Научная статья на тему 'ПРАВОВЫЕ ВОПРОСЫ ОХРАНЫ ОКРУЖАЮЩЕЙ СРЕДЫ И РЕГУЛИРОВАНИЯ ИСПОЛЬЗОВАНИЯ ПРИРОДНЫХ РЕСУРСОВ В ГЕРМАНИИ'

ПРАВОВЫЕ ВОПРОСЫ ОХРАНЫ ОКРУЖАЮЩЕЙ СРЕДЫ И РЕГУЛИРОВАНИЯ ИСПОЛЬЗОВАНИЯ ПРИРОДНЫХ РЕСУРСОВ В ГЕРМАНИИ Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Yuridik fanlar axborotnomasi Вестник юридических наук Review of Law Sciences

ISSUES OF LEGAL REGULATION OF ENVIRONMENTAL PROTECTION AND THE UTILIZATION OF NATURAL RESOURCES IN GERMANY

JUMANAZAR KHOLMUMINOV,

Tashkent state university of law, Tashkent, 100047, Uzbekistan

RECHTLICHE FRAGEN DES UMWELTSCHUTZES UND DER REGELUNG DES UMGANGS MIT NATÜRLICHEN RESSOURCEN IN DEUTSCHLAND

HALMUMINOW SHUMANASAR,

Tashkent State University of Law, Taschkent, 100047, Usbekistan

ПРАВОВЫЕ ВОПРОСЫ ОХРАНЫ ОКРУЖАЮЩЕЙ СРЕДЫ И РЕГУЛИРОВАНИЯ ИСПОЛЬЗОВАНИЯ ПРИРОДНЫХ РЕСУРСОВ В ГЕРМАНИИ

ХАЛМУМИНОВ ЖУМАНАЗАР ТАШТЕМИРОВИЧ,

Ташкентский государственный юридический университет, Ташкент, 100047, Узбекистан

Für die Entwicklung der usbekischen Gesetzgebung im Bereich des Umweltschutzes sind das Studium der ausländischen Gesetzgebung in diesem Bereich sowie praktische Erfahrungen mit der Umsetzung eines Rechtsinstruments und der Regulierung des Zusammenwirkens von Gesellschaft und Natur von großer Bedeutung. Daher besteht ein besonderes Interesse an der Erforschung des Umweltrechts von Deutschland als einem wirtschaftlich entwickelten Land, das über umfassende Erfahrungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Umweltrechts verfügt.

In den vergangenen Jahrhunderten wurden in Deutschland die ersten Gesetze zur Behandlung der einzelnen natürlichen Ressourcen verabschiedet. Die gesetzliche Regelung zur Nutzung von Gewässern in Deutschland hat somit eine mehr als zweihundertjährige Geschichte. [1] Nach Angaben von Helmut Weidner gibt es seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine gesetzliche Regelung und die ersten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Mensch vor den umweltschädlichen Aktivitäten von Handels- und Industrieunternehmen in Deutschland. Als eigenständiger Zweig entstand das Umweltrecht in Deutschland erst in den frühen 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts.

Das deutsche Umweltrecht entwickelt sich seit 1995 aktiv weiter. Die folgenden Bundesgesetze wurden angenommen: das Gesetz über die Umweltprüfung 1995; Gesetz über die stillgelegte Produktion und Abfälle von 1996; Abfallwirtschaftsgesetz 1996; Bodenschutzgesetz 1998; Altes Ladungsrecyclinggesetz 1999; Umweltsteuerreformgesetz 1999; Gesetz über die primäre Nutzung erneuerbarer Energiequellen 2000; Gesetz über den schrittweisen Verzicht auf die Nutzung der Atomenergie 2002; Biozidwirkstoffgesetz 2002; Gesetz über erneuerbaren Stromverbrauch von 2004.

Allen deutschen Umweltschutzgesetzen liegen rein ökologische Grundsätze zugrunde: das Prinzip der minimalen Invasion, das Prinzip des Umweltschutzes, das Prinzip des Schadens und das Prinzip der Zusammenarbeit.

In Deutschland sind die Umweltbehörden und Kommunalverwaltungen insbesondere mit der Aufgabe betraut, die Umsetzung bestimmter Umweltschutzmaßnahmen sicherzustellen. In

Flächenländern ist das Umweltmanagement auf drei Ebenen organisiert: Die oberste Ebene ist ein Ministerium, dessen Hauptaufgabe die Ausarbeitung von Gesetzen ist (es wird von mehreren Stellen unterstützt, die wissenschaftliche Fachkenntnisse haben); mittlere Ebene sind Stellen, die Umweltmanagementaufgaben wahrnehmen; untere Ebene sind Verwaltungsbehörden (Gemeinden, Bezirke, kleine Gemeinden, staatliche Umweltzentren), die Kontrolle außerhalb der Genehmigungsverfahren und der Auflösung kleinerer Objekte und Tätigkeiten als auf der vorherigen Ebene, insbesondere im Bereich des Luftschutzes.

Außerdem, beteiligen sich die Kommunen Deutschlands selbst aktiv an Umweltaktivitäten und der sogenannten Freizeitwirtschaft, die sich auf die Entwicklung eines Netzwerks aus Parks, Naturschutzgebieten, Zoos und öffentlichen Gärten bezieht.

In Deutschland ist das Umweltmanagement hauptsächlich Ländersache. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Strahlenschutz für das Umweltmanagement zuständig, das hauptsächlich mit leitenden Funktionen (Planung und Kommunikation der Umweltpolitik, Vorbereitung von Gesetzen und Vorschriften für das Management) betraut ist und keine exekutiven Funktionen hat. Dies bedeutet, dass es nicht für die direkte Umsetzung des Umweltrechts verantwortlich ist. [2]

Diesem Ministerium sind unterstellt: der Umweltbundesdienst (hat in erster Linie die Aufgabe und die Arbeit des Ministeriums mit wissenschaftlichem Fachwissen zu unterstützen, Umweltdaten zu erheben, zu verarbeiten und aufzubereiten sowie die Umweltbildung zu fördern); Bundesamt für Naturschutz (sieht den Schutz von Natur und Landschaft vor); Das Bundesamt für Strahlenschutz (übt Managementfunktionen im Bereich der Nutzung der Atomenergie aus und ist auch für die staatliche Lagerung von Kernmaterial und radioaktiven Stoffen zuständig).

Zum Umweltministerium gehören das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Strahlenschutz. Das Bundesamt für Umweltschutz ist eine zentrale Dienststelle für den Umweltschutz. Die Aktivitäten umfassen wissenschaftliche Unterstützung von Bund und Ministerien; Durchsetzung von Umweltgesetzen; öffentliches Bewusstsein. Das Bundesamt für Naturschutz berät das Bundesministerium in allen Fragen des nationalen und internationalen Managements in diesem Bereich und unterstützt Projekte zum Naturschutz; erteilt Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die unter Schutz stehen, und gibt das „Artenbuch" über gefährdete Tiere und Pflanzen heraus.

Zu den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz, das Strafverfolgungsaufgaben wahrnimmt, gehören die Entsorgung und der Transport radioaktiver Abfälle; Sicherheit kerntechnischer Anlagen; Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende (Kerntechnik, Röntgenstrahlen usw.) und elektromagnetische Strahlung; Umweltbildung, potenzielle Risiken und Forschung. Einen besonderen Platz im Umweltmanagementsystem nimmt das Robert-Koch-Institut ein, das eine Bundesbehörde ist. Es ist mit einer Reihe von Aufgaben betraut, die die Erteilung von Genehmigungen, das Inverkehrbringen und die Erzeugung genetisch veränderter Organismen gewährleisten.

So können wir schließen, dass Deutschland die Erfahrung als demokratischer und sozialer Staat hat, die staatlichen Behörden umfassend stärkt, für Recht und Ordnung sorgt, für künftige Generationen verantwortlich ist und die natürlichen Grundlagen des menschlichen Lebens und der gesamten Natur im Rahmen der Verfassungsordnung schützt.[3]

Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in Deutschland (etwas kann von einem Bundesland nur dann gesetzlich geregelt werden, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht) erstreckt sich auf die Übertragung von Land, natürlichen Ressourcen in öffentliches Eigentum oder andere Formen der Sozialwirtschaft. Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion, der Fischerei im offenen Meer und in den Küstengewässern sowie des Küstenschutzes; Abfallentsorgung, Luftreinhaltung und Lärmschutz. [4] In Deutschland ist die Überwachung des Zustands der Umwelt und der Lebensqualität ist eine Funktion der urbanen Wirtschaft. Wenn die Umweltsituation besonders besorgniserregend wird oder wenn die jeweilige Region für die gesamte deutsche Wirtschaft von besonderer

Bedeutung ist, werden unter Umständen Gelder für diesen Zweck sowohl für das Land als auch für den Bund bereitgestellt.

Heutzutage gibt es weltweit auf allen Budgetebenen einen wachsenden Trend für Umweltausgaben. Obwohl die Möglichkeit für die lokalen Behörden selbst nicht so wichtig ist, reicht es immer noch aus, über die Durchführung einer gezielten Umweltpolitik sprechen zu können. Insbesondere bei Verstößen gegen Umweltstandards muss auf ein äußerst strenges Bußgeldsystem geachtet werden. Darüber hinaus sind die verhängten Sanktionen so hoch, dass es für einen Unternehmer, wenn er eine Geldbuße zahlen muss, für den Zustand seiner Finanzen äußerst schmerzhaft ist.

Aus diesem Grund beteiligen sich die deutschen Kommunen selbst aktiv an Umweltaktivitäten und der sogenannten Freizeitindustrie, die sich auf die Entwicklung eines Netzwerks aus Parks, Schutzgebieten, Zoos und öffentlichen Gärten bezieht.

In Deutschland geht die Umsetzung der Umweltpolitik mit der Verabschiedung einer Reihe von wirtschaftlichen und finanziellen Maßnahmen einher, die Steueranreize, vergünstigte Darlehensprogramme und Zuschüsse für Kapitalinvestitionen beinhalten. Insbesondere das Gesetz über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserentsorgung sieht den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente vor, die die Verwaltungsmaßnahmen ergänzen. Es enthält wirtschaftliche Anreize für Maßnahmen zur Verringerung des Abwasservolumens und zur Erhöhung des Aufbereitungsgrades sowie für die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, abfallarmer und abfallfreier Technologien. Im Rahmen dieses Gesetzes haben die für die Abwassersammlung Verantwortlichen die Möglichkeit, die wirtschaftlich effizientesten Optionen zu wählen, die von der Zahlung von Geldbußen bis hin zu vorbeugenden Maßnahmen reichen. In Bezug auf den Luftschutz gibt es eine „Entschädigungsklausel", die alle bestehenden Schadstoffemissionsquellen abdeckt und den Unternehmen mehr Wahlfreiheit hinsichtlich der Methoden und Mittel zur Einhaltung der festgelegten Luftreinheitsstandards gibt. Das sind die Firmen in der gleichen Gegend. Wird zusammen gezwungen, um die Einhaltung der Anforderungen an die Luftqualität in der Region zu gewährleisten. Zu diesem Zweck können sie ihre Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen auf etablierte Standards kombinieren. [5]

Durch das Studium ausländischer Erfahrungen bei der Ausarbeitung von Umweltgesetzen und deren Umsetzung konnten vielversprechende Bereiche für die Optimierung des nationalen Umweltschutzsystems aufgezeigt werden und eine Reihe bemerkenswerter Vorschläge zur Verbesserung des Umweltrechts zu formulieren.

1. Im System der Umweltrechte der Bürger ist das Recht auf ein günstiges Umfeld für eine Reihe anderer Umweltrechte der Bürger von zentraler Bedeutung, und die Verwirklichung dieses Rechts ist das Ziel des rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung der Umweltrechte der Bürger.

Andere Umweltrechte der Bürger (das Recht auf umweltbezogenen Informationen, die Teilnahme an Entscheidungen von umweltrelevanter Bedeutung, der Zugang zum Schutz der verletzten Umweltrechte der Bürger usw.) sind rechtliche Mittel, um das Ziel des rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung der Umweltrechte der Bürger zu erreichen. Der rechtliche Mechanismus für die Verwirklichung des Rechts auf ein günstiges Umfeld besteht aus einer Reihe rechtlicher Mittel, mit denen andere Umweltrechte der Bürger umgesetzt werden können.

2. Der Rechtsmechanismus zur Durchsetzung der Umweltrechte der Bürger nach deutschem Recht ist dadurch gekennzeichnet, dass die beherrschende Stellung den festen Pflichten juristischer Personen zukommt, für deren Nichterfüllung eine gesetzliche Verantwortung vorgesehen ist;

- der rechtliche Mechanismus für die Umsetzung der subjektiven Umweltrechte der Bürger unterscheidet sich vom rechtlichen Mechanismus für die Ausübung ihrer objektiven Umweltrechte in Abhängigkeit davon, wer die rechtlichen Mittel einsetzt, der Bürger selbst (im ersten Fall) oder die ihm gegenüber verpflichteten Subjekte (im zweiten Fall.

Die Anzahl der Elemente in der Struktur des rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung der Umweltrechte der Bürger: Umweltrechtsbeziehungen und das tatsächliche Verhalten der

Subjekten (im ersten Fall) und Rechtsstaatlichkeit; Umweltrechtsbeziehungen; Akten des Umweltrechts; das reale Verhalten der Probanden (im zweiten Fall).

3. Die Grundlage des deutschen Umweltrechts ist ein exzentrischer Ansatz, der das Erfordernis des Umweltschutzes unabhängig vom persönlichen Interesse vorab festlegt und die Schaffung günstiger Lebensbedingungen und das Fehlen eines gesetzlichen subjektiven Rechts auf ein günstiges Umfeld in Deutschland ermöglicht.

4. Die Umsetzung der Umweltrechte der deutschen Bürger wird durch wirksame Rechtsinstrumente sichergestellt:

- Organisationscharakter durch die Übertragung von Befugnissen auf lokaler Ebene im Bereich des Umweltschutzes, mit denen Sie schnell die Verwirklichung der Umweltrechte der Bürger sicherstellen können das Vorhandensein nicht nur staatlicher Umweltkontrolle, sondern auch supranationaler von der Europäischen Union;[6]

- wirtschaftlicher Charakter durch die Konsolidierung von Maßnahmen wirtschaftlicher Anreize im Bereich des Umweltschutzes in der Gesetzgebung, die die Initiative wirtschaftlicher und anderer Einrichtungen zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen vorgeben; entwickelte gesetzliche Regulierung von Umweltdienstleistungen;

- Ideologischer Charakter durch gezielte Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Umwelterziehung usw.

5. Es ist zu betonen, dass auf der Grundlage von zwei Grundprinzipien des Umweltrechts in Deutschland: „das Verursacherprinzip" und das Vorsorgeprinzip, die (aus wirtschaftlicher Sicht) ordnungsgemäß in ihrer Verwaltungsfunktion verankerten Umweltgebühren ein solches Verhalten des Zahlers motivieren Dies bringt keine neuen Gefahren für die Umwelt mit sich.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen positiven Erfahrungen in Deutschland wären daher die Bereiche der Verbesserung des rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung der Umweltrechte der Bürger in der Republik Usbekistan wie folgt:

- Stärkung des Systems der gesetzlichen Garantien des Staates und anderer verpflichteter Subjekte, um die Umweltrechte der Bürger zu verwirklichen;

- Stärkung der rechtlichen Verantwortung und Festlegung von Sanktionen für die rechtswidrige Behinderung der Umsetzung der Umweltrechte der Bürger;

- Ausstattung der lokalen Gebietskörperschaften mit ausreichenden Befugnissen im Bereich des Umweltschutzes (z. B. um Umweltinformationen bereitzustellen, Umweltkontrollen durchzuführen usw.);

- Einführung rechtlicher Maßnahmen wirtschaftlicher Anreize im Bereich des Umweltschutzes;

- die Schaffung von Umweltgerechtigkeit, indem in der Gesetzgebung die Anforderungen für die Durchführung von Umwelterziehung usw. festgelegt werden.

Referenges

1. Doktor der Rechtswissenschaften, Professor der Abteilung für Umwelt- und Agrarrecht der Taschkenter staatlichen juristischen Universität beim Justizministerium der Republik Usbekistan, Akademiemitglied der Rechtswissenschaftlichen Akademie der Republik Kasachstan, Akademiemitglied der Internationalen Akademie für Umwelt, Sicherheit von Mensch und Natur.

2. Steblov A.L., Umweltrecht der Russischen Föderation und der EU. M.: 2010

3. Dubovik, OL, Kremer, L., Lube, Wolf, G. Umweltrecht: Lehrbuch / ver.red O. L. Dubovik. -M.: Verlag Eksmo, 2005. S. 635-638.

4. Volkov AM, Lyutyagina E.A., IgnatievaYu.O. Deutschland und die Schweiz: Umweltmanagement und Umweltschutz. - M., 2010. - S. 126-134

5. Gate N.A. Umweltrecht: eine Vorlesung. - „TK Velbi", „Verlagsprospekt". 2009

6. Dzhangirov D. A. Entwicklung wirtschaftlicher Instrumente des Umweltmanagements in der Region: Monographie / Moskau: 2010.- S. 350.

7. Weitere Einzelheiten: J. Halmuminov, M. Y. Eggert. Umweltgesetzgebung der Republik Usbekistan und internationale Erfahrung der Europäischen Union. Taschkent, 2009. - S. 330.

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