Научная статья на тему 'СОВЕРШЕНСТВОВАНИЕ НОРМОТВОРЧЕСКОГО ПРОЦЕССА – ВАЖНОЕ НАПРАВЛЕНИЕ ГОСУДАРСТВЕННО-ПРАВОВЫХ РЕФОРМ'

СОВЕРШЕНСТВОВАНИЕ НОРМОТВОРЧЕСКОГО ПРОЦЕССА – ВАЖНОЕ НАПРАВЛЕНИЕ ГОСУДАРСТВЕННО-ПРАВОВЫХ РЕФОРМ Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

CC BY
35
7
i Надоели баннеры? Вы всегда можете отключить рекламу.
i Надоели баннеры? Вы всегда можете отключить рекламу.
iНе можете найти то, что вам нужно? Попробуйте сервис подбора литературы.
i Надоели баннеры? Вы всегда можете отключить рекламу.

Текст научной работы на тему «СОВЕРШЕНСТВОВАНИЕ НОРМОТВОРЧЕСКОГО ПРОЦЕССА – ВАЖНОЕ НАПРАВЛЕНИЕ ГОСУДАРСТВЕННО-ПРАВОВЫХ РЕФОРМ»

Yuridik fanlar axborotnomasi Вестник юридических наук Review of Law Sciences

IMPROVEMENT OF NORMATIVE CREATIVITY IS AN IMPORTANT ASPECT OF

STATE LEGAL REFORM

MAXMUD NAJIMOV,

Tashkent state university of law, Tashkent, 100047, Uzbekistan

DIE VERVOLLKOMMNUNG DES NORMSETZUNGSPROZESSES - EINE WICHTIGE RICHTUNG FÜR STAATLICH-RECHTLICHE REFORMEN

NASHIMOW MACHMUD,

Tashkent State University of Law, Taschkent, 100047, Usbekistan

СОВЕРШЕНСТВОВАНИЕ НОРМОТВОРЧЕСКОГО ПРОЦЕССА - ВАЖНОЕ НАПРАВЛЕНИЕ ГОСУДАРСТВЕННО-ПРАВОВЫХ РЕФОРМ

НАЖИМОВ МАХМУД КАМАЛИДДИНОВИЧ,

Ташкентский государственный юридический университет, Ташкент, 100047, Узбекистан

Zusammenfassung: Der Artikel analysiert die organisatorisch-rechtlichen Aspekte der Verbesserung des Normsetzungsprozesses.

Schlüsselwörter: Norm, Normsetzungsprozess, Rechtsakte, Rechtsgutachten, Gesetzgebung, Sozialpartnerschaft, öffentlich-private Partnerschaft, Prognostizierung, Handlungsstrategie.

Derzeit werden im Lande umfassende Reformen durchgeführt, die auf die Verwirklichung der in der Strategie vorgesehenen Aktionen in den fünf vorrangigen Entwicklungsrichtungen der Republik Usbekistan im Zeitraum 2017-2021 gerichtet sind. In diesem Dokument werden zu den wichtigsten Aufgaben vorrangige Richtungen der Vervollkommnung der gesetzschöpferischen Tätigkeit mit neuem Herangehen an Rechtsschöpfung und Normsetzung bestimmt, weil die derzeitige Situation mit dem Normsetzungsprozess den Anforderungen laufender Reformen in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens nicht entspricht.

Eine große Anzahl von Rechtsvorschriften trägt einerseits zu einer wirksameren Regulierung einer Gruppe von Öffentlichkeitsverhältnissen bei, andererseits ist es ohne die notwendige Bestandsaufnahme, Systematisierung der Rechtsvorschriften und ohne die Entwicklung einer klaren wissenschaftlichen und methodischen Grundlage der Gesetzgebungstätigkeit unmöglich, diese Reformen vorzurücken. Da es eine große Menge von Rechtsmängeln, Kollisionen gibt, kommt es zu einer gewissen Amorphie der Rechtsgrundlage der staatlichen Regulierung der Öffentlichkeitsverhältnisse und manchmal zu einer übermäßigen Redundanz dieser Regulierung. Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Rechtsakten aufgrund einer zu weit gefassten Zusammensetzung der Subjekte der Normsetzung und des Mangels an bestimmten praktischen Fertigkeiten der Rechtstechnik sind die Rechtsakte häufig deklarativer Natur und es besteht eine Lücke zum wirklichen Leben.

Diese Probleme können auf der Grundlage der entwickelten innovativen wissenschaftlichtheoretischen und methodischen Grundlagen aus streng wissenschaftlichen, theoretischen Positionen gelöst werden. Gleichzeitig ist eine detaillierte Analyse des gesamten Spektrums der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Heute sind die rechtlichen, organisatorischen,

theoretischen und methodischen Grundlagen des Gesetzgebungsprozesses und der Normsetzung in der Republik festgelegt und stehen in Kraft.

Normative Tätigkeiten werden durch solche Grundgesetze geregelt wie „Über normative Rechtsakte", „Über das Verfahren zur Ausarbeitung der Gesetzentwürfe und ihre Eintragung in die gesetzgebende Kammer des OliyMajlis der Republik Usbekistan", „Über die Vorschriften der gesetzgebenden Kammer des OliyMajlis der Republik Usbekistan", „Über die Vorschriften des Senats des OliyMajlis der Republik Usbekistan" und andere rechtliche Gesetze. Ein schwerwiegender Impuls für die Weiterentwicklung des Regelungsprozesses wurde der Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 8. August 2018 „Über die Genehmigung des Konzepts zur Verbesserung der Normsetzungstätigkeit" [1].

Eine besondere Rolle bei der Durchführung einer einheitlichen staatlichen Rechtspolitik, der Koordinierung und Steigerung der Wirksamkeit der Normsetzungstätigkeit, sowie die methodischen Anleitung und Koordinierung der Tätigkeit staatlicher Organen und Organisationen zur Erfüllung von Gesetzen und anderen Rechtsakten gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 13. April 2018 „Über organisatorische Maßnahmen über die weitere Verbesserung der Tätigkeit des Justizministeriums der Republik Usbekistan" Nr. PP-3666 ist dem Justizministerium der Republik Usbekistan zugewiesen [2].

Grundlage und Voraussetzung für eine erfolgreiche Normsetzungspolitik des Staates ist die Notwendigkeit der Entwicklung wissenschaftlich-theoretischer und methodischer Grundlagen, die Berücksichtigung aktueller Trends und Perspektiven der rechtlichen Entwicklung von Gesellschaft und Staat, d.h. die Rechtsprognose. Die Normsetzungsprognose ist eine systematische, wissenschaftlich fundierte Spezialstudie aller erwarteten und möglichen Konsequenzen der Annahme der zu erstellenden Entwürfe der normativen Rechtsakte.

Die Verbesserung der wissenschaftlich-theoretischen und methodologischen Grundlagen der normativen Tätigkeiten im Lande steht in direktem Zusammenhang mit der Untersuchung und Analyse der fortgeschrittenen Erfahrungen der Industrieländer.

In den Industrieländern ist das System zur Bewertung der Auswirkungen von Rechtsakten (im Folgenden als SBAR bezeichnet) eine gut etablierte und sich ständig verbessernde Praxis. Das SBAR ist in Art und Umfang der Regulierung recht heterogen, aber in den meisten Ländern fallen sowohl Gesetze als auch untergeordnete Gesetze unter dem SBAR. Jeder Staat hat seine eigene Prioritätsrichtung für die Verwirklichung des SBAR. Das Hauptaugenmerk liegt in der Regel auf den Rechtsakten, deren Verabschiedung Auswirkungen auf die Entwicklung des öffentlichen Wohlstands (USA), der Kleinunternehmen, des Handels und des Wettbewerbs (Großbritannien, Deutschland, Schweden, Dänemark) und des Umweltschutzes (Australien, Deutschland, Norwegen) haben kann usw.

Die Analyse von Rechtsakten ist ein Instrument, mit dem die Aufsichtsbehörden die wahrscheinlichen Folgen anerkannter Standards vorhersagen und bewerten. Auf diese Weise können Daten organisiert werden, die belegen, dass verschiedene Alternativen erhebliche positive und negative Auswirkungen haben, die bei der Ausarbeitung von Rechtsakten berücksichtigt werden sollten. Eine solche Analyse ist erforderlich, um Informationen darüber zu erhalten, inwieweit der Nutzen einer Entscheidung zur Rechtfertigung der erforderlichen Kosten genutzt wird, oder um die wirksamste Alternative unter den möglichen Optionen zu ermitteln.

Eine qualitative Analyse der Rechtsakte sollte die folgenden drei Hauptelemente umfassen: eine Erklärung der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme, die Untersuchung alternativer Ansätze zur Lösung des bestehenden Problems sowie eine qualitative und quantitative Bewertung der Vorteile und Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme und der wichtigsten Alternativen, die während der Analyse ermittelt wurden. In den meisten Fällen sind die Aufsichtsbehörden selbst für die Durchführung der OWV verantwortlich, wenn es jedoch eine Koordinierungsstelle innerhalb der Regierung gibt.

In der letzten Zeit wurden bei der Entwicklung von Gesetzen und anderen Rechtsakten zunehmend Elemente der Sozialpartnerschaft eingeführt. Gemäß Teil 3, Artikel 6 des Gesetzes über die Sozialpartnerschaft der Republik Usbekistan ist eine der Hauptformen der Sozialpartnerschaft die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen

der Zivilgesellschaft an der Entwicklung und Umsetzung von Rechtsakten[3]. Daher ist die Beteiligung verschiedener Akteure an der Ausarbeitung von Rechtsakten ein allgemein anerkannter Trend in der Weltpraxis.

Soziale und öffentlich-private Partnerschaften im Gesetzgebungsprozess verfügen über einen großen Erfahrungsschatz in Industrieländern. Da sich die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften (im Folgenden: ÖPP) in Deutschland seit 2002 aktiv zu entwickeln begann, nachdem in fast allen Bezirken des Landes sogenannte ÖPP-Zentren eingerichtet worden waren, wurde 2005 das Gesetz über die Beschleunigung der Umsetzung von ÖPP verabschiedet, das die Verbreitung impliziert die Schaffung von PPP in Deutschland sowie die Eröffnung des Beratungsunternehmens „Partnerschaft von Deutschland". PPP-Zentren sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene präsent. Die Bundeszentrale führt in Zusammenarbeit mit den operativen Gruppen Projekt-, Koordinierungs-, Beratungs- sowie wissenschaftliche und methodische Aktivitäten durch[4]. Das Hauptziel der deutschen ÖPP im Bereich der Regelsetzung ist die Steigerung des Wohlstands der Gesellschaft. Angesichts der Verwirklichung dieser Ziele sind die staatlichen Stellen Deutschlands einerseits „Kunden" von Gesetzesentwürfen, andererseits bemühen sie sich um die Schaffung günstiger Investitionsbedingungen als „Regulierungsbehörde". All dies spricht für die Harmonisierung der Interessen nicht nur der staatlichen Strukturen, sondern auch der Privatwirtschaft und der Bevölkerung des Landes durch die Nutzung dieses Mechanismus. Die organisatorische und beratende Rolle auf Bundeslandebene übernehmen eigens geschaffene Gruppen für die Entwicklung von Public-Private-Partnership-Projekten.

Die Bundeszentrale führt in Zusammenarbeit mit den operativen Gruppen Projekt-, Koordinierungs-, Beratungs- sowie wissenschaftliche und methodische Aktivitäten durch. Die Projektaktivitäten umfassen die Vorbereitung, Organisation und Umsetzung von Gesetzesentwürfen. Es ist zu beachten, dass die Durchführung von Projekten durch die Zentren nur in der Erstellung von Pilotprojekten sowie in der Beratung privater Einrichtungen besteht. Die Koordinierungsaktivitäten der PPP-Zentren bestehen in der Unterstützung von Institutionen, die die Aktivitäten von Partnerschaften regeln, sowie in der Entwicklung der Informationsinfrastruktur, was die Erstellung von Informationsdatenbanken über Berater und Investoren impliziert.

Darüber hinaus veranstalten die operativen Gruppen ständig Seminare, Symposien, Konferenzen und Diskussionsrunden, um einerseits auf die Reglementierung öffentlich-privater Partnerschaften aufmerksam zu machen und andererseits Gelegenheit zu geben, sich zu treffen und Erfahrungen zwischen Beamten und Einzelpersonen auszutauschen Loyalität beider Parteien gegenüber dem Mechanismus der öffentlich-privaten Partnerschaft im Bereich der Regelsetzung.

Ein weiteres wichtiges Merkmal der öffentlich-privaten Partnerschaftsinstitution im Bereich der Regelsetzung in Deutschland ist die Implementierung von PPP-Operationszentren für wissenschaftliche und methodische Aktivitäten, die das Lernen aus den Erfahrungen des Auslandes bei der Entwicklung der Regelsetzung beinhalten.

Das in Deutschland bestehende System der Sozialpartnerschaft ermöglicht es, kontroverse Fragen der Gesetzgebung durch die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen zu lösen. Dies bedeutet, dass verschiedene soziale Gruppen am Regelungsprozess teilnehmen können, insbesondere bei der Ausarbeitung und Erörterung des Gesetzentwurfs. Das deutsche Modell der Sozialpartnerschaft im Bereich der Regelsetzung impliziert die gesetzlich vermittelte Interaktion zwischen den führenden Gruppen der Industriegesellschaft. Auf sozialer und öffentlicher Ebene findet die nach den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft geregelte und organisierte Interaktion zwischen Staat und Wirtschaft statt.

In den letzten Jahren hat sich die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Stiftungen und Forschungs- und Ausbildungszentren, zivilgesellschaftlichen Institutionen und staatlichen Institutionen der Republik Usbekistan im Bereich des Regelwerks positiv entwickelt. Diese Initiativen werden zweifellos zur Verbesserung des Gesetzgebungsprozesses der beiden Parteien beitragen.

Referenzen

1. Nationale Datenbank der Rechtsvorschriften, 09/08/2018, Nr. 06/18/5505/1639

2. Nationale Rechtsdatenbank, 14.04.2018, Nr. 07/18/3666/1073, 11.07.2018, Nr. 06/18/5475/1489

3. Gesammelte Gesetzgebung der Republik Usbekistan, 2014, Nr. 39, Art. 488; 2017, Nr. 37, Art. 978, National Legislation Database, 05.01.2018, Nr. 03/18/456/0512

4. Sukhikh V.A., Rudenko M.N., Oborina E.D. Public-Private-Partnership: Erfahrungen aus Russland und Deutschland // Perm University Bulletin. Serie: Wirtschaft. - 2013. - № 3. - S.34.

i Надоели баннеры? Вы всегда можете отключить рекламу.