Научная статья на тему 'The teleological thinking in Nicolai Hartmann. A conversation between Hartmann’s theory ofthe final causality of nature and Kant’s views on teleology'

The teleological thinking in Nicolai Hartmann. A conversation between Hartmann’s theory ofthe final causality of nature and Kant’s views on teleology Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
ГАРТМАН / КАНТ / ТЕЛЕОЛОГИЧЕСКОЕ МЫШЛЕНИЕ / ТЕЛЕОЛОГИЯ / ФИНАЛЬНОСТЬ / ЭВРИСТИЧЕСКИЙ ПРИНЦИП / СВОБОДА / МОНИЗМ / HARTMANN / KANT / TELEOLOGICAL THINKING / TELEOLOGY / FINALITY / HEURISTIC PRINCIPLE / FREEDOM / MONISM

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Сканциани Андреа

Цель настоящей статьи состоит в том, чтобы представить теорию и исследование теологии у Николая Гартмана, поскольку они могли бы сделать возможной конфронтацию с критической философией телеологического мышления у Канта, в особенности, экспозицию кантовского влияния на гартмановское теоретическое отношение к проблеме целевой причинности. При этом здесь проводится разграничение влияние Канта, с одной стороны, в плане определения целесообразности как эвристического принципа, а с другой стороны, относительно подхода Гартмана к проблеме человеческой свободы. В соответствии с этим, данная работа имеет дело, прежде всего, с гартмановским категориальным анализом, причем изложение философом происхождения целевой связи в структуре сознания является основополагающим для всей его интерпретации проблемы телеологии. При этом подвергаются анализу способность сознания полагать себе назначение и временность сознания в качестве источника этой способности. Таким образом, вопрос о категориальном притязании целевой причинности превращается в проблему ее места в слоях бытия, как они изображаются Гартманом. Далее исследуется пример органического, в сфере которого вопрос ставится самым решительным образом. И хотя целевая причинность и целесообразность даны как относящиеся к сознанию, оно не может рассматриваться как доминирующее в мире и в сфере органического. А это исключает возможность целевой причинности в органическом, по крайней мере, в этой форме. Вслед за очерком влияния Канта, с одной стороны, на определение эвристического принципа, а с другой стороны, причинности человеческой свободы, оказывается исключенным основополагающий монизм детерминаций, а роль и возможность целевой причинности в природе определяется по-новому.

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ТЕЛЕОЛОГИЧЕСКОЕ МЫШЛЕНИЕ НИКОЛАЯ ГАРТМАНА. ДИАЛОГ МЕЖДУ ГАРТМАНОМ И ЕГО ТЕОРИЕЙ КОНЕЧНОЙ ПРИЧИННОСТИ ПРИРОДЫИ КАНТОВСКИМ ПОНИМАНИЕМ ТЕЛЕОЛОГИИ

The work aims at presenting an interpretation of Nicolai Hartmann’s investigation of teleology, which would make possible a confrontation with Kant’s critical philosophy and teleological thought. Kant’s influence on the theoretical position assumed by Hartmann regarding the problem of finality is elucidated in the article. Kant’s influence on Hartmann will be explained in two steps: by considering the definition of purposiveness as a heuristic principle and by analyzing Hartmann’s approach to the problem of human freedom. Then Hartmann’s analysis of the categories is addressed, the philosopher’s exposition of the origin of the final nexus in the structure of consciousness being fundamental for his entire interpretation of the problem of teleology. By means of that, the faculty of consciousness to set for itself a purpose and its temporality as the origin of this faculty are analyzed. Hence, the question about the categorical claim of finality turns into the problem concerning its position with respect to the level of Being as exposed by Hartmann. Following that, the case of the organic is investigated, where the question of teleology is crucially at stake. Even though finality and purposiveness are necessarily given as related to a consciousness, this latter cannot represent something dominating the world and the organic. That excludes the possibility of finality in the organic at least in this form. Considering Kant’s influence on defining the heuristic principle and causality of human freedom, monism in the determinations of reality is excluded in principle, while the position and possibility of finality in nature are newly defined.

Текст научной работы на тему «The teleological thinking in Nicolai Hartmann. A conversation between Hartmann’s theory ofthe final causality of nature and Kant’s views on teleology»

HORIZON 8 (1) 2019 : I. Research : A. Scanziani: 140-159

ФЕНОМЕНОЛОГИЧЕСКИЕ ИССЛЕДОВАНИЯ • STUDIES IN PHENOMENOLOGY • STUDIEN ZUR PHÄNOMENOLOGIE • ÉTUDES PHÉNOMÉNOLOGIQUES

https://doi.org/10.21638/2226-5260-2019-8-1-140-159

DAS TELEOLOGISCHE DENKEN BEI NICOLAI HARTMANN. EINE AUSEINANDERSETZUNG ZWISCHEN HARTMANNS THEORIE DER FINALITAT DER NATUR UND KANTS AUFFASSUNG DER TELEOLOGIE

ANDREA SCANZIANI

PhD in Philosophy.

University of Milan, Department of Philosophy. 20122 Milan, Italy.

E-mail: andrea.scanziani@yaho o.com

THE TELEOLOGICAL THINKING IN NICOLAI HARTMANN.

A CONVERSATION BETWEEN HARTMANN'S THEORY OF

THE FINAL CAUSALITY OF NATURE AND KANT'S VIEWS ON TELEOLOGY

The work aims at presenting an interpretation of Nicolai Hartmann's investigation of teleology, which would make possible a confrontation with Kant's critical philosophy and teleological thought. Kant's influence on the theoretical position assumed by Hartmann regarding the problem of finality is elucidated in the article. Kant's influence on Hartmann will be explained in two steps: by considering the definition of purposiveness as a heuristic principle and by analyzing Hartmann's approach to the problem of human freedom. Then Hartmann's analysis of the categories is addressed, the philosopher's exposition of the origin of the final nexus in the structure of consciousness being fundamental for his entire interpretation of the problem of teleology. By means of that, the faculty of consciousness to set for itself a purpose and its temporality as the origin of this faculty are analyzed. Hence, the question about the categorical claim of finality turns into the problem concerning its position with respect to the level of Being as exposed by Hartmann. Following that, the case of the organic is investigated, where the question of teleology is crucially at stake. Even though finality and purposiveness are necessarily given as related to a consciousness, this latter cannot represent something dominating the world and the organic. That excludes the possibility of finality in the organic—at least in this form. Considering Kant's influence on defining the heuristic principle and causality of human freedom, monism in the determinations of reality is excluded in principle, while the position and possibility of finality in nature are newly defined.

Key words: Hartmann, Kant, Teleological Thinking, Teleology, Finality, Heuristic Principle, Freedom, Monism.

© ANDREA SCANZIANI, 2019

ТЕЛЕОЛОГИЧЕСКОЕ МЫШЛЕНИЕ НИКОЛАЯ ГАРТМАНА. ДИАЛОГ МЕЖДУ ГАРТМАНОМ И ЕГО ТЕОРИЕЙ КОНЕЧНОЙ ПРИЧИННОСТИ ПРИРОДЫ И КАНТОВСКИМ ПОНИМАНИЕМ ТЕЛЕОЛОГИИ

АНДРЕА СКАНЦИАНИ

Доктор философии.

Миланский университет, Департамент философии.

20122 Милан, Италия.

Email: [email protected]

Цель настоящей статьи состоит в том, чтобы представить теорию и исследование теологии у Николая Гартмана, поскольку они могли бы сделать возможной конфронтацию с критической философией телеологического мышления у Канта, в особенности, экспозицию кантовско-го влияния на гартмановское теоретическое отношение к проблеме целевой причинности. При этом здесь проводится разграничение влияние Канта, с одной стороны, в плане определения целесообразности как эвристического принципа, а с другой стороны, — относительно подхода Гартмана к проблеме человеческой свободы. В соответствии с этим, данная работа имеет дело, прежде всего, с гартмановским категориальным анализом, причем изложение философом происхождения целевой связи в структуре сознания является основополагающим для всей его интерпретации проблемы телеологии. При этом подвергаются анализу способность сознания полагать себе назначение и временность сознания в качестве источника этой способности. Таким образом, вопрос о категориальном притязании целевой причинности превращается в проблему ее места в слоях бытия, как они изображаются Гартманом. Далее исследуется пример органического, в сфере которого вопрос ставится самым решительным образом. И хотя целевая причинность и целесообразность даны как относящиеся к сознанию, оно не может рассматриваться как доминирующее в мире и в сфере органического. А это исключает возможность целевой причинности в органическом, — по крайней мере, в этой форме. Вслед за очерком влияния Канта, с одной стороны, на определение эвристического принципа, а с другой стороны, — причинности человеческой свободы, оказывается исключенным основополагающий монизм детерминаций, а роль и возможность целевой причинности в природе определяется по-новому.

Ключевые слова: Гартман, Кант, телеологическое мышление, телеология, финальность, эвристический принцип, свобода, монизм.

1. EINLEITUNG

Hartmanns besondere Stellung zum Problem der Finalität der Natur wurde von der Kritik oft herausgestellt, indem Hartmanns Auffassung sich sowohl von der mechanistischen als auch von der vitalistischen Annährung zur Frage nach der Zweckmäßigkeit der Natur gleichmäßig unterscheidet1. Beide Gesichtspunkte über

1 Vgl. (Baumann, 1955, 5; Ballauff, 1952, 117-130; Brentari, 2016, 66).

die Naturfinalität waren am Anfang des 20. Jahrhunderts bei verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen noch populär, aber Hartmann nimmt dank seines kate-gorialen Auffassungsschemas in der Interpretation der Kenntnis der finalistischen Phänomene von beiden Distanz2. Unserer Meinung nach ist es genau bei einem solchen kategorialen Auffassungsschema der Zweckmäßigkeit, dass die Einflüsse Kants in seinem Denken zur Evidenz kommen. Obwohl es sich als unbestreitbar ergibt, dass das ganze System von Hartmanns Grundprinzipien nur teilweise mit dem Kant'schen zu vergleichen ist, unterstreicht Hartmann selbst Kants großen Einfluss auf seine Philosophie3. Hartmann bezieht sich nämlich oft auf die Übergeschichtlichkeit' von Kants Denken, das offensichtlich seine Philosophie, bzw. seine Philosophie der Natur und seine teleologische Reflexion durchdringt (Hartmann, 1957, 285).

Der erste Einfluss von Kant bei Hartmanns Analysen der Teleologie und ihrer Voraussetzungen sind schon in den 1912 Grundfragen der Biologie zu finden, aber die stetige Wirkung der Kant'schen Philosophie ist, obwohl im unterschiedlichen Maße, im Ganzen bei Hartmanns Reflexion anwesend. Wenn dieser Einfluss bei der Bestimmung als ,kritische' Philosophie seiner Philosophie einerseits, und in der Wiederaufnahme der kategorialen Analyse für die Erklärung des inneren Zusammenhangs zwischen ontologischen und formalen Prinzipien der Erfahrung andererseits erhoben wird, wurde Kants Einfluss über die spezifische Interpretation der Teleologie Hartmanns in den Studien sicherlich weniger betont4. Unsere Arbeit setzt sich danach die Aufgabe, zwei Aspekte von Kants Teleologie zu zeigen, welche für Hartmanns Auslegung besonders wichtig sind: die Bestimmung der Natur des finalistischen Prinzips als ,heuristisch' und die Einbettung von diesem Prinzip in das Problem der menschlichen Freiheit. Dafür werden wir uns zuerst mit der Darstellung der Analyse dieses Prinzips beschäftigen, damit wir über die Gründe von Hartmanns Aufnahme der Kant'schen Einstellung zur Teleologie einerseits und über die Stelle der Finalität im Vergleich zur Naturkausalität ins Klare kommen würden. Dann gehen wir zum Gebiet des Organischen weiter, in dem die Frage nach der Zweckmäßigkeit des Realen entscheidend ist, bevor wir die oben genannten Thesen zu fassen versuchen.

Indem Hartmann in Zur Grundlegung der Ontologie die Erkenntnis als die Untersuchung des Kategorischen bei der Erfahrung, und dabei auch der Gültigkeit des

Beispiel für die Anwesenheit beider Perspektiven im biologischen Bereich ist die Arbeit von Hans Driesch.

3 Vgl. (Crummenerl, 2013, XIII).

4 Vgl. (Peterson, 2012, 146).

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Erkenntnisgehalts in der Beziehung zum Objekt definiert, zeigt er damit das theoretische Gebiet für die Analyse der Kategorien selbst, welche als Ausdruck der grundlegenden Bestimmungen des Seienden und anwesend Element in der Darstellung des Erkenntnisobjekts interpretiert werden (Hartmann, 1940, 14). Die Definition der Erkenntnis als eine Darstellungsreaktion bestimmt nämlich das Problem der Kategorien zweiseitig: die Kategorien des Seins und jene der Erkenntnis (Hartmann, 1948a, 161). Die Analyse der Kategorien erfolgt danach in der Form einer Untersuchung nach ihren Beziehungen und ihrer rechtmäßigen Anwendbarkeit5. Es ist in dieser doppelseitigen Forschung, dass die spezifische Abhandlung der Kategorien der Kausalität und Finalität eingebettet wird. In dieser Abhandlung findet sich einerseits die theoretische Stelle für die Annährung zur Frage nach der Teleologie und andererseits Hartmanns Auseinandersetzung mit Kants Einstellung zum Problem der Zweckmäßigkeit. Hartmann bezeichnet seine Analyse des finalistischen Denkens eben als „ .. .eine neue Kritik der teleologischen Urteilskraft, radikaler und allgemeiner als die Kantische" (Hartmann, 1951, 11). Allgemeiner, weil sie nicht nur auf die zwei Gebiete, „das biologische und das metaphysische", beschränkt bliebe, in denen das teleologische Denken seine Geburt zu haben scheint, und analysiert auch die Gebiete des naiven Weltdenkens und der allgemeinen Wissenschaft. Radikaler, indem sie „bis auf die Motive des Teleologismus zurückging", während Kants Kritik „bei der wissenschaftlichen Problematik einsetzte" (Hartmann, 1951, 11). Für Hartmann ist Kants Kritik nicht kritisch genug und das zeigt die Aufgabe seiner Ontologie: eine neue und radikalere Kritik „- nicht nur der reinen Vernunft, sofern sie die apriorischen Voraussetzungen positiver Wissenschaften enthält, sondern der kategorialen Formung unseres Seins- und Weltbewusstseins überhaupt" (Hartmann, 1940, 64).

In der Analyse Hartmanns wird die Finalität als konstitutives Prinzip aller finalistischen Phänomene abgestritten. Diese Ableugnung basiert sich auf der kate-gorialen Analyse des nexus finalis, mit der „also in der Tat die ganze Serie der on-tologischen Hauptargumente des Teleologismus widerlegt" ist (Hartmann, 1951, 75). Die zu stellende Frage ist dann nach der angemessenen Definition dieses Prinzips. Damit wird eines von den wichtigsten Problemen der Metaphysik von Hartmann in Angriff genommen, das sich als unlösbar erweist, aber als Titel der Philosophie auch zum Entfaltenden auf der Basis der Analyse der Kategorienlehre wird (Hartmann, 1948a, 28).

5 Vgl. (Hartmann, 1948b, 500 ff.).

2. HAUPTSTÜCKE DER KATEGORIENANALYSE DER KAUSALITÄT UND DER FINALITÄT BEI HARTMANN

In seiner Philosophie der Natur reißt Hartmann eine ,spezielle Kategorienlehre' um, welche seine in seinem Aufbau der realen Welt schon dargestellte Lehre der generellen Kategorien (Modalkategorien, Kategoriengesetzen usw.) vervollständigt. Dabei fühlte er die Notwendigkeit einer Analyse, die im Gegenteil zu den generell gültigen solche Kategorien in Betracht nehmen würde, die nur partiell und für bestimmten Bereiche des Realen und deren Wissenschaften gültig sind. Hartmann geht nämlich das Problem der ,organologischen Kategorien' (organisches System, Selbstregulierung, Spezie, usw.) an, um die in den Wissenschaften implizit operierenden Prinzipien genau zu untersuchen6.

Als Voraussetzung für die Darstellung der organologischen Kategorien, bzw. der Finalität, ist aber die allgemeine Untersuchung der Kausalität, die ihrerseits unter den Titel der ,kosmologischen Kategorien' fällt. Ihr allgemeines Prinzip beherrscht die Art und Weise, in denen alle realen Prozesse der Natur geschehen, und zwar einer generellen Regel der Verbindung gemäß, die das nicht völlig zufällige Vorkommen aller allgemeinen Prozesse von den einzelnen Voraussetzungen her gewährleistet. Eine Verbindung muss es zwischen den unterschiedlichen und bestimmenden Voraussetzungen geben, um eine berechtigte Voraussicht der Entwicklung eines Phänomens ermöglichen zu können (Hartmann, 1950, 319). Die Kausalität wird darum als die bei den realen Prozessen wirkende Determinationsform definiert, dank welcher kein zufälliger oder beliebiger Zustand aus bestimmten vorherigen Bedingungen stammen würde. Der Zustand hängt von den Bedingungen sowohl zeitlich als auch inhaltlich ab. Darüber hinaus ist die Kausalität die Grundkategorie aller Naturprozesse (Hartmann, 1950, 318). Hartmann gibt eine Definition der Kausalitätsverbindung im Sinne einer kontinuierlichen Entstehung und Wirkung (Hartmann, 1950, 324). Die Kausalität ist kein ,reales Ding' der Welt, sondern durch und durch Zustände. „Es hat die Form einer Kollokation von Umständen" (Hartmann, 1950, 321), die jene der Welt fortlaufend bestimmt. Jedenfalls ist die Kausalität reale und notwendige Beziehung und Nexus, indem ein fehlender Effekt beim Bestehen der Ursache unmöglich ist. Das schließt aber nicht aus, dass es bei einer solchen Bestimmung auch zusätzliche Determinationen gibt. Zum Kausalnexus gehört sowohl eine Offenheit als auch eine Überformbarkeit, die die menschliche Freiheit im Leben versichert und die Möglichkeit der Einführung des Finalnexus eröffnet (Hartmann, 1951, 121).

Feyerabend (Feyerabend, 1963, 92) wird Hartmanns Projekt unter diesem Aspekt als ,anspruchslos' kennzeichnen.

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Der Finalnexus ist keine einfache Umkehrung des so beschriebenen Kausalnexus, d. h., die Auffassung der unterschiedlichen Determinationen vom Resultat her. Dabei folge der Finalnexus notwendigerweise derselben zeitlichen Entwicklung des Kausalnexus, aber die Entstehungskraft, die den Wechsel der Umstände erregt, werde nicht als der Antrieb des Wechselprozesses interpretiert, sondern als eine ziehende Kraft. Das ist, weil die Entstehungskraft im Fall der Finalität offenbar in der Zukunft eingebettet werden muss. Bei seiner allgemeinen Formulierung besteht aber der Fehler dieser Auffassung des Finalnexus darin, dass die mögliche Wirkung eines solchen Prinzips in der Form eines Kausalnexus verstanden wird, wo der Ursprung dieser Kausalität jetzt bei etwas Zukünftigem liegt, das noch nicht besteht, genauso wie etwas Zukünftiges auf etwas Vergangenes kausal wirken könnte (Hartmann, 1951, 65). Sicherlich ist der Kausalnexus Voraussetzung des Finalnexus, aber dieser letzte hebt im Vergleich zur Kausalität eine wesentliche Unabhängigkeit auf.

Nach der allgemeinen Kritik der Auffassung des Finalnexus vom Kausalnexus her bezieht sich Hartmanns Analyse auf den Phänomenbereich, in dem die Teleologie und Finalität der realen Prozesse deutlicher erscheint: die Sphäre des Lebendigen. Dabei hat die Frage nach der Teleologie die Form des Problems der Zugehörigkeit und Angemessenheit der Finalität als Kategorie auf dem Niveau des Seins des Lebendigen. Als Kategorialanalyse kann sich das Problem der Finalität nicht völlig a priori oder a posteriori lösen, sondern auch in der Sphäre der lebendigen Natur „muss der Kategorialfund von den realen Zusammenhängen her aufgefasst werden" (Hartmann, 1943, 13). Für so eine Analyse müssen wir darum einen Blick auf die organische Realität werfen, aber dafür haben wir in erster Linie einen bevorzugten Ausgangspunkt, indem wir selbst als organische handlungsfähige Lebewesen die Finalität direkt erleben. Hartmann geht weiter zur Analyse des Finalnexus genau aus dieser Ebene her. Wir können die Analyse des Finalnexus mit den in unserer Handlung vorfindlichen Phänomen der Finalität anfangen, d.h., mit den Phänomenen der Zielsetzung und Zielrichtung bei unserer Handlung7. In der Analyse werden drei Phasen bezeichnet, die die Basis der Entstehung des Finalnexus aus der allgemeinen Struktur des Bewusstseins überhaupt darstellen (Hartmann, 1951, 69):

(1) Das Bewusstsein nimmt sich einen Zweck vor und überwindet damit den Zeitfluss, indem das Zukünftige vorausgeschaut wird. Das Sein des zu Verwirkli-

Die Verbindung zwischen der Fähigkeit der Auffassung eines Finalnexus und der menschlichen Fähigkeit der geplanten Zielsetzung in der Philosophie Hartmanns ist schon von der Kritik hervorgehoben. z.B. hebt G. Ehrl die Beziehung zwischen Teleologie und dem Mensch als zum Ziel gerichteten Lebewesen auf und bestimmt den Finalnexus als die Definitionsform einer auf Werten und Ziele empfindlichen Person (Ehrl, 2003, 64-65).

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chenden ist kein reales Sein aber dank seiner Stellung im Bewusstsein wird das zum Aktuellen und Gegenwärtigen. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit der Zeitanschauung des Bewusstseins.

(2) Die Auswahl des Mittels für die Realisierung des Zweckes. Das Auswählen folgt dem Zeitfluss rückschauend. Das ist jetzt nur möglich auf der Basis der Kategorie der anschauulichen Zeit. Zuerst wählt das Bewusstsein das Mittel aus, das den Zweck zunächst realisiert. Rückblickend folgt das Bewusstsein danach allen Mitteln, um sich dann mit derselben Einstellung auf der Suche nach der ersten allermöglichenden Ursache zu setzen, die den gesamten Prozess in Gang gesetzt haben könnte. Diese Ursache wird als die ursprüngliche identifiziert.

(3) Die Realisierung des Zweckes ist ein Prozess außerhalb des Bewusstseins und tritt mit Hinweis auf den Zeitfluss punktuell auf, d.h., als Einziges in der objektiven Zeit, wie alle Kausalprozesse. Dieser Prozess ist aber jetzt nicht nur als kausal betrachtet, sondern auch als final. (Hartmann, 1951, 69)

Einige Aspekte dieser Analyse sind nun bemerkenswert und für das Verstehen von der Hartmann'schen Stellung zur Entstehung der Finalität hervorzuheben.

Zuerst ist in der Einstellung Hartmanns zur Finalität die Unterscheidung zwischen realer Zeit und anschauulicher Zeit von großer Wichtigkeit (Hartmann, 1951, 70). Die Zeit stellt sich sowohl als eine Dimension der Realität als auch der Anschauung heraus. Die reale Zeit macht zuerst das reale Sein zu etwas Zeitlichem. Auch das Bewusstsein, genau wie alle anderen Prozesse, befindet sich im realen Zeitfluss. Wenn aber die Zeit vom Blickpunkt des Bewusstseins betrachtet wird, stellt sie sich zum ersten als Kategorie der menschlichen Anschauung dar (Hartmann, 1950, 189). Das Erlebnis folgt mit seiner Zeitlichkeit dem realen äußeren Ereignis mit seiner Zeitlichkeit und die zwei Zeitlichkeiten scheinen parallel zu fließen. Es kommt darauf an, dass derselbe Zeitfluss aller realen Vorkommnisse das Bewusstsein umfasst. Aber jetzt hat das Bewusstsein die Fähigkeit, sich durch die anschauliche Zeit hindurch freiwillig zu bewegen, und das ist nur dank der menschlichen Vorstellungsfähigkeit. Die Vorstellung ermöglicht die Überwindung der realen Zeit und damit seinen Fluss vorhergehend oder zurückgehend durchzustreichen. Darüber hinaus bezeichnet Hartmann die Kategorie der anschaulichen Zeit und die Vorstellungsfähigkeit als die notwendigen Voraussetzungen, die das Bewusstsein als eine finale Realität ausmachen. Wenn es kein Bewusstsein mit anschaulicher Zeitlichkeit und Vorstellungsfähigkeit gäbe, würde es dann keine Finalität in der Welt geben.

Zum zweiten ist es möglich, ein zusätzliches Moment bei der Analyse der Final-ität in Hartmanns Betrachtung zu identifizieren, d.h., die Realisierung des Zieles und Zweckes außerhalb des Bewusstseins. Unter diesem Aspekt ist also der Vergleich zwischen Mittel und Ursache im Bewusstsein bemerkenswert. Die genannte Realisierung ist sicherlich ein reiner Kausalprozess. Wie gesagt ist die Kausalität die wesentliche

Kategorie aller Prozesse der Natur, weil sie ,Kollokation von Umständen' ist, und zwar der gesamte Umstand der Welt in allen Momenten. Sicherlich sind alle Ursachen in ihrer Wirkung' blind, aber das impliziert überhaupt nicht, dass sie auch völlig unbestimmt sind. Die gesamte Ursache ist dagegen bestimmt und bestimmbar und das ist genau der Grund dafür, dass es einen Finalprozess geben kann. Der Finalnexus setzt nämlich den Kausalnexus voraus und nur auf diese Weise kann sich das Bewusstsein das Mittel für das Ziel und den Zweck aussuchen: Da jedes Mittel eine streng kausale und bekannte Wirkung hat. Von daher ist die Finalität des Mittels entstanden und zwar als die Ursache für die Realisierung des Zieles. Aber da "die Reihe der Mittel den Zweck, ebenso kausal wie eine ziellose Ursachenreihe ihrer Wirkung, <bewirkt>", kann man es „dieser Ursachenreihe eben nicht direkt ansehen, ob es eine Reihe von ,Mitteln' ist, die für einen Zweck selegiert sind oder nicht; sie könnten sich auch bloss ,zufällig', d.h. kausalnotwendig, im Realzusammenhang zusammengefunden haben" (Hartmann, 1951, 73-74). Die Kausalprozesse und die Finalprozesse befinden sich darum im ganzen Bereich der Weltprozesse, aber nur wo es ein Sein mit der Fähigkeit der Ansicht der Finalität gibt, kann es daher ein intentional vorausgeschautes Resultat geben.

Wir können zum Schluss kommen, dass der Finalnexus für Hartmann unlösbar mit einem Bewusstsein verbunden ist, und dass jener dieses letzte voraussetzt. So lange ein Ziel nicht verwirklicht wird, ist es nur ein Sein ,im Verstand'. Darüber hinaus gibt es kein immanentes Ziel in der Natur, zumindest kein Bewusstsein von unterschiedlicher Spezie, dem etwas Naturartiges der Natur zugeschrieben wird. Hartmann schreibt in seinem Das teleologisches Denken:

Die große Bedeutung dieses letzteren Punktes liegt darin, dass er die Ausdehnung des Finalprinzips auf Prozesse, die nicht von einem Bewusstsein geleitet sind, ausschließt. Ohne rückläufige Auswahl der Mittel für den Zweck keine Finalordnung des Prozesses, und ohne vorgeschaltetes Bewusstsein keine rückläufige Auswahl der Mittel. Damit ist, streng genommen, ein erster Schritt zur Kritik aller Teleologie bereits vollzogen. (Hartmann, 1951, 67)

Das ganze Problem der Finalität der Natur und der Welt erreicht seinen Höhepunkt für Hartmann in der Form der Frage nach dem Bewusstsein, das sich hinter der Finalität versteckt. Das muss aber nicht naiv verstanden werden. Die Kategorie der Finalität ist zwar eine Kategorie des Seins, die für die Stufe des Bewusstseins angemessen ist. Aber eine illegitime Umsetzung wird von Hartmann als ,Final-isierung' bezeichnet und genau „in der ,Finalisierung' der Welt durch die Auffassung des Menschen [...] besteht die sog. Teleologie" (Hartmann, 1951, 79). Eine ,Auffas-

sungsform der Natur gemäß der Teleologie ist dadurch nur angemessen, falls das Erreichen des Zweckes einem Bewusstsein zugeschrieben werden kann. Ein naives Verständnis dieses Punktes kann einen auch zur Problemstellung auf einer anderen Ebene des Lebendigen zwingen, d.h., des Organischen. Dadurch machen wir auch einen entscheidenden Schritt in Hartmanns Interpretation der Finalität.

3. DER FALL DES ORGANISCHEN

Die Zuschreibung einem Bewusstsein vorausgesetzt nimmt die Frage nach der Teleologie und Finalität im Bereich des Organischen folgende Form: Wo befindet sich jetzt jenes Bewusstsein, das die Finalität des Organischen ermöglicht? Natürlich geht es bei den Lebensprozessen darum, dass sie einerseits reale Prozesse sind, und zwar Prozesse, bei denen die Unterscheidung zwischen Kausalität und Finalität unmöglich ist; aber andererseits ihnen eine gewisse Tendenz zum Zweck offensichtlich zugeschrieben wird8. Im Fall der biologischen Prozesse werden wir nämlich zur Erkennung des „ ...Scheines finaler Determination am Gegenstande selbst bis zu einer Art Denkzwang" genötigt und zur Finalität des Organischen gezwungen (Hartmann, 1951, 23):

Und vollends in dem komplizierten Gefüge von Formen und Funktionen, welches der einzelne Organismus ist, finden wir alles mit höchster Zweckmäßigkeit aufeinander abgestimmt, angelegt, ausreguliert [...]. Wer vor diesem überwältigenden, alles Beschreiben übersteigender Phänomen, die Augen schliessen wolle [...], der würde an das Grundproblem des organischen Gefüges und seiner Lebendigkeit gar nicht herankommen. (Hartmann, 1950, 622)

Das Organische wird dann von der Finalität seiner Prozesse ausgemacht. Aber es ist jetzt für Hartmann wichtig, in welchem Sinne diese Finalität zu interpretieren ist. Es ist grundlegend zu verstehen, ob gewisse Zwecke bei dieser Finalität eine Rolle spielen. Eine Anerkennung der Finalität bei den Prozessen würde nämlich ausdrücken, dass die Lebensprozesse als sinnvolle Geschehnisse erscheinen, und dass sie sich mit Evidenz auf Zwecke gründen, die die organischen Funktionen des Lebendigen determinieren. Wenn wir bei den Lebensprozessen die Finalität gegenüber der Kausalität nicht unterscheiden können, wird der Sinn aufgrund des Zweckes zum Entscheidenden. Und wenn die Finalität als ein ontologisch spezifischer auf der Stufe der Lebensprozesse bestimmender Determination, mit der Kausalität nicht identifizierbar ist, muss sie ein kategoriales Novum darstellen, das die Rolle der fehlenden Ver-

8 Darüber: Toepfer (2004, 56 ff.).

nunft' spielt (Hartmann, 1950, 704)9. Jetzt nimmt dieses Novum den Charakter des Sinnes, der der Realität hinzugefügt wird, nur dank der Vernunft. Aber genau dieselbe Determination, die durch den nexus finalis und mit einer vermuteten Vernunft gewährleistet wird, könnte genauso auch durch das ,System von Umständen' erreicht werden. Wenn dieses System „die Rolle des Sinnes spielt", macht es das, ohne Sinn zu sein (Hartmann, 1950, 700). Eng verbunden mit dem Begriff der Vernunft ist natürlich jener des Bewusstseins und es muss dann ein Bewusstsein geben, das die Zwecke auswählt und vorsieht. Bei einer Kategorialanalyse des Lebendigen mit Hinsicht auf die Finalkategorie könnte zum Beispiel festgestellt werden, dass das Wesentliche zum biologischen Leben die Selbsterhaltung sei, und dass diese Letzte genau von der Finalität der Lebensprozesse und der Zeugung von neuen Lebensformen ermöglicht wird. Die Lebensorgane sehen unter diesem Gesichtspunkt diesem Zweck der Selbsterhaltung angemessen aus. Aber gehört diese Finalität eigentlich als kategorialer Moment zum organischen Sein? Wenn ja, soll eine im oder jenseits des organischen Bereichs existierende Vernunft den Zweck gesetzt haben.

Obwohl die Schlussfolge dieses einführenden Gedankengangs von einer Form von Naivität charakterisiert ist, ermöglicht sie in evidenter Weise die Frage nach der Stelle der Vernunft aufzuwerfen, die im Fall der Zweckmäßigkeit der biologischen Natur verschiedene Sinne annimmt. Zuerst ein historisch-metaphysischer Sinn, dann ein ontologischer, und zum Schluss, wie wir es sehen werden, ein kritischer.

Es gibt eben historische Gründe, welche der Entwicklung der teleologischen Auffassung der Natur, ihrer Zweckmäßigkeit, zugrunde liegen und von Hartmann analysiert werden. Die Analyse solcher Gründe wird aber in der Tat bedeutend zu einer Untersuchung nach den metaphysischen Motiven der finalistischen Interpretation des biologischen Gebiets von der Voraussetzung eines der Natur übergeordneten teleologischen Bewusstseins ausgehend. Der Zusammenhang zwischen historischen und metaphysischen Gründen besteht darin, dass das teleologisch führende Bewusstsein als Begriff geschichtlich von dem Gottes- oder Seelenbegriff her geformt wurde (vgl. Hartmann, 1950, 623). Hartmann erkennt nämlich eine Tendenz in der Teleologie: „ .Die Natur-teleologie <läuft> auf einen metaphysisch primitiven Theismus hinaus, der die Vermenschlichung der organischen Erscheinungen gar nicht mehr verbirgt" (Hartmann, 1950, 630). In der Philosophiegeschichte befinden sich danach auch andere Perspektiven der Interpretation, die theoretisch allumfassender sind, indem sie ein geistiges Ordnungsprinzip auch außerhalb der biologischen Sphäre voraussetzen. In seinem Teleologisches Denken stellt Hartmann die Verweisung auf die teleologische Ordnung der Welt dar. In

9 Darüber: Brentari (2016, 72 ff.).

diesem Fall stammte die universell „bestimmende Macht in der Welt" aus dem sowohl ,populärmetaphysischen' als auch philosophisch ,spekulativen' Begriff Gottes, zumindest als der Leitgedanke des universellen Teleologismus (Hartmann, 1951, 36). Die Kritik des Begriffes scheint aber auf die Unbeweisbarkeit einer solchen Instanz zu verweisen, sowohl in der Form eines göttlichen Intellekts als auch einer Weltvernunft, die als Resultat der bloßen ,spekulativen Metaphysik' erscheint.

Von den bloßen Phänomenen her ist es schwierig, die Anwesenheit einer solchen finalistischen Vernunft zu beweisen. Hartmann konfrontiert sich niemals direkt mit dem Beweis eines solchen Prinzips. Dem Argument Hartmanns folgt jedenfalls eine traditionelle Strategie der Auseinandersetzung der Kompetenz der ,Erkennt-nisansätzen', bzw. des apriorischen und des aposteriorischen Ansatzes: „Das Schicksal der Gottesbeweise ist von Anbeginn dadurch bestimmt, dass die Kompetenzen der beiden Erkenntnisansätze, [...] an einem in die Jenseitigkeit entrückten Gegenstande nicht in Einklang zu bringen waren" (Hartmann, 1950, 275). Was die Unvereinbarkeit der Ansätze angeht, finden wir zuerst den Apriorischen, der zurück zur ,Idee Gottes' in seiner klassischen Bestimmung als essentia hinweist. Was zum Wesen, bzw. essentia gehört, „ist eben damit ein bloßer Wesenszug und entbehrt der Realität" (Hartmann, 1950, 276). Ontologisch gesprochen ist die Natur des Wesens immer die Idealität. Aus der ausserzeitlichen oder überzeitlichen Idee Gottes her folgt aber jetzt doch seine reale Existenz nicht. Dagegen schreibt Hartmann jetzt für den aposteriorischen Ansatz:

.man konnte auch von empirischen Tatsachen ausgehen, von der Einrichtung der Welt, sei es im ganzen oder auch in gewissen Sonderphänomenen; aber wie sehr man deren Deutung auch für die allein zutreffende ansah, es konnte daraus doch niemals die Ewigkeit und Absolutheitsdessen folgen, was man für ihren Realgrund hielt. (Hartmann, 1950, 276)

Hartmanns Darstellung bezieht sich auch darauf, dass es „ . dem kosmolo-gischen und den physikotheologischen Argument nichts <half>...", die Sonderphänomene der realen Welt auf „eine ordnende Macht zurückzuführen." Doch würde es damit nicht gezeigt, dass ein solcher Weltgrund „etwas in der Zeit ewig Fortbestehendes sei" (Hartmann, 1950, 276). Wenn die ordnende Macht real sein soll, muss sie mit der Zeitlichkeit eng verbunden und von zeitlicher Natur sein. Dabei sind aber reales Sein und ewig fortbestehendes' Sein nach Hartmann widersprüchliche Charaktere. Die Interpretation des Prinzips als ordnende Macht in der Form eines Transzendenten hat einen sehr bekannten Ursprung und wissenschaftlich schädigende Folgen:

So schwebt uns dabei dunkel und ungeklärt das Bild einer Artvernunft oder eines Artgenius (spiritus rector) vor, die in der Vielheit der Individuen lebt und die Prozesse steuert

und wie ein vorstehendes Wesen über allem organischen Geschehen innerhalb des Lebens der Art macht. Diese Vorstellung ist ausgesprochen anthropomorphistisch und hat die üble Folge, dass alle weiteren Wege eindringender Forschung an der Wurzel abgeschnitten werden. Es ist selbstverständlich, dass die Kategorienlehre ebenso wie die Biologie solche Phantasien ablehnen muss. (Hartmann, 1950, 575-576)

Finalität und Zweckmäßigkeit geben sich eng mit einem Bewusstsein verbunden, das aber nichts Welt- oder Organbeherrschendes sein kann. Darüber hinaus schließt das die Möglichkeit einer Finalität im Organischen in dieser Form aus.

Diese Konklusion gründet sich auch auf der von Hartmann so tief entwickelten Ontologie, bzw. seiner Theorie der Schichten des Realen. Zweckmäßigkeit kann sich erst nur in den Schichten des Realen geben, in welchen es ein geistiges Bewusstsein gibt und nachgeprüft werden kann, und zwar in den geistig-psychologischen Seinsschichten. Dazu stellen die Kategoriegesetze die inneren Verhältnisse zwischen Kategorien und Schichten, bzw. die ,Schichtungsgesetze', fest. Eine Kategorie, die ein novum in einer neuen und höheren Seinsschicht darstellt, befindet sich nicht in einer gerechtfertigten Weise in einer niederen Schicht. Das Problem ergibt sich danach aus der Form einer Übertragung einer Kategorie, die eine „Grenzüberschreitung nach unten" darstellt und gesetzlich schädlicher als eine Überschreitung „nach oben" ist (Hartmann, 1940, 81). Eine Kategorie einer niederen Schicht kann doch wieder in den höheren Schichten als Element auftreten, z.B. der kausal nexus im final nexus, aber eine ,höhere' Kategorie kann niemals Seinsprinzip einer niederen Schicht sein. Die Finalität, die als novum in der Schicht des Geistig-psychischen auftritt, kann keine Kategorie beim Organischen sein.

Die uns als finalistisch hervortretende Lebensprozesse der organischen Lebewesen müssen darüber hinaus mit anderen und verschiedenen theoretischen Instrumenten geklärt und die Rolle der Finalität in der Analysis der Erkenntnis neu bestimmt werden. Genau bei diesem Punkt scheint Hartmann Kants Weg zur kritischer Analyse der Finalität in wichtiger Weise nachzufolgen.

4. DIE FINALITÄT UND DER ZWECKBEGRIFF ALS HEURISTISCHES PRINZIP: HARTMANN UND KANT

In der vorherigen Darstellung haben wir versucht, Hartmanns Einstellung zur Bestimmung der Kategorien der Finalität und Kausalität als Realprinzipien in ihren Grundlinien zusammenzufassen. Aber im Nachvollziehen Hartmanns Reflexionen finden wir jetzt die Bezeichnung der Finalität in ihrer Natur als ein ,heuristisches' Prinzip und dabei den expliziten Verweis auf Kants Verfahren bei der Untersuch-

ung nach den Natur- und Lebenserscheinungen, die sich als Zweckphänomene zeigen (vgl. Kessel, 2012, 221 ff.).

Zuerst erkennt Hartmann explizit an, dass Kant sich dem traditionellen Begriff der Zweckmäßigkeit sinnvollerweise widersetzt, indem er und die ,kritische Philosophie' jenen als „das spekulative Falschspiel der alten Teleologie" bezeichnet, der auf dem Gebiet des organischen Lebens so schwer zu durchschauen war, wie nirgendwo anders (Hartmann, 1950, 9). In ähnlicher Weise wie Kant führt Hartmann den größten Teil seiner Analyse im Bereich des Lebendigen durch, und genauso bezieht er sich auf die ,besonderen Gesetze', um den Grund für die Zweckmäßigkeit bei den eigenen Bestimmungsformen des Organischen erkennen zu können. Nach Hartmann erkannte Kant nämlich als den Gegenstand der Urteilskraft jene „Mannigfaltigkeit von ,besonderen Gesetzen' [...], die unser Verstand zwar inhaltlich nicht fasst, auf die aber nichtsdestoweniger sein suchendes Vordringen eindeutig ausgerichtet ist, und zwar gerade, indem die Ausrichtung das Regulativ des vermeintlichen Zweckes zum Leitfaden hat" (Hartmann, 1950, 9). Die Finalität ergibt sich dadurch als ein regulatives Prinzip'. Dank der Hilfe solchen Prinzips kann die Vernunft die wahren Gründe des Seins ans Licht bringen und dadurch zum heuristischen Prinzip werden (vgl. Hartmann, 1950, 636).

Der Begriff eines Dinges, als Naturzweck in sich, ist also kein konstitutiver Begriff des Verstandes oder der Vernunft, kann aber doch ein regulativer Begriff für die reflektierende Urteilskraft sein, nach einer entfernten Analogie mit unserer Kausalität nach Zwecken überhaupt die Nachforschung über Gegenstände dieser Art zu leiten und über ihren obersten Grund nachzudenken; das letztere zwar nicht zum Behuf der Kenntnis der Natur, oder jenes Urgrundes derselben, sondern vielmehr eben desselben praktischen Vernunftvermögens in uns, mit welchem wir die Ursache jener Zweckmäßigkeit in Analogie betrachteten. (Kant, 1900, AA 05, 375, 17-25)

Hartmann nach beansprucht Kant dabei nicht, die Unmöglichkeit eines von einem Zweck geleiteten Geschehnisses im Gebiet des Lebendigen (vgl. Hartmann, 1950, 10) festzustellen. Von daher interpretiert er aber Kants ,als ob' im Sinne eines fictum, das die Ansicht über die spezielle Bestimmung der Lebensprozesse ausdrückt, die nicht als eine zweckmäßige Determination aufzufassen sei. Hartmann motiviert seine Interpretation von Kants Theorie mit, erstens der Hinweisung auf Kants Unterscheidung zwischen der Finalität im Organischen und anderen Finalitätsarten, zweitens der Urteilsform, die zu solcher Finalität gehört, und drittens der Einführung von ,besonderen Gesetzen' für diesen Bereich. Kant erkennt die ,organische Zweckmäßigkeit' als ein ,allgemeines Faktum' und „zwar in bewusster Unterscheidung von aller unwesentlichen, zufälligen oder bloß relativen Zweckmäßigkeit" (Hartmann,

1950, 631). Dadurch finden wir dieses allgemeines Faktum ,von vornherein' zugrunde gelegt, aber die Bedeutung des Faktums wird nachgefragt, vor allem das Recht in unserer Beurteilung der hinter den organischen Funktionen und Lebensprozessen scheinbar vorzufindenden Zwecke. Ein Zweck kann jetzt in der Beurteilung über die organischen Funktionen als ihren Grund und Leitfaden „lediglich mit dem Recht unseres Nichtwissens" der jene Funktionen beherrschenden Gesetze gefunden werden (Hartmann, 1950, 632). Hartmann nach ist das der Grund von Kants Einführung der reflektierenden Urteile, insbesondere im Gegensatz zu den bestimmenden' Urteilen. Die bestimmenden Urteile gehen vom Allgemeinen deduktiv zum Besonderen aus, aber es sind für das Organische besondere Gesetzen vorauszusehen, die zu jenen der Natur im Allgemeinen hinzufügen aber zur selben Zeit bis zu den genauen nicht zu gelangen sind. Die Urteilskraft setzt sich dabei die ständige Aufgabe, solche besonderen Gesetze zu untersuchen. Indem wir „aber ganz bis zu den Gesetzen hin nicht gelangen" und diese nicht kennen, müssen wir jedenfalls „die organische Funktion oder Form so ansehen, ,als ob' sie das Leben des Organismus (seine Erhaltung, Weiterbildung usw.) zum Zweck hätte" (Hartmann, 1950, 632). Hartmann zeigt danach die Möglichkeit, spezielle, bestimmende und bildende Formen für so eine in sich ständig entwickelnde Struktur des Organischen zu identifizieren, wie z.B. die wechselseitige Bedingung, die genau als solche die Lebensprozessen als zweckmäßige Prozesse erscheinen lässt, indem ihre Formbildung, ihre Leistungsart, so aussieht, ,als ob' sie zu einem Zweck vorausgesetzt würde.

Die teleologische Auffassung des Realen ist dann nur damit motiviert, indem sie der Forschung der Gesetze ein regulatives Prinzip' bereitstellt. Wenn wir aber die Zweckmäßigkeit der Natur methodologisch aus als konstitutiven Prinzipien' interpretierten Zwecken herleiten, würden wir den Sinn des regulativen Prinzips illusorisch machen, und eine schädliche Umkehrung der Forschung bei der Voraussetzung des Zieles der Untersuchung veranlassen. In der Tat setzt auch das Regulative das zu Forschende voraus. In diesem Fall weist Hartmann Kants Ideen-Charakter des Gegenstandes des auch wissenschaftlichen Erkenntnis hin. Auch die Idee als Regulativ setzt nämlich das voraus, was in der Erfahrung niemals ,gegeben' und „der Wissenschaft als ihr Problem ,aufgegeben'" ist, d.h., den Gegenstand in seiner Ganzheit, aber der Forschung den Weg vorzuschreiben: „Sie gibt ihr die methodische ,Regel', wie sie fortschreiten soll, sie ,reguliert' sie und wird somit nach Kants treffendem Ausdruck zum ,regulativen Prinzip' für die Forschung" (Hartmann, 1912, 102).

Das Organische sieht aber jetzt zweckmäßig auch hinsichtlich der Form und Funktion aus. Unter dem Blickpunkt der Form eines Organischen sind eben Mittel und Zweck in ihm wechselseitig verstehbar und bestimmbar, indem beide Basis

und Produkt der Formbildung, bzw. Organisierendes und zur selben Zeit Organisiertes sind. Dabei weist Hartmann wieder explizit auf Kant hin: „Die ,innere Form', um derentwillen dem Lebewesen die ,Beurteilung als Naturzweck' zukommt, besteht aber darin, dass in ihm jedes Organ zugleich organisierend und organisiert, oder was dasselbe ist, zugleich Mittel und Zweck ist" (Hartmann, 1912, 100-101). Wo Kant seinerseits: „Ein organisiertes Produkt der Natur ist das, in welchem alles Zweck und wechselseitig auch Mittel ist" (Kant, 1900, AA 05, 376, 12-13). Jedes Mittel stellt jetzt aber seinen Zweck ursächlich, falls es wirksam ist, und darüber hinaus lässt sich das Verhältnis zwischen beiden auch in kausalen Termini aussprechen. Zweck und Mittel und Ursache und Wirkung sind äquivalent. Indem es keines neuen Prinzips (z.B. empirischen) bedarf und „aus sich selbst a priori gewiss sein <muss>", ist der Final-itäts- bzw. Zweckmäßigkeitsbegriff ein a priori und „transzendentales Prinzip" (Hartmann, 1912, 103). Genau in dieser Auffassung wird als Prinzip für die Forschung zum Fruchtbaren. „Dass in ihm ein Erkenntnismoment a priori liegt, sahen wir schon an der einfachen Überlegung, dass das Unzweckmäßige dem Begriff des Lebens widerspricht", fügt Hartmann hinzu (Hartmann, 1912, 103). Wenn ein apriorisches Prinzip für die Definition des Lebens ist, dass „das Leben dasjenige ist, was Selbsterhaltung hat", zeigt die Charakterisierung des Unzweckmäßigen als das, was sich nicht erhalten kann, die Notwendigkeit der Zweckmäßigkeit als bestimmendes Prinzip des Lebendigen (Hartmann, 1912, 88). Genau auf der Basis dieses Argument sind auch die ,besonderen Gesetze' des organischen Lebens vom Blickpunkt ihres bestimmenden Werts zu interpretieren, d.h., „dass sie die Erhaltung des Lebens bewirken": „.jene Gesetzte müssen notwendig so beschaffen sein, ,als ob' gleichfalls ein Verstand — wenngleich nicht der unsrige — sie zum Zweck der Erhaltung des Lebens gegeben hätte" (Hartmann, 1912, 104). Dasselbe wird von Kant so ausgedrückt:

.da allgemeine Naturgesetze ihren Grund in unserem Verstande haben, der sie der Natur (obzwar nur nach dem allgemeinen Begriffe von ihr als Natur) vorschreibt, die besonderen empirischen Gesetze in Ansehung dessen, was in ihnen durch jene unbestimmt gelassen ist, nach einer solchen Einheit betrachtet werden müssen, als ob gleichfalls ein Verstand (wenn gleich nicht der unsrige) sie zum Behuf unserer Erkenntnisvermögen, um ein System der Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen möglich zu machen, gegeben hätte. (Kant, 1900, AA 05, 180, 18-26)

Mit dem Zweckmäßigkeit hat die ,reflektierende Urteilskraft' dadurch einen ,Leitfaden oder', wie Kant es nennt, ein heuristisches Prinzip' (Hartmann, 1912, 104). Aber nach Kant „ein Ding seiner inneren Form halber als Naturzweck zu beurteilen, ist etwas anderes, als die Existenz dieses Dinges für den Zweck der Natur zu halten"

(Kant, 1900, AA 05, 378, 12-14; Hartmann, 1950, 633). Hinter dieser Beurteilung verbirgt sich der eindeutige Sinne des ,Als ob', der auch von der biologischen Wissenschaft nicht beachtet wird. Die innere Form ist „die durchgehende Abhängigkeit aller Organe und ihrer Funktionen voneinander, in der sie für einander zweckmäßig sind, ohne zwecktätig zu sein" (Hartmann, 1950, 634). Ein Ding als Naturzweck zu beurteilen ist dadurch im Sinne des regulativen Prinzips, des ,Als ob' zu verstehen und noch nicht die Existenz des Zwecks als solches auszusagen.

Kant hat nach Hartmann in der Tat mit der Forschung der ,besonderen Gesetze' von vornherein auf die Unzulänglichkeit der bloßen Kausalität für die Beurteilung des Organischen hingewiesen, und dabei spielt die Zweckmäßigkeit als Prinzip ihre Rolle. Beim Definieren der Idee der Zweckmäßigkeit als ein heuristisches Prinzip hält sich Hartmann Kants Auffassung wesentlich fest. Hartmanns Philosophie der Natur ist eben von einem Kausaldeterminismus stark beeinflusst (vgl. Hartmann, 1912, 104). Das bedeutet aber keinen vollkommenen Mechanizismus der biologischen Sphäre. Der Determinismus schließt es nicht aus, dass ein hinzukommender Grund sich hinter das Erschaffen des Kausalnexus versteckt. Aber die Erkenntnis so eines Prinzips wird ausgeschlossen. Die Kausalität ist als Seinskategorie sicherlich einsehbar, aber nicht in seiner ganzen Tragweite. Hinzu kommt, dass ein ,kategorialer Rest' in Hartmanns Kategorienordnung ständig erfolgt. Vom Blickpunkt der Erkenntnis und Wissenschaft wird die reale Ursache als die Gesamtursache des endlich bestimmten Prozesses bezeichnet. Das verhindert die Möglichkeit des Identifizieren einer spezifischen hinzukommenden Komponente, die die Wirkung erzeugt. Die reale Ursache befindet sich eben immer als Punkt im continuum zwei Unendlichkeiten: jene des Realzusammenhanges und jene der Kausalreihen (vgl. Hartmann, 1950, 344). Eine Ursache ist dann immer ein individuelles Geschehnis aber der Prozess ist für andere Elemente offen. Sie können in den Zusammenhang dazukommen, weil sie Außerkausale sind, die das System von Umständen nicht aussetzen. Die außerkausalen Elemente können eben die kausalen Prozesse leiten. Wenn die Kausalität am elementarste Bestimmung des Prozesses, ist sie sicherlich nicht die einzige.

5. TELEOLOGIE UND FREIHEIT.

HARTMANNS ETHIK UND DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN FREIHEIT UND KAUSALITÄT IN KANTS INTERPRETATION

Eine universale und kausale Teleologie der Natur setze zusammenfassend ein persönliches Bewusstsein' voraus. Das Annehmen einer ,unbewussten Intelligenz' ist nämlich in sich widersprüchlich, da eine solche Intelligenz nur in der Form eines

Bewusstseins hervortreten könnte, indem die Determination eines Zwecks ausschließlich einem Bewusstsein gehören kann (Hartmann, 1951, 37). Das Weltbewusstsein als das Zukommende in den Realzusammenhang, wenn es die Form eines absoluten Bewusstseins nimmt, führt zur Voraussetzung der Gottesexistenz. Ein Gott jedenfalls, der nur in dieser Form einer absoluten Vernunft gedacht werden kann und der Mensch wird zur Annahme Gottes absoluter Zweckmäßigkeit und Wirkungskraft gezwungen. Die Risiko einer solchen Annahme ist aber für Hartmann selbstverständlich: das Verschwinden der menschlichen Freiheit und der Fähigkeit, „Zwecke zu setzen und zu verfolgen", bei der Etablierung eines absoluten „Finaldeterminismus" (Hartmann, 1951, 125).

Aber schon die Kategorieanalyse zeigt die Unabhängigkeit der höheren Seinsschichten von den niederen. Wenn die höheren Schichten die niederen im Bezug auf ihre Existenz voraussetzen, beeinflussen die niederen Schichten die höheren Schichten nicht hinsichtlich der Form und Eigenbestimmung. Wir finden nochmals Hartmann Hinweis auf die kategoriale Unabhängigkeit des novum in allen neuen Schichten von den niederen. Als Kategorie „des seelischen und geistigen Seins ist die Finalität nichts Geringeres als der zentrale Moment des Menschenwesens, genauer gesprochen, des personalen Geistes" gegenüber dem nicht-geistigen Sein (Hartmann, 1951, 80). Der kann sicherlich nicht „ .die weit stärkeren, aber ,blinden' (ziellosen) Naturmächte" umformen, aber er kann sie „für sich arbeiten lassen, d.h. sie als ,Mittel' gebrauchen". Indem die Teleologie die Stellung des Menschenwesens falsch interpretiert, und „die geistlosen Prozesse für Finalprozesse erklärte, beraubte sie den Menschen seiner Sonderstellung in der Welt, seiner ihm eigenen Überlegenheit und Machtstellung, ja mittelbar sogar seiner hohen Aufgabe als sittlich handelndes Wesen" (Hartmann, 1951, 81). Die Finalitätskategorie erweist sich als unentbehrlich für die Erklärung der komplexen Prozesse, ins besondere für das Leben als sittliche Handlungsexistenz. Diese ,Finalisierung', wenn theoretisch illegitim, ist bei der Moral und Praxis gerechtfertigt, aber nochmals als ein regulatives Prinzip', wie Kant es aufgezeigt hat, „das keine objektive Geltung beanspruchen kann" (Hartmann, 1951, 82).

Alle Kausalprozesse als Finalprozesse aufklären zu wollen steht danach im Widerspruch zum Phänomen der menschlichen Freiheit. Die Willensfreiheit ist nicht direkt zu beweisen, aber sie kann für Hartmann von den Phänomenen des Selbstbes-timmungsbewusstseins, der moralischen Verantwortung und des Schuldbewusstseins analytisch hergeleitet werden. Der Handelnde ist seiner freien Handlung bewusst, aber indem die Handlung ein reales ethisches Phänomen ist, muss es deswegen einen bestimmten realen Grund mit seiner festen Determination haben. Die ethische Handlung des Menschen, die Verwirklichung der Werte ist, erweist aber zur selben

Zeit die Möglichkeit der freien ethischen Aktion, und genauer gesprochen, in den Verwirklichungsphänomenen. Die Seinsart der Werte ist das Ideale. Die Werte sind notwendigerweise mit der Wirklichkeit durch das die Werte auffassende Bewusstsein des Menschen und den sie verwirklichenden Willen verbunden, sonst würden sie keinen Einfluss auf das Reale haben (vgl. Hartmann, 1935, 566). Die ,innere' und , äussere Situation' legt dem Willen eine Möglichkeit nach einem Geschehen, einer Stellungnahme usw. vor, in der „der Schein der ,inneren Freiheit"' und dabei das Problem des freien Willen in einer bestimmten Situation' vorkommt (Hartmann, 1935, 585). Die Situation stellt dem Willen die Entscheidung vor und die Freiheit ist kein negativum, ein Freisein von der inneren oder äusseren Verpflichtung, sondern die eindeutige Willensdetermination dem Gewollten gegenüber, das sich jedes Mal als solches bestimmt.

Die Frage ist jetzt nach dem Verhältnis zwischen Determination und Freiheit und dabei wird nochmals Kants Einfluss auf Hartmanns Einstellung offenbar. Hartmann verweist auf Kants Lösung für das Problem der Willensfreiheit und der Kausalität der Freiheit (Hartmann, 1935, 573). Kant stellte in seiner ,dritten Antinomie' die Frage nach dem Konflikt zwischen Naturnotwendigkeit und menschlicher Handlungsfreiheit. Die These lautet: „Die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesamt abgeleitet werden können. Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben anzunehmen notwendig" (Kant, 1900, KrV., AA 03, 308, 04-07). Während die Antithese: „Es ist keine Freiheit, sondern alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur" (Kant, KrV., AA 03, 309, 04-05). Der Raum für die Freiheit gründet sich nach Kant auf der mittelbaren Negation eines festen Determinismus von ,unbegrenzter Allgemeinheit' und Vollständigkeit, der in sich widersprüchlich ist: „Wenn also alles nach bloßen Gesetzen der Natur geschieht, so gibt es jederzeit nur einen subalternen, niemals aber einen ersten Anfang und also überhaupt keine Vollständigkeit der Reihe auf der Seite der von einander abstammenden Ursachen" (Kant, 1900, KrV., AA 03, 308, 18-21). Die Lösung befinde sich für Kant in dem ,vernünftlichen Charakter' des menschlichen Handelns, das in dieser Form nicht den Gesetzen der Natur untersteht: „ .der Mensch nicht der Natur allein angehört, sondern zugleich noch in ein zweites Reich mit anderer Gesetzlichkeit hineinrangt, wenn er also, wie Kant sagt, nicht ,Naturwesen' allein ist, sondern auch Vernunftwesen'" (Hartmann, 1935, 590). Für dieses Postulat der praktischen Vernunft bietet sich kein formaler Beweis. In Hartmanns Auffassung hat die Freiheit für Kant abgesehen von der kausalen Determination in der Natur auch die hinzukommende außerkausale Determination des Willens. Diese Kant'sche Lösung der Antinomie nimmt dadurch in Hartmanns Interpretation die Form der

Mannigfaltigkeit der Schichten des Realen und bleibt gleichzeitig mit der Kategorie-und Vernunftsanalyse verbunden. Die zwei Voraussetzungen der Möglichkeit des freien menschlichen Handelns sind nämlich die kategoriale Auffassung des Kausalnexus und das Identifizieren einer nicht-kausalen Schicht in den Realprozessen, die bestimmend aber nicht vernichtend der Kausalen hinzukommt.

6. SCHLUSS

Zusammenfassend ist die Freiheit hinzukommende Determination des scheinbar vollkommen realen Zusammenhangs. Dieser Schluss zeigt, wie tief Kants Auffassung der Zweckmäßigkeit Hartmanns gesamte Theorie der Finalität beeinflusste. Dabei akzeptiert nämlich er auch Kants Modalanalyse. Wenn Notwendigkeit zusammen mit vorauszuschauender Bestimmung des Realen den Kausalnexus definieren, und obwohl jeder Prozess in jedem Moment wirkend ist, scheint die Kausalreihe nicht mit der Vollständigkeit der Ursachen charakterisiert zu sein, indem die Reihe für hinzukommende Determinationen eröffnet ist. Sie stellen dann die Möglichkeit dar, die in der Form des Willens der Menschen ihren Zugang zum Realen hat. Die Möglichkeit der hinzukommenden Determinationen ist durch den Menschen gegeben, der verkörperter Ausdruck der kategorialen Freiheit ist, die für sich niemals absolut ist. Diese Freiheit ist eben Ausdruck auch der höheren Seinsschichten, und deswegen kann sie nichts ohne und gegen die kategoriale Determination der niederen Schichten: „ein freier Wille mit finaler Wirkungsweise ist überhaupt nur möglich in einer durchgehend kausal determinierten Welt" (Hartmann, 1935, 608).

Kant zeige, dass die ,Koexistenz' zwischen Kausalnexus und Freiheit , möglich ist'. In Hartmanns Interpretation führt das zur komplexen Erkennung des unmöglichen Monismus der Determinationen. Diese Erkennung hat ihre Wurzeln, wie wir gezeigt haben, erstens in der Charakterisierung der Zweckmäßigkeit als heuristisches Prinzip, zweitens in der Notwendigkeit die Freiheit des Menschen in der Ontologie und kritischer Kategorieanalyse Hartmanns zu gründen. Dabei war Kants Impuls entscheidend. Hartmanns Darstellung ist ihrerseits kritischer und radikaler als die Kant'sche genau bei der Analyse der Herkunft des Finalnexus in der Struktur des Bewusstseins selbst. Dabei findet Hartmanns Annährung zum Problem der Finalität ihre Stelle in der Philosophie seiner Zeit, die dasselbe Bedürfnis darstellte, während sie aber der Kant'schen treu bleibt.

REFERENCES

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