Научная статья на тему 'KINDERTAGESBETREUUNG FüR KINDER UNTER DREI JAHREN IN DEUTSCHLAND'

KINDERTAGESBETREUUNG FüR KINDER UNTER DREI JAHREN IN DEUTSCHLAND Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
KINDERFöRDERUNGSGESETZ / KINDERTAGESEINRICHTUNG / KINDERBETREUUNG / BETREUUNGSANGEBOTE / ERZIEHUNG / BILDUNG

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Sulyma Oksana Viktorovna

Zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, trat zum 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. Mit dem Kinderförderungsgesetz, das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortgesetzt. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunenist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

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Текст научной работы на тему «KINDERTAGESBETREUUNG FüR KINDER UNTER DREI JAHREN IN DEUTSCHLAND»

Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Deutschland

Список литературы:

1. Бойцова Е., Дроздов В. Модульно-рейтинговая система на базе тестовых технологий//Высшее образование в России. № 4. 2005.

2. Европейское пространство высшего образования - достижение целей. Коммюнике Конференции Европейских министров высшего образования, Берген, 19-20 мая 2005 года. М., 2005.

3. Образовательные Интернет-ресурсы/А. Е. Афонин, В. Н. Бабешко, М.Б Булакина и др. Под ред. А. Н. Тихомирова и др.; ГНИИ ИТТ «Информика». - М.: Просвещение, 2004.

4. Саркисов П. Д. Модель и организационная структура российской системы управления образованием в XXI веке//Менеджмент в России и за рубежом № 1. 2005.

5. Формирование общеевропейского пространства высшего образования: Задачи для российской высшей школы. М.: ГУ-ВШЭ, 2004.

6. Анопченко Т. Ю., Максимов В. А., Мошкин И. В. Составление индивидуального электронного портфолио в соотвествии с кредитно-модульной системой обучения [Текст, таблицы]/Южный федеральный университет. - Ростов н/Д. Изд-во АкадемЛит, 2011. 160 с.

7. Государственный Университет - Высшая школа экономики - www.hse.ru

8. Кузьминов Я. И., Любимов Л. Л., Ларионова М. В. Европейский опыт формирования общего понимания содержания квалификаций и структур степеней. Компетентностный подход//Исследовательский центр проблем качества подготовки специалистов МИСИС - www.rc.edu.ru

9. Люльчак Е. Надстройка для Интернета [Электронный ресурс]: http://www.rbcdaily.ru/2008/08/07 /cnews/367690.

Sulyma Oksana Viktorovna, Nationale Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der Ukraine Institut für pädagogische Ausbildung und Erwachsenenausbildung, Abteilung der vergleichenden Pädagogik, Senior Researcher

E-mail: oks-nalivka@yandex.ru

Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Deutschland

Abstrakt: Zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, trat zum 1.Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. Mit dem Kinderförderungsgesetz, das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortgesetzt. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunenist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

Stichworten: Kindertageseinrichtung, Kinderbetreuung, Kinderförderungsgesetz, Betreuungsangebote,

Erziehung, Bildung.

Kindertagesbetreuung als Baustein guter und nachhaltiger Familienpolitik in Deutschland hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Derzeit steht in erster Linie der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren im Mittelpunkt. Im April 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf dem sogenannten „Krippengipfel“ darauf verständigt, dass bis zum 1. August 2013 für mindestens jedes dritte Kind unter 3 Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bereitgehalten werden muss. Diese politische Vereinbarung wurde vom Gesetzgeber mit dem am 16. Dezember 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) umgesetzt [3].

Gegenstand der Diskussion. Dieses politische Ziel leitet sich daraus ab, dass vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Bedingungen und Erfordernisse der institutionellen Kinderbetreuung eine zunehmende Bedeutung beizumessen sei. Zum einen wird hier der gesetzlich verankerte frühe Bildungsauftrag gesetzlich abgesichert und die Grundlage für das Heranwachsen einer bildungsstarken, zukunftssichernden Generation in einer geburtenarmen Gesellschaft mit diversen Formen akzeptierten familiären Zusammenlebens gelegt. Zum anderen wird nicht zuletzt aus arbeitsmarktökonomischer Sicht eine stärkere Partizipation der Frau am Erwerbsleben gefordert [7].

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Section 7. Pedagogy

Zeitlich und organisatorisch flexiblere Betreuungsangebote mit dem Ziel, Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, stellen neben dem Bildungsauftrag ein zentrales Thema in der aktuellen Debatte über Kindertageseinrichtungen dar. Differenzierte Angebotsformen müssen sich dabei an den Bedarfslagen der Familien orientieren und sollen ebenso dem Auftrag der Kindertagesbetreuung bezüglich der Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung, den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, der Stabilität von Bindungsmöglichkeiten zu Erwachsenen und Kindern sowie den Anforderungen einer partnerschaftlichen Kooperation mit den Eltern gerecht werden.

Auf politischer Ebene und im Diskurs mit der Wirtschaft sind die Erfordernisse klar umrissen und zielen zum einen auf die Unterstützung der Familie und zum anderen auf eine möglichst schnelle Wiederaufnahme der Berufstätigkeit vor allem von Frauen, da dem Fachkräftebedarf entsprochen werden soll. Fachexperten der Jugendhilfe fordern, mehr die Sichtweise auf das Kind im Kontext seiner Familie und die erforderlichen Entwicklungsbedingungen zu lenken [4; 2].

Zwischen dem Anspruch einer fachlich vertretbaren und dem Kindeswohl förderlichen Betreuung des Kindes und der Erwartung, dass die Personensorgeberechtigten Beruf und Familie miteinander vereinbaren können, besteht in der praktischen Umsetzung oft ein Spannungsverhältnis. Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen, kann jedoch nicht gegen den Auftrag, Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu unterstützen, abgewogen werden [4; 3].

Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder Kindergruppe des Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Dabei wurde eine befristete Sonderregelung eingeführt: Tagesmütter, die bis zu fünf Kinder betreuen, werden als nebenberuflich Selbständige eingestuft. Damit wird bei einem geringen monatlichen Gesamtverdienst eine beitragsfreie Familienversicherung sichergestellt und bei höherem Einkommen ein niedriger Beitragssatz gewährt. Im Einkommensteuergesetz wird festgeschrieben,

dass die vom Träger der öffentlichenJugendhilfe erstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben.

Laut dem Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, bis August 2013 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren bereitzustellen. Da sich der Bedarf an Kindertagesbetreuung laut aktueller Elternbefragungen erhöht hat, müssen 30.000 Betreuungsplätze mehr als ursprünglich geplant geschaffen werden. Diesem höheren Bedarf trägt der Bund Rechnung und stellt den Ländern mit dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, das am 21. Februar 2013 in Kraft trat, zusätzliche

580.5 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem wird der Bund die Länder mit 18,75 Mio. Euro im Jahr 2013, mit

37.5 Mio. Euro im Jahr 2014 und ab 2015 mit jährlich zusätzlich 75 Mio. Euro zu den Kosten des Betriebs der neu geschaffenen Betreuungsplätze unterstützen [6; 23].

Der Ausbau des Betreuungsangebots wird durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ unterstützt. Damit gewährt der Bund in den Jahren 2008 bis 2014 Finanzhilfen in Höhe von 2,7 Mrd. Euro für Investitionen der Länder und Gemeinden in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.

Zur Zeit sind die einzelnen Länder dem Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung unterschiedlich nahe. Differenziert nach Altersgruppen war der Ausbaubedarfbei den 1 -Jährigen in allen Ländern am größten. Demgegenüber war bei der Gruppe der 2-Jährigen der Ausbaustand am weitesten fortgeschritten.

• Bei den unter 3-Jährigen war im Bundesland Bremen die Differenz zwischen Betreuungsbedarf und Ausbaustand mit 19,4 Prozentpunkten am größten. Dabei lag hier der Bedarf von 40,7 Prozent sogar leicht über dem Bedarf im Bundesdurchschnitt. In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit der geringsten Betreuungsquote, bestand eine Differenz von 15,8 Prozentpunkten. Am geringsten fiel die Differenz in Sachsen-Anhalt (3,3 Prozentpunkte) und Thüringen (3,8 Prozentpunkte) aus.

• Bei den 1-bis unter 2-jährigen Kindern verändert sich dieses Bild kaum: Bremen und Rheinland-Pfalz wiesen mit rund 30 Prozentpunkten die größte Differenz zwischen Bedarf und Ausbaustand von 29,9 Prozentpunkten auf. Es folgen Berlin mit 22,7 und Nordrhein-Westfalen mit 22 Prozentpunkten. Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten mit 6,9 bzw. 8,3 Prozentpunkten Differenz den geringsten Abstand zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf.

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Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Deutschland

• Legt man den Fokus auf die 2-Jährigen, ergibt sich folgendes Resultat: In Nordrhein- Westfalen mit 20,8 sowie in Bremen mit 20,2 Prozentpunkten waren die höchsten Differenzen zwischen Betreuungsquote und tatsächlichem Bedarf zu beobachten. In Thüringen und Sachsen-Anhalt deckte der Ausbaustand den tatsächlichen Bedarf der Eltern von Kindern in dieser Altersgruppe praktisch vollständig ab. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern waren die Differenzen mit 1,5 bzw. 1,7 Prozentpunkten minimal [2; 12].

Um gesellschaftliche, familiäre und kindbezogene Ansprüche in Einklang zu bringen, muss Kindertagesbetreuung flexibel und nutzerfreundlich gestaltet werden. Dafür gibt es kein Patentrezept. Die Lösungen richten sich insbesondere nach den landesgesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen, den regionalen und örtlichen Gegebenheiten, der Größe und konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung und vielem anderen mehr. Qualifizierte Flexibilisierung heißt, Angebote zu gestalten, die sowohl die Rechte und Bedürfnisse von Kindern als auch die Alltagsrealitäten und Erwartungen von Eltern angemessen berücksichtigen [4; 5].

Fazit/Ausblick. Der Bund stellt den Ländern über die Investitionsprogramme 2008-2013 und 20132014 bereits jetzt massive Finanzhilfen für den Betreu-

ungsplatzausbaus für Kinder unter drei Jahren sowie für die Betriebskosten zur Verfügung. Die finanzielle Beteiligung des Bundes soll durch den am 20. August

2014 beschlossenen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ weiter fortgesetzt werden. So steht die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung auf einer seriösen Grundlage: Insgesamt gibt der Bund den Ländern zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro dazu. Den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze unterstützt der Bund ab

2015 mit jährlich 845 Mio. Euro.

Finanzielle Unterstützung, politischer Wille auf allen Ebenen und handlungsorientierte Konzepte sind notwendig, um den Ausbau entschlossen weiterzuführen und ein Betreuungsangebot bereitzustellen, das sowohl inhaltlich als auch quantitativ dem Bedarf der Familien entspricht. Flexible Angebote der Kindertagesbetreuung sollen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen, das Kindeswohl im Focus haben und gleichzeitig die Chancengleichheit für die Entwicklung des Kindes im Rahmen der Bildung und Erziehung gewährleisten [3; 37].

Referenze:

1. Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren http://www.fruehe-chancen.de/was-politik-lei-stet/ausbau-der-kinderbetreuung-fuer-kinder-unter-drei-jahren/ueber-den-ausbau/

2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kif_C3_B6G-Vierter-Zwischenbericht-zur-Evaluation-des-Kinderf_C3_B6rderungsgesetzes, property=pdf, bereich=bmfsfj, sprache=de, rwb=true.pdf

3. Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/kifoeg-gesetz, property=pdf, bereich=bmfsfj, rwb=true.pdf

4. Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung/Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter/beschlossen auf der 104. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 23. bis 25. April 2008 in Chorin http://www.blja.bayern.de/imperia/md/con-tent/blvf/bayerlandesjugendamt/kindertagesbetreuung/bagljae_kindertagesbetreuung.pdf

5. Kultusportal-BW (2014): Ansturm auf neue Erzieherausbildung. http://www.kultusportal-bw.de/, Lde/Anstu rm+auf+neue+Erzieherausbildung

6. Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG-Bericht 2013) http://www.bmfsfj. de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kif_C3_B6G-Vierter-Zwischenbericht-zur-Evaluation-des-Kinderf_C3_B6rderungsgesetzes, property=pdf, bereich=bmfsfj, sprache=de, rwb=true.pdf

7. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) zu Qualitätskrit erien institutioneller Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Krippen). Ulrike Horacek, Rainer Böhm, Renate Klein, Ute Thyen und Frank Wagner/http://www.kindergartenpaedagogik.de/1897.html

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