ1я»

BORDERS OF ADMINISTRATIVE AND LEGAL REGULATION IN THE CONTEXT OF

ADMINISTRATIVE AND LEGAL SECURITY OF ECONOMIC INTERESTS OF UKRAINE:

METHODOLOGICAL APPROACHES

Lavrenyuk Y.

Candidate of Law Sciences, Doctoral student of National University «Odesa Law Academy»

Анотащя

Стаття присвячена визначенню методолопчного тдходу до окреслення меж адмшстративно -правового регулювання у контекст адмшстративно -правового забезпечення економiчних штереав Украши, з урахуванням сучасно1 парадигми у методологи правового тзнання. В результата дослщження, визначено, що основним ^m^ieM застосування соцюкультурного та системного методiв у рамках аксюлопчного концептуального шдходу до визначення меж адмшютративно -правового регулювання у контекст адмшь стративно-правового забезпечення економiчних штереав Украши e внутршнш змют та меж поняття

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