Научная статья на тему 'Problematische aspekte der entwicklung von einzelnen strafprozessinstitute in der Kirgisischen Republik'

Problematische aspekte der entwicklung von einzelnen strafprozessinstitute in der Kirgisischen Republik Текст научной статьи по специальности «Языкознание и литературоведение»

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Ключевые слова
INKORPORATION / VEREINFACHTES STRAFVERFAHREN / PROZESSVEREINBARUNG / BESONDERE ERMITTLUNGSHANDLUNGEN / RECHTSSYSTEM

Аннотация научной статьи по языкознанию и литературоведению, автор научной работы — Isajewa Klara Asangasyjewna

Der Artikel ist anlässlich der Komplexforschung der Theorieund Anwendungsprobleme der neuen Strafprozessinstitute im Rahmen der durchführenden Reformierung der Strafprozessordnung Kirgistans in der Gegenwart.

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DOI: http://dx.doi.org/10.20534/EJLPS-16-4-59-64

Isajewa Klara Asangasyjewna, Dr. iur., Professorin Kirgisische Nationale Balasagin-Iniversität E-mail: n.abdykarimova@mail.ru

Problematische aspekte der entwicklung von einzelnen strafprozessinstitute in der Kirgisischen Republik

Kurzbeschreibung: Der Artikel ist anlässlich der Komplexforschung der Theorie- und Anwendungsprobleme der neuen Strafprozessinstitute im Rahmen der durchführenden Reformierung der Strafprozessordnung Kirgistans in der Gegenwart.

Schlüsselwörter: Inkorporation, vereinfachtes Strafverfahren, Prozessvereinbarung, besondere Ermittlungshandlungen, Rechtssystem.

Es gibt keine Widersprüche, dass „ein der des Strafverfahrens in der Kirgisischen Republik, grundlegenden Behandlungen zur Reformierung auf welche auch in der Konzeption zum Projekt

Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik hingewiesen ist, Verbesserung der Strafprozessgesetzgebung insgesamt ist. In der Strafprozessgesetzgebung muss die besondere Aufmerksamkeit den Prozessnormen, die sich nach dem Schutz der Verfassungsrechte der Bürger sowie der Humanisierung der Rechtspflege gerichtet sind, zukommen lassen" [1, S. 2278].

Ohne Zweifel für die Lösung der gestellten Aufgaben muss man an den Normen der Strafprozessordnung, die das festgestellte in der Gegenwart Hauptziel der Reformen vollständig sichern können, mit Geduld arbeiten [1, S. 2279].

Aber man kann bemerken, dass die Reformierung der Strafgesetzgebung der Kirgisischen Republik unter Bedingungen des zunehmend komplizierten Rechtssystems erfolgt, und deshalb unter Bedingungen der beständigen Recherche durch die wissenschaftliche Gesellschaft und rechtsschöpfenden Behörden der Republik eigenes Modell, welches auf der positiven Erfahrung der gegenwärtigen analogischen Systeme der fremdsprachigen Länder bestehen und die Besonderheiten des Gerichtsverfahrens des typischen für unsere Gesellschaft Landes wiederspiegeln könnte.

Es ist denkmäßig, dass „... die geltende heute Strafgesetzgebung der Kirgisischen Republik mit der Kritik von mehreren internationalen Experten zusammenstoßt. Sie bemerken, dass die Strafgesetzordnung Rudimente des alten sowjetischen Strafprozesses hat. Die Experten machen aufmerksam auf die niedrige Effektivität der Vorprozess- und Prozessverfahren, auf den augenfälligen belastenden Schwerpunkt, den großen Teil vom Bürokratismus, die schwache Sicherheit mit den Prozessgarantien der Subjekte, die ins Gebiet der Strafverfolgung getroffen haben" [2, S. 660]. Die besondere Aufmerksamkeit der Rechtsgesellschaft Kirgistans ist zu den ziemlich aktualen Institutionen, wie Einleitung des Strafverfahrens, Institution der Ablehnungsmaterialien, Heranziehung der Person als Beschuldigter, geheime Ermittlungshandlungen, Institution für den Rechtsschutz des Geschädigten, sowie nach den Fragen der Differenzierung des Strafverfahrens, Institution der Prozessvereinbarungen, herangezogen.

Die entstandene Diskussion nach oben genannten Aspekten hat die Rechtsgesellschaft der Kirgi-

sischen Republik getrennt. So entstanden sowohl die Anhänger, als auch Gegner hinsichtlich der vorgeschlagenen von den Entwicklern des Projekts Strafprozessordnung Neueinführungen. Zum Beispiel, wie haben wir früher geschrieben, „... nämlich der Verzicht auf das Stadium der Einleitung des Strafverfahrens lässt die wichtigen entstehenden hinsichtlich der Durchführung einzelner Ermittlungshandlungen bis zur Einleitung des Strafverfahren Streite, die Prozessmittel bis zur offiziellen Prozesstätigkeit sind, lösen. Hier ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass nämlich die schwankenden Gründe, die zur nicht genug begründeten Einleitung des Strafverfahrens bringen, auch zum Ausfall des Strafverfahrens im Gericht bringen und so werden die Anschuldigungen wegen der ungerechtfertigten Einleitung des Strafverfahrens sowohl zwecks des Erhalts der Vorteile von den interessierten Behörden, als auch zwecks der Beseitigung der politischen Gegner erhoben" [2, S. 661-662].

Außerdem verhindert das Stadium der Einleitung des Strafverfahrens selbst der Realisierung des verkündeten durch die Verfassung der Kirgisischen Republik Prinzips, dass die Gerichtsverhandlung aufgrund des Wohlstandes und der Gleichstellung der Seiten (Abs. 3 Art. 99) erfolgt. Deswegen ist eine der Streitfragen Realisierung der Idee der Durchführung der parallelen Untersuchung [3].

Es ist schwer zu verneinen, dass „... die kontradiktorischen Prinzipien in den Normen der Strafprozessordnung auf dem Stadium der vorgerichtlichen Verhandlung im Bereich der Beweissammlung eingeführt werden können, was den Personenrechtsschutz im Laufe der Gerichtsverhandlung fördern wird. Und in dieser Situation muss die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der kriminalistischen Kenntnisse, welche den effektiven Schutz auf dem Stadium des vorgerichtlichen Verfahrens sichern, gebaut werden [4, S. 4]. Man muss auch auf die Unmöglichkeit in diesem Fall der Integration des Strafverfahrens und der Ermittlungs- und Fahndungstätigkeit hinweisen, was lässt, effektiver die organisierte Kriminalität, für welche die ungewöhnlichen und noch nicht bekannten Verfahren der Ausführung des Verbrechens typisch sind, gegenwirken.

Die Ausübung der geheimen Ermittlungshandlungen, die schon in der Strafprozessordnungen

Kasachstans vorgesehen sind, könnte die Reduzierung des Niveaus der besonders gefährlichen Ausführung der Verbrechen und in der Kirgisischen Republik begünstigen.

Unserer Ansicht an sind die Probleme und Tendenzen der Inkorporation der Ermittlungs- und Fahndungstätigkeit in den „Stoff" des Strafprozessrechtes in Form der Ermittlungshandlungen im Artikel „Debatable Questions Bound to Reorganization of Separate Procedura! Institutes at the Stage of PreJudicial Production in the Conditions of Reforming of the Criminal Procedure Code of the Kyrgyz Republic" ziemlich begründet beschrieben [2].

Man muss bemerken, dass verschiedener Ansatz der Gesetzgeber der GUS-Länder zum Stadium des vorgerichtlichen Verfahrens ohne Zweifel als Stolperstein im Bereich der Gewährung der Rechtshilfe wird. Und ist es logisch, weil die Einführung der neuen Institutionen, die auf dem Gebiet nur einiger Staaten des nahen Auslands erweitert sind, als Problem für die Ausübung der Prozesshandlungen wird. Es ist auch mit der Verletzung der Menschenrechte verbunden. Darauf weisen viele Forscher hin, und zwar, diese Position der Gesetzgeber Kasachstans und Kirgistans bedeutet, dass ihre Ausübung auf dem Gebiet der GUS-Länder problematisch wird. Und es ist mit Folgendem Verbunden: erstens, es zieht nach sich der Eingriff ins Privatleben des Menschen seitens der Rechtsschutzorgane von anderem Staat, und wo es ziemlich kompliziert ist, die Verletzungen der Menschenrechte von ihrer Einhaltung im Rahmen der Ausübung der geheimen Ermittlungshandlungen nach der Anfrage von anderer Seite zu trennen. Außerdem muss man berücksichtigen, dass in diesem Fall die Verletzung der Menschenrechte den Verdächtigten selbst, sondern auch die Dritter betreffen. Deswegen kann die erfüllte Seite auf die Erfüllung der Anfrage verzichten. Zweitens, die geheimen (vertraulichen) Ermittlungshandlungen erfolgen mit der Anwendung der Mittel, Verfahren und technischen Bestandteile des Staatsgeheimnisses, und deshalb werden diese durch die behördlichen (staatlichen) Rechtsvorschriften geregelt, was auch den Prozess der Realisierung nicht nur in den GUS-Ländern, sondern auch in den Länder des Nahen Auslands erschwert" [5, S. 2118].

Es ist festgestellt, dass die Diskussion über die Frage der Vereinfachung des Strafverfahrens in den GUS-Ländern während nicht eines Jahres erfolgt, und hat die Tendenzen zur ihrer Entwicklung. Wie ist schon in der Arbeit gesagt, ist das Praktikum der Anwendung der vereinfachten Prozeduren in Amerika und in vielen Europäischen Ländern schon lange Zeit geformt, aber dabei haben eigene typischen für jedes Rechtssystem spezifischen Besonderheiten, die von uns in der Forschung erläutert sind.

Die Analyse hat gezeigt, dass fast in jedem Rechtssystem der untersuchten von uns Länder die Vereinfachung der Formen des Strafverfahrens, die die Fälle leichter und mittlerer Kriminalität betreffen, von den Gesetzgebern als erforderliche und natürliche Erscheinung verstanden wird.

Deswegen sagt der rechtliche Sachverständiger der jugendlichen Rechtsschutzgruppe U. Asimow: „In Kirgistan geht die Diskussion über die Differenzierung des Strafverfahrens, auch über die Vereinfachung schon lange und entwickelt sich aktiv abgesehen davon, dass viele Länder schon lange Zeit die vereinfachten Prozeduren benutzen. Zum Beispiel, amerikanische Prozedur ist auf dem Geschäft der Schuldbekenntnis begründet, oder die Prozedur der europäischen Länder ist auf dem Geschäft der Zustimmung der erhobenen Anklage begründet. In Kirgistan wie und der Länder der ehemaligen Sowjetunion ist diese Frage aktuell geworden, als das mächtige System der Rechtspflegeorgane mit der gefügten Arbeitsweise verloren wurde, und erfolgte die Bildung eigenes Systems der Rechtspflegeorgane. Dies wurde mit der Steigerung der Kriminalität, der Tätigkeitsaktivität der Rechtspflegeorgane begleitet. Und als Folge — große Anzahl der eingeleiteten Strafsachen, die in den Kriminalgerichten ermittelt und verhandelt wurden. Die Folge dieser Handlungen war auch große Belastung auf die Ermittlungsführer, Richter, Sonderdienststellen, von welchen die Rechtsfindung sichern. Zu diesen gehörten auch die Ermittlungs- und Fahndungsdienststellen, Spurensicherungsdienststellen, deswegen entstanden die Verletzungen der Prozessfristen, verlängerte die Dauer der Ermittlung und Verhandlungen der Sachen. Demzufolge befanden sich die Personen, die zum Strafverfahren herangezogen wurden, als Verdächtigte, Angeklagte, Beschuldigte in Haft in Erwartung des Urteilerlasses. Diese Geschäftslage forderte

zusätzliche, ernsthafte Finanzspriten, aber viele Länder könnten sich es in jenem Moment nicht leisten. Diese aktive Diskussion hatte eigen Ergebnisse und für letzte 10 Jahre in der Strafprozessordnung von mehreren Ländern wurden die Normen eingeleitet, durch welche die Möglichkeit der Verhandlung der Strafsachen in den Gerichten, und manchmal aufdem Stadium der Ermittlung mit Hilfe der vereinfachten Prozedur vorgesehen ist" [6, S. 46].

Zweifellos und im Rahmen der Vornahme von den GUS-Ländern der neuen Strafprozessordnungen waren die Veränderungseintragungen in die Strafprozessordnungen bemerkbar. Die Gesetzgeber der postsowjetischen Staaten versuchten die neuen Rechtsnormen der internationalen Gesetzgebung vorzunehmen und die positive Erfahrung einzelner fremdsprachigen Länder, einschließlich der Länder des Europas, die mit der Anwendung einiger Prozessinstitutionen verbunden waren, zu berücksichtigen.

So im Rahmen der Aktivierung des Gerichtsverfahrens in der Strafprozessordnung einiger GUSLänder wurden die Institutionen besonderer Verfahrensart der Gerichtsverhandlung eingeschlossen. Zum Beispiel, in der Kirgisischen Republik ist es Abschnitt 36-1 „Vereinfachte Ordnung der Gerichtsverhandlung und Gerichtsbeschlusserfassung bei der Zustimmung des Beschuldigten der erhobenen gegen ihn Anklage".

In der vereinfachten Ordnung nach der geltenden Strafprozessordnung werden die Strafsachen über die leichte und mittlere Kriminalität verhandelt. Die Gesuche über die Verhandlung der Strafsache in vereinfachter Ordnung vom Beschuldigten und nur in der Anwesenheit des Verteidigers genommen. Auch die Gesuche können von dem minderjährigen Beschuldigten, Angeklagten, dabei nach der Beratung mit dem Verteidiger und in seiner Anwesenheit abgegeben werden. Falls in der Sache einige Beschuldigten anwesend sind, so muss man die Zustimmung von allen diesen Personen erhalten. Der Beschuldigte ist berechtigt, die Materialien nach der Strafe zur Kenntnis zu nehmen. Falls der Gericht festgestellt hat, dass die angegebenen unter Abs. 1 Art. 328-2 der Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik nicht eingehalten wurden, sowie bei den Wiedersprüchen des Angeklagten,

staatlichen oder privaten Anklägers, Geschädigten gegen die Urteilsberatung ohne Durchführung der Gerichtsverhandlung (Abs. 6 Art. 328-2 der Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik), so wird die Gerichtsverhandlung in allgemeinen Verfahren festgelegt.

Außerdem kann der Richter auf eigene Veranlassung den Beschluss über die Niederschlagung der Gerichtsverhandlung und über die Festlegung der Verhandlung der Strafsache in allgemeinen Verfahren erlassen (Abs. 6 Art. 328-3 der Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik). Dabei ist die Prüfung und Analyse der Normen, durch welche die Hauptbestimmungen vorliegender Prozessinstitution sowohl in der Kirgisischen Republik, als auch in den GUS-Ländern geregelt werden, lassen uns über einige Lücken sprechen.

So ist die reduzierte Prozedur der gerichtlichen Beweisaufnahme nach den Strafsachen, die von den minderjährigen Leuten ausgeführt wurden, gemäß der Strafprozessordung von Belarus nicht anwendbar. Man muss denken, dass der Gesetzgeber von Belarus diesen Weg gewählt hat, weil der besondere Verfahrensablauf für bestimmte Kategorien der Personen vorgesehen ist. Und dieser Ablauf ist vor allem nach dem Schutz und der Überwachung ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen gerichtet ist, und in diesem Fall ist es schwer, die Vereinfachung der Prozeduren unserer Meinung nach sich vorzustellen.

Außerdem müssen die Fragen über die Prüfung und Schätzung der Beweise nach den Sachen dieser Kategorie und das Stadium seiner Lösung erklärt werden. Nach der Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik auf der Gerichtssitzung wird das „Miniermittlungsverfahren" durchgeführt, danach wird der Beschluss erlassen (Einvernehmung, veröffentlichen die Zeugnisaussagen, Begutachten, Vornahme der Meinungen der Verteidiger, des staatlichen Ankläger Abs. 2 Art. 3283).

Darin, dass der Träger dieser Prozedur selbst das Gericht werden kann, schreibt und L. L. Sajt-sewa: „... Das Gericht ist berechtigt vor den Seiten die Frage über die Zustimmung für die Durchführung der Beweisaufnahme in gekürzter Ordnung zu stellen. Dabei erklärt das Gericht, dass der Verzicht auf die Prüfung der Beweise zum Rechtsmit-telauschluss oder zum Ausfall der Einlegung des

Widerspruchs gegen des Gerichtsurteils auf diesem Grund bringen kann. Der Beschluss über die gekürzte Ordnung der Gerichtsverhandlung kann das Gericht aufgrund des Gesuchs der Seiten oder einer der Seiten vornehmen kann" [7].

Daneben muss man auf das mehrdeutige Verhältnis zur Rechtsinstitution „Einigung mit der Justiz" von anderen Forschern der GUS-Länder hinweisen. Darüber sagen die vorgestellten Meinungen in vielen Arbeiten.

So K. B. Kalinowskij denkt, dass „Einigung des Schuldbekenntnisses" aus anderen „Einigungen" besonders aufgrund der schweren Verbrechen sich nicht erweitern muss. Seine Meinung hat er mit den durchgeführten Meinungsumfragen von den Praktikern beweist [8, S. 88].

Der ziemlich ausgeprägte Gegner der Implementierung der Institution „Einigung mit der Justiz" in den Strafprozess ist A. Q. Bachnowskij [9, S. 23].

Was den stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Rechtsmäßigkeit, Rechtsordnung und Kriminalitätsbekämpfung Schogorku Kenesch der Kirgisischen Republik E. Sakebajew betrifft, so betont er in dieser Frage, dass „bei der Realisierung der Gesetzbestimmungen der Kirgisischen Republik über die Vornahme der Änderungen und Ergänzungen in die Strafprozessordnung vom 24. März 2004 Nr. 4 die vereinfachte Ordnung der Gerichtsverhandlung und des Erlassens des Gerichtsbeschlusses unter Vorbehalt der Zustimmung vom Beschuldigten der erhobenen gegen ihn Anklage ist (Abschnitt 36 der Strafprozessordnung). Diese Prozessform ist ein neuer Muster des Strafprozesses und charakterisiert sich damit, dass der entscheidende Schritt erst in die Seite der Verstärkung vom Dis-positivitätsanfang gemacht wurde, wenn der Inhalt der Gerichtsverhandlung und der Gerichtsurteil nach eigenen Parametern von den Ergebnissen der Gerichtsuntersuchung und von der Position der Willenserklärung des Beschuldigten (Angeklagten) abhängig gemacht werden [10]. S. A. Jesengulo-wa meint, dass der Erlass des Urteils vom Gericht ohne Durchführung der Gerichtsuntersuchung eine neue Institution für das kirgisische Strafgesetzbuch ist. Dank dieser Vereinfachung des Strafverfahrens werden die Kräfte und Geldmittel der Teilnehmer des Strafverfahrens gespart, entwickelt sich

die opferorientierende Justiz, wird die Anzahl der Konflikte in der Gesellschaft reduziert [11].

Man muss darauf hinweisen, dass an dieser Auffassung auch einige postsowjetische Länder festhalten. Darüber zeugen die vorgenommenen neuen Strafprozessordnungen (Ukraine, baltische Länder, Moldau usw.), sowie die neu entwickelnden Projekte der Strafprozessordnung der Republik Kasachstan und der Kirgisischen Republik.

Man muss darauf hinweisen, dass im Jahre 2004 Kirgistan versuchte, diese vereinfachte Ordnung der Sachverhandlung im Stadium des Gerichtsverfahrens bei der Zustimmung vom Beschuldigten der erhobenen gegen ihn Anklage einzuleiten. Aber diese Versuche waren nicht erfolgreich. Wir unterstützen die Meinung von U. Asimow, dass folgende Faktoren dieses begünstigten: „... erstens, bis heute entstehen die Zweifeln hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichtsorgane. Zweitens, die ernsthaften Garantien der Rechte der Person, die zum Strafverfahren herangezogen wurde, fehlen, und zwar die Einhaltung ihrer Rechte auf die Vorstellung der Dienstleistungen vom Verteidiger nach eigenem Ermessen, nach eigener Wahl, das Recht, dass die Person zur geständigen Einlassung nicht gezwungen werden könnte. Diese „weiße" Lücke der Strafprozessordnung, in derer die Regelung der Rechte, Pflichten, des Status der Person, die zum Strafverfahren herangezogen wurde, die noch nicht als Beschuldigter anerkannt ist, fehlen [6, S. 47].

Auf dieser Weise muss man darauf hinweisen, dass in Gegenwart verschiedene Formen der Prozessgeschäfte in den fremdsprachigen Ländern, die früher in der Arbeit genannt wurden, werden ziemlich aktiv von den postsowjetischen Ländern übernommen, aber mit dem Einschluss verschiedener Elemente unter Berücksichtig der bestehenden Rechtssysteme. Der Beweis dazu ist die Inkraftsetzung des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation vom 29. Juni 2009, der Institution der vorgerichtlichen Untersuchung, die heute durch die Normen der Strafprozessordnung der Russischen Föderation geregelt wird. Diese Rechtsinstitution als Verfahren nach der Vereinbarung über die

Schuldanerkenntnis ist seit dem Jahre 2009 in die

Strafprozessordnung von Georgien, Moldau und seit dem Jahr 2012 von der Ukraine eingeleitet.

Man muss festlegen, dass die Verschiedenheit der Prozesskulturen der Rechtssystemmodelle vollständig die Institution „der Eignung" in „sauberer" Form nicht kopieren lässt und es fordert vor allem die Transformation und Einleitung der Varianten der Rechtsinstitutionen „Einigungen". So haben die Entwickler der Strafprozessordnung der Kirgisischen Republik gemacht. Sie haben die Institution „der Eignung" auf drei Arten geteilt, und zwar: a) Prozessverfahren, 6) Prozessvereinbarung über die

Zusammenarbeit, b) Prozessvereinbarung über den Prozessvergleich.

Man muss bemerken, dass bei der Realisierung dieser Vereinbarungen die Belastung auf die Tätigkeit der Rechtsschutzorgane und Richter im Rahmen der Forderungen des Strafprozesses gemindert wird. Dabei zweifellos wird in der Gesellschaft der „modernisierte" Typ der Sozialverbindung gebildet, der schrittweise im neu geformten System des Strafprozessbereiches adaptiert wird.

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