Научная статья на тему 'RELIGION UND GESELLSCHAFT IN DEUTSCHEN LANDEN IM 15. UND FRüHEN 16. JAHRHUNDERT. MENTALITäT UND BEWUSSTSEINSHORIZONT'

RELIGION UND GESELLSCHAFT IN DEUTSCHEN LANDEN IM 15. UND FRüHEN 16. JAHRHUNDERT. MENTALITäT UND BEWUSSTSEINSHORIZONT Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
ПРИХОД / ПАЛОМНИЧЕСТВО / ИСКУПЛЕНИЕ / СВЯТЫЕ / СМЕРТЬ / УСЛОВИЯ / ДОМ / РЕФОРМАЦИЯ / PARISH / PILGRIMAGE / ATONEMENT / SAINTS / DEATH / CONDITIONS / HOUSEHOLD / REFORMATION

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Бухольц Вернер

Приход, паломничество и искупление были тремя столпами поздней средневековой религиозной практики. Приход заботился о верующих в их повседневной жизни, которая была неразрывно связана с работой на земле. Во время паломничества приход должен был убедиться, что паломники выполнили все необходимые условия. Искупление преследовало две основные цели: с одной стороны, акты или дела искупления, среди которых паломничество считалось одним из самых значимых, предназначались для спасения человека, внезапно скончавшегося и не подготовленного к будущей жизни, а с другой стороны, искупление предназначалось для обеспечения материальной безопасности семьи покойного. Например, убийцу, который убил отца и кормильца, должен был возвратить или заменить, что он взял из семьи. На все три явления сильно повлияло почитание святых. С Реформацией здесь произошло фундаментальное изменение. Поклонение святым было упразднено, и вместе с ним исчезло также паломничество и практика искупления. Отношения пастора с женщиной в его семье были легализованы; она стала почетной женой пастора. Пастору и его семье была поставлена задача служить образцом и идеальным примером протестантской семейной жизни. Поклонение святым прекратилось, в связи с чем паломничества и искупление также завершились.

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Religion und Gesellschaft in deutschen Landen im 15. und frühen 16. Jahrhundert. Mentalität und Bewusstseinshorizont Die Grundlagen: Heiligenkult und Volksglaube

The parish, the pilgrimage and atonement were the three pillars of late medieval religious practice. The parish took care of the faithful in their everyday lives, which were inextricably linked their work on the land. During pilgrimages, the parish made sure that pilgrims fulfilled the necessary conditions. Atonement had two main aims: on the one hand, acts of atonement, amongst which a pilgrimage was considered to carry significant weight, were intended to ensure salvation for a person who suffered a sudden death, unprepared for the hereafter, and on the other hand atonement was intended to provide material security for the murdered person’s family. A murderer who killed a father and breadwinner, for example, had to replace what he had taken from a family. All three phenomena were strongly influenced by the veneration of saints. With the Reformation a fundamental change occurred here. The veneration of saints was abolished and with it the pilgrimage and the practice of atonement also disappeared. The relationship of the pastor with the woman in his household was legalized; she became the pastor’s honored wife. The pastor and his family were given the task of serving as a model and ideal example of Protestant family life.The veneration of saints ceased. With that pilgrimages and atonement also came to an end

Текст научной работы на тему «RELIGION UND GESELLSCHAFT IN DEUTSCHEN LANDEN IM 15. UND FRüHEN 16. JAHRHUNDERT. MENTALITäT UND BEWUSSTSEINSHORIZONT»

W. Buchholz

Religion und Gesellschaft in deutschen

LANDEN IM 15. uND FRüHEN 16. JAHRHuNDERT.

Mentalität und bewusstseinshorizont die Grundlagen: heiligenkult und Volksglaube

Ziel dieser Studie ist die Darstellung des Glaubenslebens breiter Bevölkerungsschichten am Vorabend der Reformation in kulturanthropologischer Perspektive anhand exemplarisch ausgewählter Phänomene: Pfarrei, Wallfahrt und Sühne.

In der neueren Forschung besteht Konsens darüber, dass die Pfarrei «die wichtigste lebenspraktische Schnittstelle zwischen Amtskirche, Gläubigen und Welt» war1. Sie war wie keine andere Institution des Spätmittelalters «in vielfältiger Weise mit allen Ebenen von Kirche und Landesherrschaft, von Stadt- und Dorfgemeinde verflochten»2.

Als Neidhart von Reuental im 13. Jahrhundert die Pfarrei mit Heimat gleichsetzte, dürfte er das Lebensgefühl vieler Zeitgenossen getroffen haben. Nirgends lebe man besser als «daheim in der eigenen Pfarrei»3.

1 Müller, H. Die Pfarrei im Normengefüge der mittelalterlichen Kirche, in: Die Pfarrei im späten Mittelalter / Hrsg. von E. Bünz. Ostfildern, 2013. S. 94.

2 Bünz, E. Die Pfarrei im späten Mittelalter — Versuch einer Zusammenfassung, in: Die Pfarrei im späten Mittelalter. S. 424. Bünz hat die Forschungen zur Pfarrei im Mittelalter seit der Jahrtausendwende maßgebend vorangetrieben und systematisiert: s. dazu grundlegend: Bünz, E. Die mittelalterliche Pfarrei in Deutschland. Neue Forschungstendenzen und -ergebnisse, in: Pfarreien im Mittelalter. Deutschland, Polen, Tschechien und Ungarn im Vergleich / Hrsg. von N. Kruppa. Göttingen, 2008. S. 27-66.

3 Ferrari, M. C., Kümin, B. Einführung — Pfarreien in der Vormoderne, in: Pfarreien in der Vormoderne. Identität und Kultur im Niederkirchenwesen Europas / Hrsg. von C. Michele. Wiesbaden, 2017. S. 9f.

© W. Buchholz, 2017

Mit dem Gemeindepfarrer hatte jeder Gläubige dauerhaft intensiven Kontakt. Der «Leutepriester» nahm die Beichte ab, hielt sonntags die Messe und während der Woche Gottesdienste ab, spendete die Sakramente bei Geburt, Taufe, Kommunion, Hochzeit und Tod und beging mit seiner Gemeinde die zahlreichen kirchlichen Festtage. Die Gemeinde war, mit einem Wort, die Grundlage des Glaubenslebens. Sie «prägte wie keine andere kirchliche Einrichtung das alltägliche Leben des Mittelalters»4.

War die Pfarrei der Ort, an dem der Gläubige im Alltag für sein Seelenheil tätig werden konnte, so war die Wallfahrt eine außerordentliche und intensive Form der Suche nach Heil durch die Vermittlung eines Heiligen. Schon die Reise selbst war «im übertragenen Sinn spirituelle Praxis»5. Das Sehen und Berühren dessen, was der Heilige zu seinen Lebzeiten gesehen und berührt hatte, die Orte sehen, an denen er tätig war, auf dem Boden wandeln, auf dem er gewandelt war, kennzeichnen dabei den Idealfall.6 Allerdings wurde in vielen Fällen die Begegnung mit dem Heiligen am Wallfahrtsort «nur» durch eine - meist als wundertätig angesehene - Reliquie vermittelt. In diesem Sinne waren im Bereich der Volkssprache, der theo-disca lingua7, bedeutende Wallfahrtsorte wie die Aachener Heiligtumsfahrt und der Schrein der Heiligen drei Könige in Köln8.

Aaron J. Gurjewitsch, international renommierter Fachmann für die Erforschung der mittelalterlichen Volkskultur, weist in seinen Veröffentlichungen immer wieder auf Phänomene hin, die für das Verständnis von Weltbild und Frömmigkeit des mittelalterlichen Menschen grundle-

4 Bünz, E. Die Pfarrkirche, in: Alltag und Frömmigkeit am Vorabend der Reformation in Mitteldeutschland. Katalog zur Ausstellung «Umsonst ist der Tod» / Hrsg. von H. Kühne. Petersburg, 2013. S. 31.

5 Haupt, B. Einleitung, in: Pilgerreisen in Mittelalter und Renaissance / Hrsg. von B. Haupt, W. G. Busse. Düsseldorf, 2006. S. 8.

6 Ganz-Blättler, U. «Ich kam, sah und berührte». Jerusalem als Pilgerziel im ausgehenden Mittelalter, in: Pilgerreisen in Mittelalter und Renaissance. S. 20 f.

7 Hier also «deutsch» in der Bedeutung des Mittelalters, die in anachronistischer Weise leider häufig mit der heutigen Bedeutung gleichgesetzt wird. Vgl. dazu u. a.: Bergmann, R. Deutsche Sprache und römisches Reich im Mittelalter, in: Heilig - Römisch - Deutsch. Das Reich im mittelalterlichen Europa / Hrsg. von B. Schneidmüller, S. Weinfurter. Dresden, 2006. S. 162-184.

8 Oediger, F. W. Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Köln, 1991.

gend sind, wobei der Heiligenkult an vorderster Stelle stand9. Ohne vertiefte Kenntnis des Heiligenkultes, zu dessen Höhepunkten die Wallfahrt zählte, könne man kaum etwas vom mittelalterlichen Christentumverstehen, lautet Gurjewitschs Fazit10. Der Kult der Amtskirche und die Volkskultur hätten sich in vielen Bereichen gegenseitig durchdrungen11. Die Rituale und Zeremonien der Amtskirche seien von den Gläubigen teils übernommen, teils der Vorstellungswelt des fortwirkenden Volksglaubens anverwandelt worden12.

Die Amtskirche habe ihrerseits Elemente des Volksglaubens aufgenommen, wie Gurjewitsch unter anderem am Beispiel der Benediktionen nachweisen konnte.13 Insbesondere der Heiligenkult sei sowohl für die Amtskirche als auch für die Volkskultur von zentraler Bedeutung gewesen. Während aber «die geistlichen Hirten in den Heiligen einen Inbegriff der Tugenden» gesehen hätten, habe «die Masse der Gläubigen sie vor allen Dingen als Zauberer» betrachtet14. Hinzu komme, dass nicht

9 Gurjewitsch, A. J. Stumme Zeugen des Mittelalters. Weltbild und Kultur des ei fachen Menschen. Köln, 1997, im Folgenden zitiert nach der Taschenbuchausgabe: Frankfurt a. M., 2000. Zuerst auf Deutsch erschienen als ein Kapitel der Untersuchung «Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen» (russ.: Категории средневековой культуры (Moskau, 1972; Dresden, 1978. S. 352-400), dann nach Erschließung weiterer Quellen — als selbstständige Studie «Mittelalterliche Volkskultur. Probleme zur Forschung» (russ.: Проблемы средневековой народной культуры (Moskau, 1981; Dresden, 1986).

10 Gurjewitsch, A. J. Stumme Zeugen des Mittelalters. S. 305.

11 Vgl. hierzu und zum Folgenden: Gurjewitsch, A. J. Stumme Zeugen des Mittelalters. S. 306.

12 Zum Fortleben magischer Vorstellungen im südlichen Ostseeraum s.: Jähnig, B. Magie im Ordensland. Zum Nachleben vorchristlicher Vorstellungen im Herzogtum Preußen, in Religion und Magie in Ostmitteleuropa / Hrsg. von T. Wünsch. Berlin, 2006. S. 159-174; Brauer, M. Die Entdeckung des «Heidentums» in Preußen. Die Prußen in den Reformdiskursen des Spätmittelalters und der Reformation. Berlin, 2011. S. 83, 107f., 264-271.

13 Gurjewitsch, A. J. Stumme Zeugen des Mittelalters. S. 308ff. mit Verweis auf die Sammlung mittelalterlicher Benediktionen von Adolph Franz: Franz, A. Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter / 2 Bde. Graz, 1960.

14 Zu Magie und Volksfrömmigkeit im norddeutschen Raum: Buchholz, W. Magisches Bewußtsein in der spätmittelalterlichen Volksfrömmigkeit. Das Beispiel des Bistums Lübeck, in: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neu-

nur das Bewusstsein der «dumpfen und ungebildeten Massen» magisch geprägt war, sondern auch das der Geistlichen selbst.

Die Gläubigen strebten danach, mit Unterstützung magischer Kräfte die Kontrolle über unbegriffene Zusammenhänge und Vorgänge, vorwiegend in der Natur, zu gewinnen. Sie nahmen an, dass symbolische Handlungen durch Ritualisierung magische Kraft erhielten, desgleichen einzelne Wörter und Wortverbindungen, wenn man sie formelhaft in Beschwörungen, Exorzismen oder Benediktionen einbaute. Da den Gläubigen der christliche Gott zu enthoben und wenig verständlich erschien, bedurften sie der Heiligen.

Seit dem Ausgang des 14. Jahrhunderts entstanden in den Regionen an der südlichen Ostseeküste allenthalben lokale Wallfahrtsorte, die dem wachsenden Bedürfnis der Gläubigen entsprachen, mit den Heiligen im oben beschriebenen Sinne in Kontakt zu treten. Einige dieser regionalen Wallfahrtsorte, wie etwa Wilsnack in Mecklenburg oder Kenz in Pommern, erreichten überregionale Bedeutung und boten den weniger gut betuchten Bevölkerungsschichten eine erschwingliche Alternative zu der kostspieligen Reise an die großen Heilsorte Jerusalem, Rom oder Santiago. Hinzu kam, dass sich allgemein die Auffassung durchsetzte, dass jeder Christ einmal in seinem Leben auf Pilgerfahrt gehen müsse.

Aufbau, Gliederung und Präsentation der Quellen

Vor diesem Hintergrund werden nun in den zwei folgenden Abschnitten die Pfarrei und die Wallfahrt exemplarisch für das spätmittelalterliche Glaubensleben behandelt. Der dritte Abschnitt präsentiert exemplarisch ein Sühneverfahren aus dem südlichen Ostseeraum, das in der Stralsunder Chronik für das Jahr 1458 überliefert ist und das sämtliche Charak-teristika eines solchen Verfahrens aufweist.

Für die Pfarrei wurde als Hauptquelle die Epistola de miseria curato-rum seu plebanorum/Sendbrief über das Elend der Pfarrer und Leutepriester aus dem Jahr 1489 herangezogen15. Diese epistola wurde 1540 neu herausgegeben, versehen mit einem Vorwort von Martin Luther16. Luther sah in dieser

zeit / Hrsg. von I. Asmus et al. Münster, 2003. S. 35-52.

15 Anonymus. Epistola de miseria curatorum seu plebanorum / Gearb. bei K. Kachelofen. Leipzig, 1489.

16 Epistola de miseria cvratorum seu plebanorum, xditus anno 1489. Cum Prxfatione D. Mart. Luth. Vittembergx, 1540.

Schrift, wie er in seinem Vorwort schreibt, eine mutige Darstellung der Missstände in der Papstkirche, die durch die Reformation gebessert wurden. Ein Vergleich der Gegenwart von 1540 mit den Verhältnissen von 1489 konnte nicht nur als Kampfschrift gegen die Romkirche, in der die in der epistola beschriebenen Zustände vermeintlich oder tatsächlich fortdauerten, sondern auch als eine Art Erfolgsbilanz der Protestanten verstanden werden.

Für die Wallfahrt in Pommern am Vorabend der Reformation liegt die vorzügliche Untersuchung von Norbert Buske aus dem Jahr 1968 vor17. Was die Sühne betrifft, bieten die norddeutschen Quellen einschlägige Beispiele, von denen hier eines mit hohem exemplarischen Wert ausgewählt wurde.

Die Sühnehandlungen waren auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet, an dem in besonders aufschlussreicher Weise Mentalität und Werthaltungen des spätmittelalterlichen Menschen abgelesen werden können. Nicht der Tod des Mörders oder sonst irgendein archaischer Rachereflex bestimmte die Sühne — so viel sei schon an dieser Stelle vorausgeschickt. Welche Anliegen waren es aber dann, die für die spätmittelalterliche Gesellschaft bei der Sühne einer Gewalttat im Vordergrund standen?

Pfarrei und kirchliches Leben am Vorabend der Reformation

Ein allgemeiner Überblick zum Ausbau der Pfarreiorganisation im Bereich der theodisca lingua18, der Volkssprache, im Hochmittelalter wurde erst kürzlich von Enno Bünz gegeben19. Die folgenden Bemerkungen verstehen sich als Ergänzung zu Bünz' Ausführungen über den Ausbau der Pfarreiorganisation im Neusiedelland östlich von Elbe und Oder. In den «Niederlanden», wie im 15. Jahrhundert die gesamte Region zwischen Main, Nordsee und Ostsee genannt wurde, standen die Gründungen von Pfarreien im engen Zusammenhang mit dem Landesaus-

17 Buske, N. Mittelalterliche Küstenstationen als Gnadenorte. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte des ehemaligen Herzogtums Pommern: Theol. Diss. Greifswald (masch.). Greifswald, 1968.

18 Dazu s. Anm. 7 und dazugehörige Ausführungen oben im Text.

19 Bünz, E. Pfarreien und Pfarrgemeinden im spätmittelalterlichen Deutschland, in: Pfarreien in der Vormoderne. Identität und Kultur im Niederkirchenwesen Europas. S. 32 ff.

bau des Hochmittelalters20. Nicht zuletzt wies darauf schon Helmold von Bosau um 1170 in seiner Slawenchronik hin21. In den Bistümern Schleswig, Lübeck, Ratzeburg und Schwerin war der Aufbau der Pfarreiorganisation um die Mitte des 13. Jahrhunderts abgeschlossen22.

Im Herzogtum Slavien, der duces Slavorum des 13. und frühen 14. Jahrhunderts, kam der Aufbau der Pfarreiorganisation westlich der Oder um 1280, östlich der Oder etwa zwei Jahrzehnte später zum Abschluss23. Das östlich daran anschließende Herzogtum Pommern, das sich bis zur Weichsel erstreckte, trat dagegen schon im 12. Jahrhundert als eine christliche Herrschaft in das Licht der schriftlichen Quel-len24. Die Pfarreiorganisation war hier schon früher unter der Leitung der Diözesen Gnesen und Leslau aufgebaut worden. Die Unterwerfung der östlichen Pomoranen und deren christliche Missionierung hatten die polnischen Herrscher erzwungen25. Im 15. Jahrhundert verfügten die Diözesen des südlichen Ostseeraums von Schleswig bis Riga über stabile Strukturen auf der lokalen Ebene der Pfarrei26. Vor diesem

20 Petersohn, J. Der südliche Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert. Mission. Kirchenorganisation. Kultpolitik. Köln/Wien, 1979. S. 318 f.

21 Helmoldi presbyteri Bozoviensis Chronica Slavorum. Neu übertragen und erläutert von Heinz Stoob. Darmstadt, 2008. S. 312, c. 88.

22 Petersohn, J. Der südliche Ostseeraum... S. 82 ff., 86 f. S. dazu auch Schmaltz, K. Kirchengeschichte Mecklenburgs. Schwerin i. Meckl.,1935. I Bd: Mittelalter. S. 106 f., 137-146. Hinweise auf Literatur zur Pfarrorganisation im Bistum Lübeck, in Dithmarschen und in Angeln finden sich bei: Bünz E., Lorenzen-Schmidt, K. Zu den geistlichen Lebenswelten in Holstein, Lauenburg und Lübeck zwischen 1450 und 1540, in: Geistliche Lebenswelten. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Geistlichen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit / Hrsg. von M. Jakubowski-Tiessen. Neumünster, 2005. S. 11, Anm. 3.

23 Benl, R. Pommern bis zur Teilung von 1368/72, in: Deutsche Geschichte im Osten Europas. Pommern / Hrsg. von W. Buchholz. Berlin, 1999. S. 99 f.; Petersohn, J. Der südliche Ostseeraum. S. 325.

24 Buchholz, W. Bedeutungswandel des Namens Pommern in der Geschichte, in: Pommern gestern und heute. Von den Ordensrittern zum geeinten Europa / Hrsg. von T. Schmu-de. Rostock, 2016. S. 23-60; besonders: Karten (S. 41) und S. 47. Dort auch Hinweise auf weitere Literatur.

25 Buchholz, W. Bedeutungswandel des Namens Pommern. S. 32 f.

26 Vgl. u. a.: Schoebel, M. Die Entwicklung der Pfarrorganisation im Archidiakonat

Hintergrund ordnen sich die fürstlichen Bestrebungen ein, die Kirche in das Territorium einzugliedern und dabei unter anderem auch bei den Pfarreien anzusetzen. Über die bodenständige und volksnahe Institution der Pfarrei suchten die Fürsten, die materielle Basis ihrer Herrschaft zu stärken und gleichzeitig in der Fläche zu verankern. Mit dieser Entwicklung begann der Aufbau eines landesherrlichen Kirchenregiments schon geraume Zeit vor der Reformation27. In der Forschung wurde dieses Problem schon vor längerer Zeit wahrgenommen28. Aber auch ältere Studien, wie die von Erich Bütow für Pommern, haben auf solider Quellengrundlage zeigen können, dass die Pfarreien schon lange vor der Reformation im Fokus fürstlichen Interesses standen. Aus neuerer Zeit liegt die Untersuchung Büttners vor29.

Zu welch verfehlten Schlussfolgerungen es führen kann, wenn diese grundlegenden Fakten und Zusammenhänge übersehen werden, zeigt das Buch Oliver Auges30. Da Auge an der Pfarreiorganisation vorbeisieht, nimmt er auch das Interesse der Fürsten, ihre Herrschaft

Tribsees bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, in: Mecklenburgische Jahrbücher. 1999. Bd 114. S. 45-62.

27 Volkmar, Ch. Die Pfarrei im Blickfeld der Obrigkeit. Aufsicht und Reform durch Bischöfe, Landesherren und Städte, in: Die Pfarrei im späten Mittelalter . S. 118 ff., bes. S. 120.

28 Engel, W. Passio dominorum. Ein Ausschnitt aus dem Kampf um die Landeskirchenherrschaft und Türkensteuer im spätmittelalterlichen Franken, in: Zeitschr. f. bayr. Landesgeschichte. 1951/52. Bd 16. S. 265-316.

29 Bütow, E. Staat und Kirche in Pommern im ausgehenden Mittelalter bis zur Einführung der Reformation, in: Baltische Studien NF. 1910. Bd 14. S. 85-148 (Erster Teil); Baltische Studien NF. 1911. Bd 15. S. 78-142 (Zweiter Teil). Zur landesherrlichen Einflussnahme auf die Pfarreien s. bes.: Teil 2. S. 88 ff.; Büttner, B. Die Pfarreien der Insel Rügen. Von der Christianisierung bis zur Reformation. Köln et al., 2007.

30 Auge, O. Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jhs. bis in die frühe Reformationszeit. Ostfildern, 2009. Ursächlich für Auges desolate Ausführungen dürften seine unorthodoxen Vorstellungen vom «südlichen Ostseeraum» sein. Dieser endet für ihn faktisch an der Leba. Das östlich der Leba gelegene Herzogtum Pommern und der Orden in Preußen liegen für Auge demnach nicht im südlichen Ostseeraum. Damit geraten ihm die Herzöge von Pommern, die er doch gerade untersuchen will, tatsächlich aus dem Blickfeld. Dies ist anscheinend selbst nach fast einem Jahrzehnt der Beschäftigung mit dieser Region seiner Aufmerksamkeit entgangen.

über die Pfarreien bodenständig in der Fläche zu festigen, nicht wahr. In der Folge kommt es zu Irrungen und Verwechslungen bei Landschaften und Herrschaftsräumen an der südlichen Ostseeküste. So gibt Auge als Ziel seiner Beschäftigung mit dem südlichen Ostseeraum an, das Herzogtum Pommern u. a. im 13. und 14. Jahrhundert untersuchen zu wollen31. Tatsächlich findet sich bei ihm keine solche Untersuchung. Auge hat den ducatus Pomeranorum nicht ausfindig gemacht, er hat nicht einmal die Urkundenüberlieferung der duces Pomeranorum/Pomeranie identifiziert, geschweige denn ausgewertet32.

Ein für die mittelalterliche Überlieferung recht lebendiges Bild von Aufgaben und Funktionen eines Pfarrers am Vorabend der Reformation gibt die schon erwähnte Schrift aus dem Jahr 1489: Epistola de miseria curatorum seu plebanorum/Sendbrief über das Elend der Pfarrer und Leutepriester. Diese Schrift vermittelt den Eindruck, dass die Verhältnisse, die hier thematisiert werden, nach Veränderung rufen. Jedenfalls spricht einiges für die Auffassung Werminghoffs, der den Tenor der epistola als «radikal» klassifizierte. Sie fordere die Abschaffung des Zölibats, lehne sich gegen Bischof und Official auf, bekämpfe die Einmischung der Bettelorden in die Pfarrseelsorge und den Einfluss der Laien auf die inneren Angelegenheiten der Kirche. Mit den letzteren sind der Stifter beziehungsweise der Patronatsherr als Erbe des ursprünglichen Stifters, die Kirchenpfleger oder Kirchenältesten sowie die Bauern gemeint33.

In der epistola ist die Rede von den neun Teufeln, die den Pfarrer in seinem Amt drangsalierten und ihm das Leben derartig zur Hölle machten, dass er es verdient hätte, nach seinem Tod zur Rechten Christi Platz zu nehmen. Darin könnte sich eine satirische Überspitzung zeigen, bei

31 Auge, O. Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. S. 12.

32 Auch Sachsen liegt für Auge im Referenzzeitraum nicht im südlichen Ostseeraum. Sachsen nimmt er von vornherein in der Gegend an, die im 19. Jahrhundert diesen Namen trug, bis weit ins 15. Jahrhundert hinein aber unter dem Namen Mark Meißen bzw. Markgrafschaft Meißen bekannt war. Da Auge an der «Wanderung» des Namens Sachsens sowie an deren Hintergründen vorbeisieht, erkennt er auch nicht, dass dieser Vorgang in engem Zusammenhang mit der Veränderung des Handlungsspielraums mindestens zweier Dynastien des südlichen Ostseeraums steht, der Welfen und der Askanier — eigentlich das von ihm gewählte Thema.

33 Werminghoff, A. Zur Epistola de miseria curatorum seu plebanorum, in: Beiträge zur bayerischen Kirchengeschichte. 1916. Bd 22. S. 159.

der jedoch innerhalb der für dieses Genre charakteristischen Mischung von Unterhaltung und Aufklärung der Schwerpunkt auf letzterem liegt34. Der Autor will angehende Pfarrer über die Gefahren aufklären, die auf sie im Pfarramt warten. Dabei beruft er sich auf seine persönliche Erfahrung: «Gott weiß, dass ich die Wahrheit sage, denn ich ertrage dies alles bis auf den heutigen Tag»35.

Tatsächlich haben die zukünftigen Pfarrer den geschilderten Gefahren nur dort begegnen können, wo die Machtverhältnisse dies zuließen und sie die Situation ihrerseits beeinflussen konnten. Das war keineswegs durchweg möglich. Stifter, Bischof und Official dürften am längeren Hebel gesessen haben, als dass der Pfarrer sich gegen sie — trotz Vorwarnung — hätte zur Wehr setzen können.

Die Plagegeister werden als eigennützig, bösartig, schädlich und höchst ansprüchlich dargestellt. Ihre Absichten erschließen sich vor dem Hintergrund der Pfarrei als einer Institution, die «einerseits als wechselseitig verpflichteter heilsorientierter Personenverband aus Pfarrer und Gläubigen, andererseits aber — vor allem — als Geflecht wirtschaftlich nutzbarer Rechte» zu verstehen ist36. Unter den verschiedensten Namen (Zehnt, Kollekte, Spende, Testamente, Zins) flossen Teile des gesellschaftlichen Mehrprodukts in der Pfarrei zusammen und weckten Begehrlichkeiten, die sich auf den Pfarrer fokussierten37. Vor diesem Hintergrund wird das Interesse der Fürsten an der Pfarrei als einem Ort der gesellschaftlichen Umverteilung deutlich.

Die in der Pfarrei zusammenkommenden Einkünfte wurden von hier aus weiterverteilt. Dabei steht der Pfarrer in der ständigen Auseinandersetzung sowohl mit denen, die bei ihm die Kirchenabgaben abzuliefern haben, als auch mit denen, an die er die vereinnahmten Werte weiter umverteilen muss. Nicht zuletzt muss er darauf achten, selbst die Mittel zu behalten, die er für den Unterhalt seiner Pfarrei benötigt. Da ein Großteil der Einkünfte in Naturalien geleistet wurde, deren Marktwert ständig schwankte, gab es keine eindeutigen Festlegungen

34 Werminghoff, A. Die Epistola de miseria curatorum seu plebanorum, in: Archiv für Reformationsgeschichte. 1916. Bd 13. S. 201-213.

35 Scit deus quia non mentior quod dico ipse hodie sustineo.

36 Müller, H. Die Pfarrei im Normengefüge der mittelalterlichen Kirche. S. 95.

37 Kirchenzehnt, Kollekte, Sakramentsgebühren, Besthaupt, Zinserträge auf von Gläubigen gestiftetes und von den Kirchenältesten (vitrici) angelegtes Kapital und dgl. mehr.

und Grenzen für die Umverteilung der Einnahmen. Diese Unklarheit scheint die Ursache für das in der epistola dargestellte städige Tauziehen zu sein, wer was in welcher Höhe für sich vereinnahmen kann und wer etwa einflussreich genug ist, seinen Anteil zu Ungunsten anderer zu erhöhen. Insgesamt stand der Pfarrer sowohl im Zentrum vielfältiger Heilserwartungen, als auch im Fokus unterschiedlicher ökonomischer Interessen.

Zu den neun Teufeln, die nach Meinung des unbekannten Autors «den Pfarrer täglich kreuzigen wie Christus einst von den Juden gekreuzigt wurde»38, gehören der Stifter (collator), der Küster (custos), die Haushälterin und Köchin (coca), der für die Verwaltung des Kirchenguts sowie des sogenannten Fabrikguts zuständige Kirchenpfleger (vitricus)39, der für die Gemeinde stehende Bauer (rusticus), der Repräsentant der Diözesanverwaltung (officialis), der Bischof (episcopus), der Kaplan (capellanus) als Vertreter des Pfarrers und schließlich der gelehrte Wanderprediger (predicator), meist ein Mönch und Angehöriger eines Bettelordens, Franziskaner oder Dominikaner. Das Selbstverständnis der letzteren geht aus der Herleitung ihres Namens von domini canes, Gottes Hunde, hervor.

Dieser Kreis von Personen stellt die Besetzung des Geflechts von Abhängigkeiten dar, in dem der Pfarrer agierte. Bischof und officialis kontrollierten die Amtsführung des Pfarrers, ersterer die geistliche Seite, letzterer die finanzwirtschaftlich-administrative Tätigkeit, wie etwa den Zustand und die Instandhaltung der Kirchengebäude, die Verwaltung des — meist nicht unbeträchtlichen — Kirchenvermögens, die Bewirtschaftung des Kirchenlandes sowie insgesamt die Einnahmen und Ausgaben der parochialen Finanzwirtschaft.

Am schwersten aber sei es, so die epistola, ein ehrbares und ehrliches Weib zu finden: «...omnishonesta famulatum meum fugit» (= Jede ehrbare Frau flieht meinen Dienst). Da allgemein davon ausgegangen werde, dass fast alle Pfarrer bei ihren Haushälterinnen schliefen und sie so zu Huren machten, wollten sich viele Frauen nicht besudeln und würden

38 Quemadmodum crucifixus est... Christus a iudeis ita quotidie crucifigitur... plebanus a parrochianis.

39 Nach dem kanonischen Recht waren zwei Kirchenälteste vorgesehen, die für die Gemeindefinanzen zuständig waren. Das Kirchengut diente dem Unterhalt des Pfarrers, die Einnahmen aus dem Fabrikgut wurden für die Erhaltung der Kirchenbauten verwendet.

daher nicht in die Dienste eines Pfarrers treten. Wenn die Pfarrer keusch lebten, gäbe es keine Probleme, ehrliche Frauen zu finden40. Indem aber der Pfarrer seine Haushälterin zu seiner Konkubine mache, werde er von ihr abhängig, und sie beherrsche ihn.

Der officialis führte — über seine administrativen Aufgaben hinaus — die Aufsicht über Sitte und Moral der Gläubigen und leitete gegebenenfalls Untersuchungen ein, um Verfehlungen vor das geistliche Gericht zu bringen. Dabei bildete offenbar die signifikante Ausweitung der Ware-GeldBeziehungen im Spätmittelalter den Hintergrund für die Klagen des Autors der epistola, dass der Official die Aufsicht über Sitten, Moral und Tugendhaftigkeit durchaus zu Gunsten einer Geldeinnahme hintanzustellen bereit sei. In des Autors heimischem Kirchspiel seien Hurerei und Ehebruch an der Tagesordnung. Dabei gingen die Armen heimlich zu Werke, der Adel öffentlich und ohne Scham. Der official bestrafe nach Gutdünken die Armen und lasse die Adligen ungestraft. Biete man ihm Geld an, lasse er Schimpf und Schande geschehen. Er liebe das Geld und dulde die Hurerei41. Der gelehrte Predigermönch (predicator) überwache den Pfarrer, ob dieser auch die rechte Lehre predige. Er steht mit der Glaubenskongregation seines Ordens und mit der nächstgelegenen Theologischen Fakultät in Verbindung. Aber der Autor der epistola sah durchaus auch Möglichkeiten, den gelehrten Prediger zu besänftigen. Dieser sei für gutes Essen, guten Wein und Bier empfänglich. Der Autor lässt durchblicken, dass er in dieser Hinsicht selbst gute Erfahrungen gemacht habe42.

Der Stifter (collator) ist meist ein adliger Grundherr, der das ius patronatus der Pfarrkirche besitzt, kraft dessen er in Absprache mit dem Bischof die Pfarrstelle besetzt. Daraus leite der Stifter, so der Autor

40 Quia quasi omnis curator concubuit quia vero casta ancillas suas multos curatores maculare apprehendit maculationem fugiens famulari contemnit. Sibi ipsi igitur talis contrarius existit si continenter viveret nullam in honestis acquirendis difficultatem haberet.

41 In ecclesie mee districtu multi sunt fornicatores et adulteri, pauperes occulti, nobiles manifesti. Citat pauperes manifeste ad libitum suum et punit. Honorat nobiles nec plectit... Recipit pecuniam et admittit ignominiam. Amat denarium et tollerat forni-carium.

42 Si non semper delicata cibaria manducat, vinum conditum cum cerevisia optima potat de hoc in ambone praedicat — dieser also umgekehrt durch entsprechende Bewirtung beruhigt werden kann.

der epistola, gegenüber dem Pfarrer weitreichende Ansprüche ab. Dieser müsse ihm gehorchen, als wäre er sein Untertan, müsse etwa nach seinem Gutdünken Messen halten und auch sonst alles tun, was dem Stifter beliebe43.

Kaplan (capellanus) und Küster (custos) sind dem Pfarrer zur Seite gestellt, ihn in seinem Haushalt und seiner Amtsführung zu unterstützen. Aber auch sie verfolgten eigene Interessen, mit denen der Pfarrer sich ständig herumschlagen müsse. Selbstständiger sind dagegen die Kirchenpfleger, die für die Gemeindefinanzen zuständig sind: die vitrici. Diese konkurrierten mit dem Pfarrer um die Verfügung über die meist nicht unbeträchtlichen Einkünfte der Pfarrei sowie über deren Vermögen und Liegenschaften.

Der Bauer (rusticus) repräsentiert die Kirchengemeinde. Daher erscheint es wie eine Vorausdeutung auf die Reformation, wenn mit dem «quintus dyabolus» die direkten Produzenten selbst ins Blickfeld der epistola rücken. Der Bauer entwickelte gegenüber den Abgaben, die für die kirchlichen Sakramente gegeben werden sollen, alle möglichen Verweigerungs- und Vermeidungsstrategien. Er verweigere die Opfergaben und auch mit Eifer [die Bezahlung?] des Dreißigsten [tricemus, etwa Kirchenzehnt?], der Gelübde, der Vigilien, der Seelenmessen, der Testamentsvollstreckung und dergleichen mehr, wo immer ihm dies möglich sei. Man möge nicht glauben, fährt der Autor fort, dass ein Bauer den Pfarrer zu einem Kranken holen werde, wenn er nicht zuher ausgehandelt hätte, dass er dafür nichts zu geben bräuchte. Auch brächte der Bauer die Habe eines Sterbenden an sich, die, ginge es nach dem Willen des Verblichenen, dem Pfarrer zufallen sollte44.

Insgesamt ergibt sich aus der epistola das Bild eines recht spannungsreichen und konfliktbeladenen Gemeindelebens. Dabei steht das Seelenheil

43 Primus Dyabolus inter omnes est ipse collator qui dum ecclesiam quam confert sua ess putat plebanum tamquam alium subditum tenet et tractat et quia hanc intentionem falsam habet missas celebrare et quaecunque alia ad libitum facere iubet.

Auch dies liest sich wie eine Vorausdeutung auf die Reformation, in deren Verlauf der Landesfürst eine Vielzahl von Kirchenpatronaten an sich zog.

44 Offertorium non praesentat... tricemos, votivas, vigilias, animam comendationes, testamenta et his similia studio quo potest impedire non cessat(.) nisi omnia ista prius impediat firmiter credas ad infirmum te venire cum sacramentis nullatenus rogat. O quot sexagenas vaccas, vestimenta et cetera ex invidia sic obtinet rusticus quod alias per bona agonisantis voluntatem merito omnia tolleret plebanus.

der Gläubigen nicht unbedingt im Vordergrund. Es sind materielle Fragen, um die es geht und die Ursache der Spannungen und Konflikte sind. Je ärmer der Gläubige war, desto mehr musste er sich vom Seelenheil abgedrängt oder gar ganz ausgeschlossen fühlen.

Die Pilgerfahrt

Nach der Reformation gerieten im protestantischen Norden die Wallfahrtsorte schnell in Vergessenheit45. Mit Norbert Buskes Untersuchung der Gnadenorte an der pommerschen Küste aus dem Jahr 1968 wurde der Forschungsstand zu Pommern frühzeitig auf eine Höhe geführt, die auch heute noch nicht überall erreicht ist46.

Die Wallfahrten zählten zu den guten Werken. Wie bereits erwähnt, sollte jeder gläubige Christ einmal in seinem Leben eine Wallfahrt unternehmen. Da Reisen zu den großen Wallfahrtsorten Einsiedeln, Rom, Jerusalem und Santiago kostspielig waren und viel Zeit beanspruchten, entstanden zahlreiche regionale Wallfahrten (Abt. 1).

Die Pilgerfahrt vollzog sich in einem fest vorgegebenen Rahmen kirchlicher Vorschriften und Regeln. Getreu dem bis heute geltenden Dogma der Romkirche, dass der Weg zu Gott allein über sie und durch sie führt, bedurfte der Gläubige der Anerkennung seines Vorhabens durch die Kirche. Diese wiederum verlangte, dass der Ehepartner zustimmte. Die Reise durfte nur dann angetreten werden, wenn die Gesundheit des Pilgerwilligen gewährleistete, dass er diese körperlich überstehen würde. Weiterhin war der Nachweis zu erbringen, dass die nicht unbeträchtlichen Mittel zur Durchführung der Reise zur Verfügung stünden. Schließlich benötigte der Pilger die Erlaubnis des Pfarrers seiner Heimatgemeinde. Vor der Abreise waren die Beichte abzulegen und Buße vor Gott zu tun.

Waren diese Bedingungen erfüllt, stellte die Diözese einen Pilgerbrief aus. Dieser bot einen gewissen Schutz und berechtigte während der Reise zur Nutzung kirchlicher Unterkünfte, die von Klöstern und Diözesen zur Verfügung gestellt wurden. Nur bei Vorweis des Pilgerbriefs wurden

45 Bünz, E., Lorenzen-Schmidt, K. Einleitung, in: Klerus, Kirche und Frömmigkeit im spätmittelalterlichen Schleswig-Holstein. Neumünster, 2006. S. 9.

46 Pilgerreisen in Mittelalter und Renaissance / Hrsg. von B. Haupt, W. G. Busse. Düsseldorf, 2006. S. 17.

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am Wallfahrtsort die Bescheinigungen über die Durchführung der Buß-und Sühnehandlungen ausgestellt — gegen besondere Gebühr.

Neben der Bereitstellung eines weitverzweigten Systems von Unterkünften für Pilgerreisende seitens der Kirche wurden im 15. Jahrhundert auch zahlreiche Wegekarten für Pilgerreisende gedruckt. Diese Karten waren nicht maßstabsgerecht, aber sie enthielten Entfernungsangaben zwischen den einzelnen Stationen der Reise. Daran konnte sich der Wallfahrer orientieren. So ermöglichte die Karte immerhin, die Länge der zurückgelegten Wegstrecken zu ermitteln.

die sühne

Die Sühne war ein im Prinzip freiwilliges Verfahren, mit dem sich bei der Gewalttat Täter und Geschädigte außergerichtlich auf Vertragsbasis vergleichen konnten. Abgeschlossen wurde das Sühneverfahren mit der ritualisierten Aussöhnung. Mit der Einwilligung in das Sühneverfahren konnte der Täter einer gerichtlichen Verurteilung zuvorkommen.

Eine Folge vertiefter Verinnerlichung des Glaubens war die Furcht vor dem jähen und unerwarteten Tod ohne Vorbereitung auf das Jenseits. Die Sühneleistungen waren darauf ausgerichtet, dem Opfer nachträglich zum Seelenheil zu verhelfen und die Hinterbliebenen des Opfers zu versorgen. Wo Sühnesteine überdauert haben, zeugen sie bis heute von dieser Seite spätmittelalterlicher Frömmigkeit.

Ein solcher Fall, der alle angeführten charakteristischen Merkmale aufweist, trug sich im Sommer 1458 zu und ist in der Stralsundischen Chronik überliefert47:

Anno 1458 des sonntags vor Jacobi (23. Juli) wurd erworget en borger vam Stralsunde mit nahmen Herrman Goise, ein möller. De handdeder weren: Matthias Lippe vnd Marcus Boet; ok weren hiran vnd ouer Nic-laus Hagedorn, richter, Bertram van Lübeck vnd Magnus Krakow, alle börgere vnd inwahnere thom Sunde. Disse mord auerst vnd alle vmbs-tende drogen sick also tho48.

47 Der folgende Bericht nach: Johann Berckmanns Stralsundische Chronik. Aus den Handschriften herausgegeben von D. G. Ch. F. Mohnike, D. E. H. Zober. Stralsund, 1833. S. 206-209.

48 Am Sonntag, dem 23. Juli 1458, wurde ein Stralsunder Bürger, von Beruf Müller, mit Namen Hermann Goise erwürgt. Die Täter waren Matthias Lippe und Markus

Der Müller Herrman Goise kam mit seiner Frau und seinen Söhnen aus Greifswald und war auf dem Wege nach Stralsund. Als sie den genannten Herren begegneten, überfielen Matthias Lippe und Marcus Boet den Müller, legten ihm einen Strick um den Hals sowie um ein Bein und banden ihn am «ledderbohm» ihres Wagens fest, wollten «en also mit dem andern behne by dem wagen herschlepen». Später sagten sie, dass sie sich einen Scherz machen wollten. Dazu bemerkt der Chronist:

disse scherz was tho groff vnd gereth nicht altho wol, denn disse gode mann mußte sin leuen hirby laten49.

Als Lippe und Boet bemerkten, dass der Müller tot war, verabredeten sie, die Tat zu vertuschen. Sie wollten den toten Müller vor dem Stralsunder Vogteigericht des versuchten Straßenraubs sowie des Mordversuchs verklagen und glaubhaft machen, dass sie selbst in Notwehr gehandelt hätten. Dabei traf es sich, dass Niclas Hagedorn am Stralsunder Vogtei-gericht als Richter tätig war. Matthias Lippe und Marcus Boet erhoben Anklage. Der tote Müller hätte sie auf offener kaiserlicher Straße angefallen, beschimpft und gedroht, sie zu ermorden. Im darauffolgenden Handgemenge hätten sie ihn in Notwehr erschlagen. Der Richter verweigerte Frau und Kindern des Toten einen Fürsprecher (Anwalt), so dass deren Aussage vor Gericht nicht zum Tragen kommen konnte. Daraufhin wurde unmittelbar «gedinget», also das Urteil gesprochen:

...dat de dode körper neuenst der fruwen vnd sohne kenes vorspraken (= Verteidigers) geneten, sondern den b[r]and liden scholden50.

Das rief einige Bürger auf den Plan, die bemerkt hatten, dass hier eine «bouerie» (Büberei) vor sich ging. Ihnen waren Ungereimtheiten aufgefallen, die sie einen solchen Verdacht schöpfen ließen. Obwohl die Tat im Bereich des schwerinschen Rechts, einer Variante des magdeburgischen Rechts, begangen worden sein sollte, war der Tote nach lübischem

Boet. Hieran beteiligt waren Nikolaus Hagedorn, Richter, Bertram von Lübeck und Magnus Krakow, alle Bürger und Einwohner der Stadt Stralsund. Dieser Mord und alle Umstände trugen sich wie folgt zu.

49 Dieser Scherz war zu grob und geriet nicht allzu wohl, denn dieser gute Mann musste hierbei sein Leben lassen.

50... dass der tote Körper neben der Frau und den Söhnen keinen Fürsprecher haben sollten, sondern den B(r)andt erleiden sollten.

Recht verurteilt worden51, «welkes wedder de wyse vnd gewanheit disser stadt wäre» (welches wider die Gewohnheit dieser Stadt wäre).

Eine solche Vorgehensweise widersprach demnach dem Rechtsempfinden der Zeit:

so konnten se wol by sick ermeten vnd affnehmen, dat de sake im gründe so richtig nicht syn würde, sondern dat Matthias Lippe mit sinen medehulperen dissen gegenwerdigen Hermann Goise vam leuende thom dode gebracht hedde, vnd dewile hir schinbare daeth verhanden so scholde he kenes vorspraken geneten52.

Der Chronist beschränkt sich in seinem Bericht vermutlich auf die im juristischen Sinne stichhaltigen Argumente. Dagegen dürfte aber auch in Rechnung zu stellen sein, dass Ehefrau und Söhne des ermordeten Müllers über den wahren Tathergang glaubwürdig berichten konnten, auch wenn sie nach geltendem Recht nicht mündig waren und daher keine gerichtsverwertbare Aussage machen konnten. Da ihnen aber auch ein «Fürsprecher» versagt wurde, der für sie vor Gericht hätte tätig werden können, waren sämtliche Augenzeugen, die nicht zur Klägerpartei gehörten, ausgeschlossen worden.

Außerdem könnten Zweifel darüber aufgekommen sein, dass ein Familienvater vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder allein eine Gruppe von Männern überfallen haben sollte.

Jedenfalls wurde nun Matthias Lippe seinerseits ins Gefängnis geworfen, aus dem er nach sechs Tagen aber schon wieder entlassen wurde «dorch vorbede eines erbaren rades vnd syner frundschop» (auf Fürbitte eines ehrbaren Rates) sowie seiner, Lippes (?) Klientel53.

Matthias Lippe erklärte sich zur Sühneleistung bereit. Er sollte 1. in seinem Haus für den Toten ein Begräbnis mit 300 Teilnehmern ausrichten

51 Denn se schöppeden enen sonderliken argwohn hiruth, dat disse dode scholde gerichtet vnd verordelt werden na lübischem rechte, da doch solck mord vnder schwerinschem rechte sick thogedragen vnd begeuen hedde (Der folgende Bericht nach: Johann Berckmanns Stralsundische Chronik. S. 208).

52 So konnten sie wohl bei sich ermessen und annehmen, dass die Sache im Grunde so nicht ihre Richtigkeit hätte, sondern dass Matthias Lippe mit seinen Helfershelfern den Hermann Goise vom Leben zum Tode gebracht hatte und weil hier scheinbar eine Missetat (daeth?) vorliege, solle er keinen Fürsprecher haben.

53frundschop = lat.: amicitia = Klientel, als deren Patron, paterfamilias, Matthias Lippe anzunehmen ist.

und bezahlen, 2. auf ewige Zeiten jährlich eine Messe von acht Wochen Dauer in der St. Katharinen-Kirche für die Seele des Ermordeten lesen lassen, 3. Pilgerreisen zum Seelenheil des Toten nach den sieben Wallfahrtsorten Santiago de Compostela, Rom, Einsiedeln, Sankt Enewald (Bodstedt), Wilsnack, den Gollenberg und Kenz finanzieren - wobei er einen Vertreter an seiner Stelle pilgern lassen konnte, dessen Reisekosten er übernehmen musste, 4. ein steinernes Kreuz von 12 Fuß Höhe (3,60 m) an der Stelle errichten lassen, an welcher er Herman Goise zu Tode gebracht hatte; in dieses Steinkreuz musste er ein Kruzifix mit dem Namen des Toten einhauen lassen, 5. der Witwe ein Kapital von 1000 Mark sundisch geben, 400 Mark sofort, die anderen 600 «an nächste Weihnacht». Dabei handelte es sich um ein Kapital, von dessen Zinsertrag eine Familie ihr Leben fristen konnte.

Die Zahl von sieben Wallfahrten, die zur Rettung des Seelenheils von Hermann Goise von seinen Mördern durchzuführen waren, ist nicht zufällig. Bei den Pilgerfahrten nach Rom waren die sieben Hauptkirchen der Ewigen Stadt zu besuchen. Als die Fahrt nach Rom durch den Besuch regionaler Wallfahrtsorte ersetzt werden konnte, ging man dazu über, neben einem Hauptheiligtum weitere sechs Nebenorte zu besuchen: «Diese Siebenzahl von Wallfahrtskirchen wurde dann mit den sieben Hauptkirchen Roms in Beziehung gesetzt»54. Für diese Form der regionalen Wallfahrt wurde gelegentlich die Bezeichnung «Romesche fart» verwendet, auch wenn sich Rom selbst nicht unter den Reisezielen befand. Belegt ist dies etwa für die Aachener Wallfahrt, deren Nebenziele zwar keinen festen Kanon bildeten. Nur Köln mit dem Dreikönigsschrein gehörte fest dazu, während die anderen Ziele wechseln konnten zwischen Düsseldorf, Grefrath (Greveroide), Neuss und einigen anderen rheinischen Gnadenorten55. Wenn im vorliegenden Fall ebenfalls sieben Wallfahrten verordnet wurden, obwohl sich auch Rom darunter befand, dann dürfte dies ein Zeichen für die Verselbstständigung der Siebenzahl sein.

Die anderen «handdeders» sollten, so berichtet der Chronist, zu Bartholomäus (24. August) in den Sühnevertrag eintreten. Der Text ist hier nicht eindeutig, vermutlich ist damit gemeint, dass die Mittäter Anteile an den aufgeführten Sühneleistungen übernehmen sollten.

54 Finger, H. Neuss und Düsseldorf als mittelalterliche Wallfahrtsorte, in: Pilgerreisen in Mittelalter und Renaissance. S. 139 f.

55 Finger, H. Neuss und Düsseldorf. S. 140.

Die Funktion der Sühnesteine bestand darin, die Lebenden bzw. die Vorbeiwandernden dazu anzuhalten, für die Seele des Opfers einer Missetat, dem etwa das Sakrament der letzten Ölung versagt geblieben war, zu beten. Auf dieses Ziel ist das Sühneverfahren insgesamt ausgerichtet, neben der Versorgung der Hinterbliebenen.

Zur Sühne gehörte nicht nur die Existenzsicherung des Geschädigten, sondern auch die Aussöhnung zwischen Tätern und Hinterbliebenen. Diese wurde im Rahmen eines in allen Einzelheiten vorgeschriebenen Rituals vollzogen, dessen symbolische Gesten als real bindende Handlungen aufgefasst wurden.

Der reale Vollzug der Sühnehandlungen war somit unabdingbar. Die Versöhnung selbst geschah, indem die Arme und Hände um Oberleib und Schulter des anderen gelegt wurden. Dann schworen beide Seiten die Urfehde, mit der sie auf jede Rache verzichteten.

Wie schon erwähnt, gehörte die Sühne ebenfalls zu den guten Werken. Sie war aber auch Bestandteil des Selbsthilferechts und wurde dem Prinzip nach freiwillig geleistet, unabhängig davon, dass es vermutlich zur Verurteilung gekommen wäre, wenn Lippe die Sühne abgelehnt hätte.

zusammenfassung

Die Pfarrei, die Wallfahrt und die Sühne waren drei tragende Säulen der spätmittelalterlichen Glaubenspraxis. Die Pfarrei versorgte die Gläubigen im Alltag. Dieser war untrennbar verbunden mit dem ländlichen Arbeitsleben. Bei Pilgerfahrten sorgte die Pfarrei dafür, dass die Pilger die erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. Die Sühne verfolgte vor allem zwei Ziele: Zum einen sollten die Sühneleistungen, bei denen Wallfahrten ebenfalls ein starkes Gewicht hatten, das Seelenheil eines unvorbereitet auf das Jenseits aus dem Leben gerissenen Menschen retten, zum andern sollten sie dessen Familie materiell absichern. Der Mörder sollte ersetzen, was er der Familie genommen hatte, als er ihren Vater und Ernährer erschlug.

Alle drei behandelten Phänomene waren entweder selbst Erscheinungsformen des Heiligenkults (die Wallfahrt) oder weitgehend von diesem geprägt. Mit der Reformation trat hier eine grundlegende Veränderung ein. Der Heiligenkult wurde abgeschafft und mit ihm verschwanden auch Wallfahrt und Sühneverfahren. Das Verhältnis des Pfarrers zu der Frau

in seinem Haushalt wurde legalisiert; sie wurde zur ehrbaren Ehefrau des Pfarrers. Das Pfarrhaus erhielt die Aufgabe, als Muster und Vorbild für das protestantische Familienleben zu dienen.

Information on the article

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Werner Buchholz, д. и. н., профессор, университет Грайфсвальда (17489, Germany, Greifswald, Domstraße 11)

buchholz@uni-greifswald.de

The parish, the pilgrimage and atonement were the three pillars of late medieval religious practice. The parish took care of the faithful in their everyday lives, which were inextricably linked their work on the land. During pilgrimages, the parish made sure that pilgrims fulfilled the necessary conditions. Atonement had two main aims: on the one hand, acts of atonement, amongst which a pilgrimage was considered to carry significant weight, were intended to ensure salvation for a person who suffered a sudden death, unprepared for the hereafter, and on the other hand atonement was intended to provide material security for the murdered person's family. A murderer who killed a father and breadwinner, for example, had to replace what he had taken from a family. All three phenomena were strongly influenced by the veneration of saints. With the Reformation a fundamental change occurred here. The veneration of saints was abolished and with it the pilgrimage and the practice of atonement also disappeared. The relationship of the pastor with the woman in his household was legalized; she became the pastor's honored wife. The pastor and his family were given the task of serving as a model and ideal example of Protestant family life.The veneration of saints ceased. With that pilgrimages and atonement also came to an end.

Key words: parish, pilgrimage, atonement, saints, death, conditions, household, Reformation

Информация о статье

Buchholz, W. Religion und Gesellschaft in deutschen Landen im 15. und frühen 16. Jahrhundert. Mentalität und Bewusstseinshorizont, В кн.: Proslogion: Проблемы социальной истории и культуры Средних веков и раннего Нового времени. 2017. Вып. 3 (2). С. 51-74.

Werner Buchholz, doctor of History, professor, University of doctor of History, University of Greifswald (17489, Germany, Greifswald, Domstraße 11)

buchholz@uni-greifswald.de

УДК 284.995

Приход, паломничество и искупление были тремя столпами поздней средневековой религиозной практики. Приход заботился о верующих в их повседневной жизни, которая была неразрывно связана с работой на земле. Во время паломничества приход должен был убедиться, что паломники выполнили все необходимые условия. Искупление преследовало две основные цели: с одной стороны, акты или дела искупления, среди которых паломничество считалось одним из самых значимых, предназначались для спасения человека, внезапно скончавшегося и не подготовленного к будущей жизни, а с другой стороны, искупление предназначалось для обеспечения материальной безопасности семьи покойного. Например, убийцу, который убил отца и кормильца, должен был возвратить или заменить, что он взял из семьи. На все три явления сильно повлияло почитание святых. С Реформацией здесь произошло фундаментальное изменение. Поклонение святым было упразднено, и вместе с ним исчезло также паломничество и практика искупления. Отношения пастора с женщиной в его семье были легализованы; она стала почетной женой пастора. Пастору и его семье была поставлена задача служить образцом и идеальным примером протестантской семейной жизни. Поклонение святым прекратилось, в связи с чем паломничества и искупление также завершились.

Ключевые слова: приход, паломничество, искупление, святые, смерть, условия, дом, Реформация

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